D-Arzt
Das Durchgangsarztverfahren (D-Arzt-Verfahren) findet Anwendung auf Unfallverletzte nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen. Für die Beteiligung am D-Arzt-Verfahren sind die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zuständig. Weitere Informationen finden Sie unter www.dguv.de.