D-Arzt
Das Durchgangsarztverfahren (D-Arzt-Verfahren) findet Anwendung auf Unfallverletzte nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen.
Für die Beteiligung am D-Arzt-Verfahren sind die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zuständig. Weitere Informationen finden Sie unter www.dguv.de.
Informationen auf einen Blick
- Jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt ist verpflichtet, Verletzte nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zu behandeln.
- Durchgangsärztinnen und -ärzte koordinieren die weitere Behandlung und übernehmen die besondere unfallmedizinische Heilbehandlung.
- Ärztinnen und Ärzte rechnen ihre Leistungen direkt mit der Unfallversicherung ab, nicht über die KV.
- Die Vergütung erfolgt zu festen Preisen und ohne Mengenbegrenzung, eigenes Leistungs- und Gebührenverzeichnis UV-GOÄ.
- Es gibt gesonderte Vordrucke für Abrechnung und Berichte, wie zum Beispiel die ärztliche Unfallmeldung.
KBV-Informationen zum Thema Unfallversicherung finden Sie hier.
Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger
Änderungen UV-GOÄ, Gebührenverzeichnis Psychotherapeuten und Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger:
Informationen aus dem KVT-Rundschreiben:
Änderungen im Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger – Versorgung von Soldaten
Am 01.01.2025 tritt das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) in Kraft. Mit dem SEG haben u. a. Soldaten, die im Zusammenhang mit dem Wehrdienst eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, Anspruch auf finanzielle Entschädigungsleistungen bzw. auf Leistungen der medizinischen Versorgung und beruflichen Rehabilitation.
Nach § 4c des Gesetzes zur Errichtung der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVBBErG) wird die Erbringung der medizinischen Versorgung und weiterer Leistungen im Rahmen des SEG ab 01.01.2025 auf die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) übertragen.
(Quelle: Rundschreiben 6/2024)