kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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D-Arzt

Das Durchgangsarztverfahren (D-Arzt-Verfahren) findet Anwendung auf Unfallverletzte nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen. Für die Beteiligung am D-Arzt-Verfahren sind die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zuständig. Weitere Informationen finden Sie unter www.dguv.de.