Computertomographie
Hier finden Sie alle Informationen zu einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung computertomographischer Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
Kompaktinformation
Bitte beachten Sie, dass Anträge nur bearbeitet werden können, wenn alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vollständig vorliegen!
Anträge - bitte schicken Sie diese eingescannt immer im PDF-Format
Informationen der KBV
Rechtsgrundlagen
- Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von Strahlentherapie (Strahlendiagnostik und -therapie-Vereinbarung)
- Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
- Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)