Computertomographie
Hier finden Sie alle Informationen zu einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung computertomographischer Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
Kompaktinformation
Anträge - bitte schicken Sie diese eingescannt immer im PDF-Format
Informationen der KBV
Rechtsgrundlagen
- Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von Strahlentherapie (Strahlendiagnostik und -therapie-Vereinbarung)
- Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
- Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)