Cannabis
Unter bestimmten Bedingungen können Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen Cannabis-Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon oder Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität erhalten.
Hausärzte, Anästhesisten, alle Internisten, Neurologen, Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin, Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Gyn-Onkologen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie oder Palliativmedizin müssen vor der ersten Verordnung von medizinischem Cannabis keine Genehmigung der Krankenkasse mehr einholen, dies gilt auch für Verordnungen in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Auf freiwilliger Basis ist dies aber weiterhin möglich und wird unsererseits auch empfohlen.
Auch bei der Verordnung von Cannabis ist das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Bevor Cannabis als Rezeptur (in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten) verordnet werden kann, muss geprüft werden, ob geeignete cannabishaltige Fertigarzneimittel verfügbar sind. Eine Verordnung in Form getrockneter Blüten muss gesondert begründet werden.
Bei der Nutzung von Cannabis in Form getrockneter Blüten werden diese im Regelfall mittels eines Verdampfers (Vaporisator) inhaliert. Dies führt zu einem raschen Anfluten und einem raschen Absinken im Blut. Es ist die schnellste Form der Resorption. Der maximale Effekt wird schon nach Minuten erreicht.
Die orale Einnahme von Fertigarzneimitteln oder standardisierten Extrakten ermöglicht eine sehr genaue Dosierung. Der maximale Effekt wird dagegen erst nach Stunden erreicht, die Wirkung hält länger als bei der Inhalation an.
Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) am 01.04.2024 werden cannabishaltige Zubereitungen und cannabishaltige Fertigarzneimittel über eRezept/Muster 16 verordnet. Lediglich Nabilon (Canemes®) wird weiterhin über ein Betäubungsmittel-Rezept verordnet.
Betäubungsmittelgesetz (BTMG) und Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BTMVV) wurden entsprechend angepasst.
Kompaktinformation
Aktuelles aus dem Rundschreiben
- pdfVerordnung cannabinoidhaltiger Präparate – RS 5/202559 KB
- pdfCannabisverordnungen – für bestimmte Fachgruppen entfällt die Genehmigungspflicht – 10/202460 KB
- pdfÄnderungen der Arzneimittel-Richtlinie – Cannabisarzneimittel – RS 7/202378 KB
- pdfAchtung Regressgefahr! Cannabis-Therapie muss bei Kassenwechsel neu beantragt werden – RS 1/202362 KB