Bundeswehrsoldaten
(Sonstige Kostenträger auf Bundesebene)
Vertrag zwischen der BRD (vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die ärztliche Versorgung vonSoldaten der Bundeswehr / Untersuchungen zur Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht sowie Untersuchungen zur Vorbereitung von Personalentscheidungen und betriebs- und fürsorgeärztliche Untersuchungen, gültig ab: 01.07.2017 sowie Nachträge
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Kompaktinformation
Rechtsgrundlage
- Heilfürsorge-Behandlung im Rahmen des Sicherstellungsauftrages nach § 75 Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
- Vertrag über die ärztliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr (Bundesregelung - im Vertragswerk der KBV, BMV-Ä)