Außerklinische Intensivpflege (AKI)
Informationen zu den Übergangsregelungen
Außerklinische Intensivpflege darf nun auch dann ärztlich verordnet werden, wenn die vorgeschriebene Potenzialerhebung nicht vorliegt, weil eine dazu qualifizierte Ärztin oder ein dazu qualifizierter Arzt vor der Verordnung nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Dies ist auf der Verordnung entsprechend zu dokumentieren. Diese „Soll“-Regelung zur Potenzialerhebung ist bis zum 31.12.2024 befristet.
Wichtig!
Im Rahmen der Übergangsregelung nicht erfolgte Potentialerhebungen müssen bis 31.12.2024 nachgeholt werden.
So funktioniert das Verordnen - mehr im KBV-Video:
Kompaktinformation
Anträge - bitte schicken Sie diese eingescannt immer im PDF-Format
Ermächtigte Ärzte mit Genehmigung im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege
Krankenhäuser mit Genehmigung zur Potenzialerhebung vor Verordnung von außerklinischer Intensivpflege
Aktuelles aus dem Rundschreiben
Formularbestellung
Die Bestellung der Formulare 62A - Potenzialerhebung, 62B - Verordnung und 62C - Behandlungsplan erfolgt entweder telefonisch unter 03643- 559 231 oder per E-Mail an formular@kvt.de.