Außerklinische Intensivpflege
Aktuelle Information zur Übergangsregelung
Eine Übergangsregelung erleichtert auch über den 1. Januar 2023 hinaus die Verordnung außerklinischer Intensivpflege. Diese sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte ab Januar zwar nach den Regelungen der neuen AKI-Richtlinie verordnen sollen, jedoch auch Verordnungen nach der Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege (HKP-Richtlinie) nach dem 31. Dezember 2022 weiterhin möglich sind. Die KBV hatte sich hierfür im G-BA eingesetzt. Damit sollen absehbare Engpässe in der Versorgung der gesetzlich Versicherten vermieden werden. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20. Oktober 2022 wurde vom Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet und wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bestehen bleibt die Befristung der Übergangsregelungen bis zum 30. Oktober 2023 – dieses Datum ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 37 Abs. 2 Satz 3 SGB V). Demnach verlieren Verordnungen außerklinischer Intensivpflege nach den Regelungen der HKP-Richtlinie spätestens ab 31. Oktober 2023 ihre Gültigkeit und es dürfen nur noch Verordnungen nach den Regelungen der neuen AKI-Richtlinie ausgestellt werden.
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Antrag
Aktuelles aus dem Rundschreiben
Formularbestellung
Die Bestellung der Formulare 62A - Potentialerhebung, 62B - Verordnung und 62C - Behandlungsplan erfolgt entweder telefonisch unter 03643- 559 231 oder per E-Mail an formular@kvt.de.