kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten
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Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung

Ärzte in Weiterbildung können mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung beschäftigt und finanziell gefördert werden. Voraussetzung ist, dass der Arzt in Weiterbildung über eine Approbation (keine Berufserlaubnis) verfügt und der weiterbildende Arzt die Weiterbildungsermächtigung und die Zulassung als Weiterbildungsstätte von der Landesärztekammer erhalten hat.

Weiterbildungsförderung der ambulanten Facharzt-Weiterbildung ab 2025

Die Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin wird bei ganztägiger Beschäftigung mit 5.800,00 € monatlich gefördert. Eine Förderung der fachärztlichen Weiterbildung erfolgt in gleicher Höhe, aufgrund gesetzlicher Vorgaben jedoch nur für ausgewählte Fachgruppen. Die förderfähigen Fachgebiete werden jährlich mit einer begrenzten Stellenzahl neu ausgewiesen.

Hinweise für den Übergang von 2024 auf 2025

Förderung für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung steigt ab 2025 auf 5.800 € pro Monat 

Die Vertreterversammlung der KV Thüringen hat auf ihrer Zusammenkunft im November eine Erhöhung der freiwilligen Weiterbildungsförderung von 5.400 € auf 5.800 € pro Monat und Vollzeitstelle beschlossen. Damit folgt die KV Thüringen der Erhöhung der Förderbeträge für die Allgemeinmedizin sowie der gesetzlichen fachärztlichen Förderung.

  • Die Anhebung der Förderung erfolgt automatisch mit der Februar-Auszahlung.
  • Ein neuer Antrag muss nicht gestellt werden.
  • Es wird kein neuer Änderungsbescheid ausgestellt werden.
  • Die Antragsformulare auf dieser Seite behalten bis zu ihrer Überarbeitung weiterhin Gültigkeit.


Förderung ambulante Facharztweiterbildung in 2025 nur noch für das Fach Allgemeinmedizin möglich

Zum aktuellen Zeitpunkt sind sowohl die gesetzlichen als auch die freiwilligen Fördermittel der KV Thüringen für dieses Jahr für alle Fachrichtungen außer der Allgemeinmedizin ausgeschöpft. Neue Anträge können ab 2026 wieder gestellt werden.

Förderung der Kosten des eHBA

Auf Antrag erhält jeder Arzt/jede Ärztin in Weiterbildung 8,50 € pro Monat als anteilige Kosten des elektronischen Heilberufeausweises in der weiterbildenden Vertragsarztpraxis für die Monate, in welcher er die geförderten ambulanten Weiterbildungsabschnitte absolviert.