Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung
Ärzte in Weiterbildung können mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung beschäftigt und finanziell gefördert werden. Voraussetzung ist, dass der Arzt in Weiterbildung über eine Approbation (keine Berufserlaubnis) verfügt und der weiterbildende Arzt die Weiterbildungsermächtigung und die Zulassung als Weiterbildungsstätte von der Landesärztekammer erhalten hat.
Kompaktinformation
Rechtsgrundlagen
» § 98 Abs. 2 Nr. 13 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
in Verbindung mit
» § 32 Abs. 2 Satz 2 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)
Weiterbildungsförderung der ambulanten Facharzt-Weiterbildung ab 01.01.2023
Die Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin wird bei ganztägiger Beschäftigung mit 5.400,00 € monatlich gefördert. Eine Förderung der fachärztlichen Weiterbildung erfolgt in gleicher Höhe, aufgrund gesetzlicher Vorgaben jedoch nur für ausgewählte Fachgruppen. Die förderfähigen Fachgebiete werden jährlich mit einer begrenzten Stellenzahl neu ausgewiesen.
Förderung ambulante Facharztweiterbildung in 2024 nur noch für das Fach Allgemeinmedizin möglich
Zum aktuellen Zeitpunkt sind sowohl die gesetzlichen als auch die freiwilligen Fördermittel der KV Thüringen für dieses Jahr für alle Fachrichtungen außer der Allgemeinmedizin ausgeschöpft. Neue Anträge können ab 2025 wieder gestellt werden.
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Formulare
- pdfAntrag auf Fördermittel zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung Allgemeinmedizin161 KB
- pdfAntrag auf Fördermittel zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung Facharzt nach Gesetz170 KB
- pdfAntrag auf Fördermittel zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung Facharzt nach Beschluss VV127 KB
Förderung der Kosten des eHBA
Auf Antrag erhält jeder Arzt/jede Ärztin in Weiterbildung 8,50 € pro Monat als anteilige Kosten des elektronischen Heilberufeausweises in der weiterbildenden Vertragsarztpraxis für die Monate, in welcher er die geförderten ambulanten Weiterbildungsabschnitte absolviert.