Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung
Ärzte in Weiterbildung können mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung beschäftigt und finanziell gefördert werden. Voraussetzung ist, dass der Arzt in Weiterbildung über eine Approbation (keine Berufserlaubnis) verfügt und der weiterbildende Arzt die Weiterbildungsermächtigung und die Zulassung als Weiterbildungsstätte von der Landesärztekammer erhalten hat.
Ein weiterbildungsermächtigter Vertragsarzt
... erhält für jeden Arzt in Weiterbildung (AiW) für den Zusatzaufwand im ersten Jahr der Weiterbildung eine Förderung. Diese ist abhängig von der Zeit der Weiterbildung und ist in der Höhe gestaffelt für die ersten drei Monate, weitere drei Monate und die abschließenden sechs Monate der Weiterbildung.
Förderung im ersten Jahr:
- 1.-3. Monat: 500 Euro
- 4.-6. Monat: 250 Euro
- 7.-12. Monat: 125 Euro
Hintergrund:
Die Änderungen beruhen auf der Anpassung des Sicherstellungsstatutes (in der Vertreterversammlung am 23.02.2022 beschlossen), zum 1. April 2022 in Kraft getreten und besagt folgendes:
"§ 17 Förderung der Weiterbilder im ersten Jahr des Arztes in Weiterbildung
Die KVT fördert weiterbildungsermächtigte Vertragsärzte für jeden Arzt in Weiterbildung (AiW) für den Zusatzaufwand im ersten Jahr der Weiterbildung. Die Förderung ist abhängig von der Zeit der Weiterbildung und ist in der Höhe gestaffelt ..."
Kompaktinformation
Rechtsgrundlagen
» § 98 Abs. 2 Nr. 13 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
in Verbindung mit
» § 32 Abs. 2 Satz 2 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)
Weiterbildungsförderung der ambulanten Facharzt-Weiterbildung ab 01.01.2023
Die Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin wird bei ganztägiger Beschäftigung mit 5.400,00 € monatlich gefördert. Eine Förderung der fachärztlichen Weiterbildung erfolgt in gleicher Höhe, aufgrund gesetzlicher Vorgaben jedoch nur für ausgewählte Fachgruppen. Die förderfähigen Fachgebiete werden jährlich mit einer begrenzten Stellenzahl neu ausgewiesen.
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Formulare
- pdfAntrag auf Fördermittel zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung Allgemeinmedizin161 KB
- pdfAntrag auf Fördermittel zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung Facharzt nach Gesetz170 KB
- pdfAntrag auf Fördermittel zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung Facharzt nach Beschluss VV127 KB
Förderung der Kosten des eHBA
Auf Antrag erhält jeder Arzt/jede Ärztin in Weiterbildung 8,50 € pro Monat als anteilige Kosten des elektronischen Heilberufeausweises in der weiterbildenden Vertragsarztpraxis für die Monate, in welcher er die geförderten ambulanten Weiterbildungsabschnitte absolviert.