Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung
Ärzte in Weiterbildung können mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung beschäftigt und finanziell gefördert werden. Voraussetzung ist, dass der Arzt in Weiterbildung über eine Approbation (keine Berufserlaubnis) verfügt und der weiterbildende Arzt die Weiterbildungsermächtigung und die Zulassung als Weiterbildungsstätte von der Landesärztekammer erhalten hat.
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Rechtsgrundlagen
» § 98 Abs. 2 Nr. 13 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
in Verbindung mit
» § 32 Abs. 2 Satz 2 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)
Weiterbildungsförderung der ambulanten Facharzt-Weiterbildung ab 2025
Die Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin wird bei ganztägiger Beschäftigung mit 5.800,00 € monatlich gefördert. Eine Förderung der fachärztlichen Weiterbildung erfolgt in gleicher Höhe, aufgrund gesetzlicher Vorgaben jedoch nur für ausgewählte Fachgruppen. Die förderfähigen Fachgebiete werden jährlich mit einer begrenzten Stellenzahl neu ausgewiesen.
Hinweise für den Übergang von 2024 auf 2025
Förderung für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung steigt ab 2025 auf 5.800 € pro Monat
Die Vertreterversammlung der KV Thüringen hat auf ihrer Zusammenkunft im November eine Erhöhung der freiwilligen Weiterbildungsförderung von 5.400 € auf 5.800 € pro Monat und Vollzeitstelle beschlossen. Damit folgt die KV Thüringen der Erhöhung der Förderbeträge für die Allgemeinmedizin sowie der gesetzlichen fachärztlichen Förderung.
- Die Anhebung der Förderung erfolgt automatisch mit der Februar-Auszahlung.
- Ein neuer Antrag muss nicht gestellt werden.
- Es wird kein neuer Änderungsbescheid ausgestellt werden.
- Die Antragsformulare auf dieser Seite behalten bis zu ihrer Überarbeitung weiterhin Gültigkeit.
Förderung ambulante Facharztweiterbildung in 2025 nur noch für das Fach Allgemeinmedizin möglich
Zum aktuellen Zeitpunkt sind sowohl die gesetzlichen als auch die freiwilligen Fördermittel der KV Thüringen für dieses Jahr für alle Fachrichtungen außer der Allgemeinmedizin ausgeschöpft. Neue Anträge können ab 2026 wieder gestellt werden.
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Formulare
- pdfAntrag auf Fördermittel zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung Allgemeinmedizin207 KB
- pdfAntrag auf Fördermittel zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung Facharzt nach Gesetz248 KB
- pdfAntrag auf Fördermittel zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung Facharzt nach Beschluss VV144 KB
Förderung der Kosten des eHBA
Auf Antrag erhält jeder Arzt/jede Ärztin in Weiterbildung 8,50 € pro Monat als anteilige Kosten des elektronischen Heilberufeausweises in der weiterbildenden Vertragsarztpraxis für die Monate, in welcher er die geförderten ambulanten Weiterbildungsabschnitte absolviert.