Ambulantes Operieren
Hier finden Sie alle Informationen zu einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung ambulanter Operationen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
Kompaktinformation
Aktuelles aus dem Rundschreiben
Vakuumversiegelungstherapie bei Wunden ab 01.10.2020 - RS 09/2020
Rechtsgrundlagen
- Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren (Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren)
- Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V – Ambulantes Operieren und sonstige stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - (AOP-Vertrag)
- Anlage 1 "Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115b SGB V im Krankenhaus"
- Anlage 2 zum Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V, Allgemeine Tatbestände
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL)