Ambulante Operationen (AOP)
Hier finden Sie alle Informationen zu einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung ambulanter Operationen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
Kompaktinformation
Antrag - bitte schicken Sie diesen eingescannt immer im PDF-Format
Aktuelles aus dem Rundschreiben
Vakuumversiegelungstherapie bei Wunden ab 01.10.2020 - RS 09/2020
Rechtsgrundlagen
- Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren (Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren)
- Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V – Ambulantes Operieren und sonstige stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - (AOP-Vertrag)
- Anlage 1 "Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115b SGB V im Krankenhaus"
- Anlage 2 zum Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL)