eRezept - elektronisches Rezept
Das eRezept ist eine Fachanwendung der gematik GmbH
Ab dem 01.01.2022 ist die Anwendung "eRezept" der gematik für Vertragsärzte verpflilchtend gemäß § 360 Abs. 2, PDSG. Papierrezepte sind ab dann nur noch in Ausnahmefällen zu verwenden.
Im Zeitplan der gematik schlägt sich das wie folgt nieder: Seit 01.01. 2022 ist das eRezept in einer bundesweiten Testphase; ab 01.09. 2022 stufenweiser Rollout, zunächst in den KV Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein; frühestens am 01.12. 2022 in sechs weiteren KV-Regionen.
Das eRezept versetzt Leistungserbringer und Patienten in einen Anwendungskreislauf der z.B. Rückmeldungen oder Verfügbarkeitsabfragen ermöglicht und somit einen Weg ebnet um "Hand-in-Hand" zu arbeiten. In Verbindung mit der ePA, NFDM oder dem eMP wird es eine qualitativ hochwertige Kommunikation zwischen Leistungserbringern geben, ohne das Patienten ("die kleine blaue Pille die ich dort bekommen hab war gut...") kognitiv tätig werden müssen.
Da es sich bei dieser Fachanwendung um bundeseinheitliche Vorgaben handelt und die eigentliche Fachanwendung von der KBV und gematik spezifiziert wird, informieren Sie sich bitte unter den unten angebenen Adressen zu den Anwendungsdetails.
Um ein eRezept auszustellen und signieren wird der elektronische Heilberufsausweis der 2. Generation benötigt (eHBA G2). Für die Anwendung eRezept benötigt das Praxisverwaltungssystem ein neues Modul. Die Anpassung des PVS wird mit folgenden Pauschalen hinterlegt.
- Einmal 120,00 € für die PVS-Anpassung
- Zuschlag zu den Betriebskosten 1,00 € pro Quartal
Beantragung der Pauschalen
Die Auszahlung der Pauschalen zur Einführung dieser gematik Fachanwendung erfolgt über die KV-Thüringen. Im Mitgliederportal KV-TOP, können Sie unter Formulare/TI-Formulare die Eigenerklärung zur Einführung des eRezeptes in Ihrer Praxis, bequem per Klick abgeben.
Links
- Checkliste eRezept
- eRezept kurz erklärt für MFAs
- eRezept bei der KBV
- gematik Informationsseite für Ärzte und Ärztinnen
Weiterführende Links