eRezept - elektronisches Rezept
Das eRezept ist eine Fachanwendung der gematik GmbH
Die bundesweite Einführung des eRezeptes ist zum 01.01.2024 festgelegt.
Ab dem 01.01.2022 ist die Anwendung "eRezept", gemäß § 360 Abs. 2, SGB V (PDSG), verpflilchtend in Vertragsarztraxen vorzuhalten.
Im Zeitplan der gematik schlägt sich das wie folgt nieder: Seit 01.01. 2022 ist das eRezept in einer bundesweiten Testphase; ab 01.09. 2022 stufenweiser Rollout, zunächst in den KV Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein; frühestens am 01.12. 2022 in sechs weiteren KV-Regionen.
Da es sich bei dieser Fachanwendung um bundeseinheitliche Vorgaben handelt und die eigentliche Fachanwendung von der KBV und gematik spezifiziert wird, informieren Sie sich bitte unter den unten angebenen Adressen zu den Anwendungsdetails.
Um ein eRezept auszustellen und signieren wird der elektronische Heilberufsausweis der 2. Generation benötigt (eHBA G2). Für die Anwendung eRezept benötigt das Praxisverwaltungssystem ein neues Modul.
Die Anpassung des PVS wird bis zum 30.06.2023 mit folgenden Pauschalen hinterlegt:
- Einmal 120,00 € für die PVS-Anpassung
- Zuschlag zu den Betriebskosten 1,00 € pro Quartal
Ab dem 01.07.2023 gehen die genannten Beträge in der TI-Finanzierungspauschale auf.
Sanktionierung
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) vom 22. März 2024 wurde eine Sanktionierung zum eRezept definiert:
Ist bis zum 01. Mai 2024 kein Nachweis für das Vorhalten der eRezept-Anwendung in Ihrer Praxis bei der KVT hinterlegt wurden, wird eine Sanktionierung von 1,00% auf das Honorarvolumen angesetzt. Die Kürzung wird angewendet bis der Nachweis gegenüber der KVT erbracht wurde.
Bis zum 1. Januar 2025 sind ermächtigte Einrichtungen von den Regelungen ausgeschlossen.
Nachweis der Installation
Im Mitgliederportal KV-TOP, können Sie unter Formulare/TI-Formulare die Eigenerklärung zur Einführung des eRezeptes in Ihrer Praxis, bequem per Klick abgeben.