kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

eRezept - elektronisches Rezept

Das eRezept ist eine Fachanwendung der gematik GmbH

Die bundesweite Einführung des eRezeptes ist zum 01.01.2024 festgelegt.

Ab dem 01.01.2022 ist die Anwendung "eRezept", gemäß § 360 Abs. 2, SGB V (PDSG), verpflilchtend in Vertragsarztraxen vorzuhalten.

Im Zeitplan der gematik schlägt sich das wie folgt nieder: Seit 01.01. 2022 ist das eRezept in einer bundesweiten Testphase; ab 01.09. 2022 stufenweiser Rollout, zunächst in den KV Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein; frühestens am 01.12. 2022 in sechs weiteren KV-Regionen.

Da es sich bei dieser Fachanwendung um bundeseinheitliche Vorgaben handelt und die eigentliche Fachanwendung von der KBV und gematik spezifiziert wird, informieren Sie sich bitte unter den unten angebenen Adressen zu den Anwendungsdetails.

Um ein eRezept auszustellen und signieren wird der elektronische Heilberufsausweis der 2. Generation benötigt (eHBA G2). Für die Anwendung eRezept benötigt das Praxisverwaltungssystem ein neues Modul.

Die Anpassung des PVS wird bis zum 30.06.2023 mit folgenden Pauschalen hinterlegt:

  • Einmal 120,00 € für die PVS-Anpassung
  • Zuschlag zu den Betriebskosten 1,00 € pro Quartal

Ab dem 01.07.2023 gehen die genannten Beträge in der TI-Finanzierungspauschale auf.

Nachweis der Installation

Im Mitgliederportal KV-TOP, können Sie unter Formulare/TI-Formulare die Eigenerklärung zur Einführung des eRezeptes in Ihrer Praxis, bequem per Klick abgeben.