kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten

eRezept - elektronisches Rezept

Das eRezept ist eine Fachanwendung der gematik GmbH 

Die bundesweite Einführung des eRezeptes wurde zum 01.01.2024 festgelegt.

Seit dem 01.01.2022 ist die Anwendung "eRezept", gemäß § 360 Abs. 2, SGB V (PDSG), verpflilchtend in Vertragsarztraxen vorzuhalten.

Da es sich bei dieser Fachanwendung um bundeseinheitliche Vorgaben handelt und die eigentliche Fachanwendung von der KBV und gematik spezifiziert wird, informieren Sie sich bitte bei den unten angebenen Adressen zu den Anwendungsdetails.

Um ein eRezept auszustellen und signieren wird der elektronische Heilberufsausweis der 2. Generation benötigt (eHBA G2). Für die Anwendung eRezept benötigt das Praxisverwaltungssystem ein entsprechendes Modul.

Eine Finanzierungsunterstützung wird über die TI-Finanzierungspauschale abgehandelt.

Sanktionierung

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) vom 22. März 2024 wurde eine Sanktionierung zum eRezept definiert:
Ist bis zum 01. Mai 2024 kein Nachweis für das Vorhalten der eRezept-Anwendung in Ihrer Praxis bei der KVT hinterlegt wurden, wird eine Sanktionierung von 1,00% auf das Honorarvolumen angesetzt. Die Kürzung wird angewendet bis der Nachweis gegenüber der KVT erbracht wurde.
Seit dem 1. Januar 2025 sind ermächtigte Einrichtungen ebenfalls von der Sanktionierung betroffen.

Nachweis der Installation

Im Mitgliederportal KV-TOP, können Sie unter Formulare/TI-Formulare die Eigenerklärung zur Einführung des eRezeptes in Ihrer Praxis, bequem per Klick abgeben.