kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Berichtspflicht

Gegenseitige Berichte und Befundübermittlungen sind wichtige Kommunikationsinstrumente und von erheblicher Bedeutung für die Ge­sundheit der Patienten. Sinn und Zweck der Berichtspflicht ist in erster Linie die Information des behandelnden Hausarztes über die von anderen Ärzten erhobenen Befunde und durchgeführten Behandlungsmaßnahmen. Die Berichtspflicht gilt sowohl für Fachärzte als auch für Hausärzte.