Berichtspflicht
Gegenseitige Berichte und Befundübermittlungen sind wichtige Kommunikationsinstrumente und von erheblicher Bedeutung für die Gesundheit der Patienten. Sinn und Zweck der Berichtspflicht ist in erster Linie die Information des behandelnden Hausarztes über die von anderen Ärzten erhobenen Befunde und durchgeführten Behandlungsmaßnahmen. Die Berichtspflicht gilt sowohl für Fachärzte als auch für Hausärzte.