kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Kinderkrankschreibung

Für die Gewährung von Krankengeld bei Erkrankung eines noch nicht 12 Jahre alten Kindes, das der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege durch den Versicherten bedarf, benötigen die Krankenkassen eine ärztliche Bescheinigung in Form des Musters 21. Den Anspruch auf Krankengeld können auch Eltern geltend machen, die ein Kind betreuen, das das 12. Lebensjahr zwar vollendet hat, bei dem aber eine Behinderung nebst Hilfebürftigkeit vorliegt.