kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Praxisabgabe

Am Ende der freiberuflichen vertragsärztlichen Tätigkeit steht die Praxisabgabe. Aufgrund der Bedeutung dieses Schrittes und der komplexen formalen Vorgaben sollten Sie die Planungen frühzeitig beginnen.

Für den Abgeber stellen sich zumeist folgende Fragen:

• Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Praxisabgabe/-übergabe? Welche Risiken bestehen?

• Wie finde ich einen Nachfolger?

• Wie kann ich meinen Praxiswert ermitteln?

• Welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte sind zu beachten?

Zur Vorbereitung der notwendigen Maßnahmen stehen Ihnen unsere Praxisberater beratend zur Seite. Gern können Sie einen Termin für eine persönliche Beratung vereinbaren.

In diesem Zusammenhang sollten Sie auch die Möglichkeit unseres "Praxistag für Praxisabgeber" nutzen, welcher einmal jährlich durchgeführt wird. Nähere Informationen und den konkreten Termin können Sie unserem Fortbildungskalender entnehmen.

Da auch steuerliche, arbeitsrechtliche und betriebswirtschaftliche Bestimmungen zu beachten sind, sollten Sie sich auch hier kompetente Fachleute (Steuerberater, Fachanwälte) zu Rate ziehen.

 

Was müssen Sie im Rahmen der Praxisabgabe beachten?

Nachfolgend haben wir Ihnen einige notwendigen Schritte aufgelistet, welche im Rahmen der Praxisabgabe geprüft und beachtet werden müssen. Diese Informationen dienen nur als Orientierung und ersetzen kein persönliches Gespräch mit unseren Praxisberatern.

  • Prüfen Sie, ob Zulassungsbeschränkungen  für Ihre Fachrichtung im Planungsbereich Ihrer Praxis bestehen.
  •  konkrete Zeitschiene zusammen mit den Praxisberatern erstellen; die Termine des Zulassungsausschusses finden Sie hier (bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen sechs Wochen vor Sitzungstermin vollständig eingereicht sein müssen)
  •  Verzicht auf die vertragsärztliche Zulassung (gleichzeitig in zulassungsbeschränkten Gebieten: Antrag auf Nachbesetzung und Ausschreibung des Vertragsarztsitzes des Vertragsarztsitzes) beim Zulassungsausschuss stellen
  • Mit potentiellen Bewerbern die Übergabemodaliäten besprechen und ggf. Praxisübernahmeverträge unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Zulassung des Nachfolgers abschließen.
  • Steuerberater kontaktieren und alles bezüglich der Praxisübergabe besprechen
  • Prüfen der vorhandenen Verträge (z. B. Mietvertrag, Leasingverträge, Versicherungen, Anstellungsverträge Praxispersonal,...) auf notwendige Änderungen bzw. Kündigungsfristen