kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten
433 Treffer:
41. Rundschreiben 9/2025 v. 30.09.2025  
Rundschreiben 9/2025 v. 30.09.2025 Rundschreiben 9/2025 Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Themen dieses Rundschreibens im Überblick: EBM-Anpassungen zum 01.10.2025  
42. 2025_31_AmtlB_vertragsarztsitze_Ausschreibungen.pdf  
Amtliche Bekanntmachung – Nr. 31-2025 Ausschreibung der Vertragsarztsitze Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) schreibt auf Antrag gemäß § 103 (4) SGB V einen Vertragsarztsitz im  
43. Rechtsprechung und Gesetzesänderungen  
19.09.2025 - Keine vertragsärztliche Tätigkeit über einen vollen Versorgungsauftrag hinaus BSG, Urteil vom 26.03.2025, - Az.: B 6 KA 7/24 R - Nimmt ein Arzt bereits mit einem vollen  
44. Geschäftsstelle  
Leiter/in (Haupt-)Abteilung/Stabsstelle Kontakt Hauptabteilung Abrechnung Steffen Göhring 03643 559-400 abrechnung@kvt.de Abt. Leistungsabrechnung Tina Gunßer 03643 559-470 abrechnung@kvt.de  
45. 2025_30_AmtlB_HVM-VV_250906_gez.pdf  
A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g – N r. 3 0 - 2 0 2 5 Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) gemäß § 87 b SGB V der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) Beschluss der  
46. Rundschreiben 8/2025 v. 31.08.2025  
Rundschreiben 8/2025 v. 31.08.2025 Rundschreiben 8/2025 Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Themen dieses Rundschreibens im Überblick: EBM-Anpassungen für die Altersgruppe  
47. Verlegung Praxissitz  
Verlegung Praxissitz Die Vertragsarztpraxis soll an einen anderen Standort verlegt werden. Hierbei sollte beachtet werden, ob es sich dabei entweder um einen anzeigepflichtigen Umzug (innerhalb des  
48. Angestellter Psychotherapeut  
Angestellter Psychotherapeut Psychotherapeuten können bei zugelassenen Vertragsärzten oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellt werden. Die Anstellung ist durch den Zulassungsausschuss  
49. Angestellter Arzt  
Angestellter Arzt Ärzte können bei zugelassenen Vertragsärzten oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellt werden. Die Anstellung ist durch den Zulassungsausschuss zu genehmigen. Im  
50. Ruhen der Zulassung  
Ruhen der Zulassung Der Zulassungsausschuss kann das Ruhen der Zulassung genehmigen, wenn die vertragsärztliche Tätigkeit nicht aufgenommen oder nicht ausgeübt wird. Voraussetzung ist, dass die  
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