Satzung der KV Thüringen
Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen in der Fassung vom 01.07.2026 Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung
Zulassungsausschuss
Der Zulassungsausschuss entscheidet darüber, ob Ärzte und Psychotherapeuten im Rahmen einer Zulassung, Anstellung oder Ermächtigung an der ambulanten Versorgung teilnehmen
Meldung Tätigkeitsaufnahme
Nachdem Sie durch den Zulassungsausschuss Ihren Versorgungsauftrag erhalten haben, bekommen Sie zeitnah nach der Sitzung das Formular zur Tätigkeitsaufnahme per Post
Amtliche Bekanntmachung – Nr. 16-2026 Ausschreibung der Vertragsarztsitze Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) schreibt auf Antrag gemäß § 103 (4) SGB V einen Vertragsarztsitz im
Rundschreiben 8/2026 v. 01.09.2026
Rundschreiben 8/2026 Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Themen dieses Rundschreibens im Überblick: ePA-Vergütung noch bis Jahresende
Kernvertrag, gültig ab 01.10.2026
VERTRAG über eine strukturierte Versorgung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 gemäß § 137f SGB V auf der Grundlage des § 83 SGB V vom 23.05.2006 in der
Kernvertrag, gültig ab 01.10.2026
VERTRAG über eine strukturierte Versorgung von Patienten mit einer Koronaren Herzkrankheit gemäß § 137f SGB V auf der Grundlage des § 83 SGB V vom 10.05.2004 in der
Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung von Fördermaßnahmen gemäß § 105 Absatz 4 SGB V und zur Empfehlung von Maßnahmen gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 Ärzte-ZV sowie zur Überprüfung der Entwicklung der
Verfahrens- und Kriterienregelung zur Unterversorgungsfeststellung Aufgrund von § 100 Absatz 1 SGB V i. V. m. § 16 der Ärzte ZV legt der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen das