Sonderbedarfszulassung
Ein Sonderbedarf kann durch den Zulassungsausschuss genehmigt werden, wenn die Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes in einem gesperrten Planungsbereich für die
Beschluss Nr. 06/2019 des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen vom 30. Juli 2019 Bezug nehmend auf die erfolgten Veröffentlichungen im Thüringer Ärzteblatt bzw. unter www.kvt.de
Bekanntmachungen der Beschlüsse des Zulassungsausschusses in Thüringen Sonderbedarfszulassungen/ -anstellungen Sitzung vom 08.12.2020 Lfd.-Nr. ZA-12-2020 Ende der Beschäftigung gemäß §§ 36 und 37
Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachungen der Beschlüsse des Zulassungsausschusses in Thüringen Erstermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen/-anstellungen Sitzung vom 08.03.2022 Lfd.-Nr.
Beschluss Nr. 04/2019 des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen vom 01.04.2019 Bezug nehmend auf die erfolgten Veröffentlichungen im Thüringer Ärzteblatt bzw. unter www.kvt.de
Angestellter Psychotherapeut im Jobsharing
Psychotherapeuten können bei zugelassenen Vertragsärzten oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellt werden. Die Anstellung ist durch den
Beschluss Nr. 06/2021 des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen vom 15. Juli 2021 Nach dem Inkrafttreten des Bedarfsplanes der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen zum 01.
Beschluss Nr. 09/2019 des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen vom 04.12.2019 Bezug nehmend auf die erfolgten Veröffentlichungen im Thüringer Ärzteblatt bzw. unter www.kvt.de
Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit
Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ist eine höchstpersönliche Rechtsposition und die Grundform der Teilnahme an der vertragsärztlichen
Bekanntmachungen der Beschlüsse des Zulassungsausschusses in Thüringen Erstermächtigung Sitzung vom 12.01.2021 Lfd.-Nr. ZA-01-2021 Erstermächtigung Planungsbereich Saalfeld-Rudolstadt Dr. med.