kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten
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421. Sonderbedarfszulassung  
Sonderbedarfszulassung Ein Sonderbedarf kann durch den Zulassungsausschuss genehmigt werden, wenn die Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes in einem gesperrten Planungsbereich für die  
422. Beschluss_06-2019_Landesausschuss.pdf  
Beschluss Nr. 06/2019 des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen vom 30. Juli 2019 Bezug nehmend auf die erfolgten Veröffentlichungen im Thüringer Ärzteblatt bzw. unter www.kvt.de  
423. Beschluss_ZA-12--2020.pdf  
Bekanntmachungen der Beschlüsse des Zulassungsausschusses in Thüringen Sonderbedarfszulassungen/ -anstellungen Sitzung vom 08.12.2020 Lfd.-Nr. ZA-12-2020 Ende der Beschäftigung gemäß §§ 36 und 37  
424. Beschluss_ZA-03-2022.pdf  
Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachungen der Beschlüsse des Zulassungsausschusses in Thüringen Erstermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen/-anstellungen Sitzung vom 08.03.2022 Lfd.-Nr.  
425. Beschluss_04-2019_Landesausschuss.pdf  
Beschluss Nr. 04/2019 des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen vom 01.04.2019 Bezug nehmend auf die erfolgten Veröffentlichungen im Thüringer Ärzteblatt bzw. unter www.kvt.de  
426. Angestellter Psychotherapeut im Jobsharing  
Angestellter Psychotherapeut im Jobsharing Psychotherapeuten können bei zugelassenen Vertragsärzten oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellt werden. Die Anstellung ist durch den  
427. Beschluss_06-2021_LA.pdf  
Beschluss Nr. 06/2021 des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen vom 15. Juli 2021 Nach dem Inkrafttreten des Bedarfsplanes der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen zum 01.  
428. Beschluss_09-2019_Landesausschuss.pdf  
Beschluss Nr. 09/2019 des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen vom 04.12.2019 Bezug nehmend auf die erfolgten Veröffentlichungen im Thüringer Ärzteblatt bzw. unter www.kvt.de  
429. Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit  
Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ist eine höchstpersönliche Rechtsposition und die Grundform der Teilnahme an der vertragsärztlichen  
430. Beschluss_ZA-01-2021.pdf  
Bekanntmachungen der Beschlüsse des Zulassungsausschusses in Thüringen Erstermächtigung Sitzung vom 12.01.2021 Lfd.-Nr. ZA-01-2021 Erstermächtigung Planungsbereich Saalfeld-Rudolstadt Dr. med.  
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