kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten
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401. Nebenbetriebsstätte  
Nebenbetriebsstätte Eine Tätigkeit an weiteren Orten (Nebenbetriebsstätten) außerhalb der Hauptpraxis muss durch die Kassenärztliche Vereinigung genehmigt werden. Hier wird zwischen Zweigpraxen und  
402. Nebenbetriebsstätte (KV-Übergreifend)  
Nebenbetriebsstätte (KV-Übergreifend) Eine KV-übergreifende Tätigkeit an weiteren Orten (Nebenbetriebsstätten) außerhalb der Hauptpraxis muss durch den Zulassungsausschuss genehmigt werden.   
403. Rundschreiben 11/2025 v. 30.11.2025  
Rundschreiben 11/2025 v. 30.11.2025 Rundschreiben 11/2025 Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Themen dieses Rundschreibens im Überblick: Erklärvideo zur Entbudgetierung und  
404. 20251114_Plan_A_Broschüre_DINA5_Druckbögen.pdf  
PLAN Ambulant to go Dein Weg in die ambulante Medizin in Thüringen 1 Editorial Diese Broschüre bietet Ihnen einen Überblick über alle Schritte in die ambulante Tätigkeit, über Ansprechpartnerinnen  
405. Beschluss_Nov_Dez_ZA-05-2025.pdf  
Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachungen der Beschlüsse des Zulassungsausschusses in Thüringen Erstermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen/-anstellungen Sitzung vom 11. November und 9. Dezember  
406. Beschluss_05-2025-LA.pdf  
Beschluss Nr. 05/2025 des Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen vom 18. Dezember 2025 Nach dem Inkrafttreten des Bedarfsplanes der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen zum  
407. Honorarvereinbarung 2025 einschließlich 1. Nachtrag  
Honorarvereinbarung 2025 einschließlich 1. Nachtrag Vereinbarung zur vertragsärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2025 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen  
408. Durchfuehrungsbestimmungen-neu.pdf  
Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung von Fördermaßnahmen gemäß § 105 Absatz 4 SGB V und zur Empfehlung von Maßnahmen gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 Ärzte-ZV sowie zur Überprüfung der Entwicklung der  
409. 2026_01_AmtlB_vertragsarztsitze_Ausschreibungen.pdf  
Amtliche Bekanntmachung – Nr. 01-2026 Ausschreibung der Vertragsarztsitze Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) schreibt auf Antrag gemäß § 103 (4) SGB V einen Vertragsarztsitz im  
410. Zulassungsausschuss  
► weitere Informationen Zulassungsausschuss Der Zulassungsausschuss entscheidet darüber, ob Ärzte und Psychotherapeuten im Rahmen einer Zulassung, Anstellung oder Ermächtigung an der ambulanten  
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