kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten
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391. Beschluss_Jul_Aug_ZA-03-2025.pdf  
Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachungen der Beschlüsse des Zulassungsausschusses und Berufungsausschusses in Thüringen Erstermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen/-anstellungen Sitzung vom 15.  
392. 2025_29_AmtlB_vertragsarztsitze_Ausschreibungen.pdf  
Amtliche Bekanntmachung – Nr. 29-2025 Ausschreibung der Vertragsarztsitze Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) schreibt auf Antrag gemäß § 103 (4) SGB V einen Vertragsarztsitz im  
393. Ruhen der Zulassung  
Ruhen der Zulassung Der Zulassungsausschuss kann das Ruhen der Zulassung genehmigen, wenn die vertragsärztliche Tätigkeit nicht aufgenommen oder nicht ausgeübt wird. Voraussetzung ist, dass die  
394. Angestellter Arzt  
Angestellter Arzt Ärzte können bei zugelassenen Vertragsärzten oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellt werden. Die Anstellung ist durch den Zulassungsausschuss zu genehmigen. Im  
395. Angestellter Psychotherapeut  
Angestellter Psychotherapeut Psychotherapeuten können bei zugelassenen Vertragsärzten oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellt werden. Die Anstellung ist durch den Zulassungsausschuss  
396. Verlegung Praxissitz  
Verlegung Praxissitz Die Vertragsarztpraxis soll an einen anderen Standort verlegt werden. Hierbei sollte beachtet werden, ob es sich dabei entweder um einen anzeigepflichtigen Umzug (innerhalb des  
397. Rundschreiben 8/2025 v. 31.08.2025  
Rundschreiben 8/2025 v. 31.08.2025 Rundschreiben 8/2025 Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Themen dieses Rundschreibens im Überblick: EBM-Anpassungen für die Altersgruppe  
398. 2025_30_AmtlB_HVM-VV_250906_gez.pdf  
A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g – N r. 3 0 - 2 0 2 5 Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) gemäß § 87 b SGB V der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) Beschluss der  
399. Geschäftsstelle  
Leiter/in (Haupt-)Abteilung/Stabsstelle Kontakt Hauptabteilung Abrechnung Steffen Göhring 03643 559-400 abrechnung@kvt.de Abt. Leistungsabrechnung Tina Gunßer 03643 559-470 abrechnung@kvt.de  
400. Rechtsprechung und Gesetzesänderungen  
19.09.2025 - Keine vertragsärztliche Tätigkeit über einen vollen Versorgungsauftrag hinaus BSG, Urteil vom 26.03.2025, - Az.: B 6 KA 7/24 R - Nimmt ein Arzt bereits mit einem vollen  
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