Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachungen der Beschlüsse des Zulassungsausschusses und Berufungsausschusses in Thüringen Erstermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen/-anstellungen Sitzung vom 15.
Amtliche Bekanntmachung – Nr. 29-2025 Ausschreibung der Vertragsarztsitze Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) schreibt auf Antrag gemäß § 103 (4) SGB V einen Vertragsarztsitz im
Ruhen der Zulassung
Der Zulassungsausschuss kann das Ruhen der Zulassung genehmigen, wenn die vertragsärztliche Tätigkeit nicht aufgenommen oder nicht ausgeübt wird. Voraussetzung ist, dass die
Angestellter Arzt
Ärzte können bei zugelassenen Vertragsärzten oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellt werden. Die Anstellung ist durch den Zulassungsausschuss zu genehmigen. Im
Angestellter Psychotherapeut
Psychotherapeuten können bei zugelassenen Vertragsärzten oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellt werden. Die Anstellung ist durch den Zulassungsausschuss
Verlegung Praxissitz
Die Vertragsarztpraxis soll an einen anderen Standort verlegt werden. Hierbei sollte beachtet werden, ob es sich dabei entweder um einen anzeigepflichtigen Umzug (innerhalb des
Rundschreiben 8/2025 v. 31.08.2025
Rundschreiben 8/2025 Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Themen dieses Rundschreibens im Überblick: EBM-Anpassungen für die Altersgruppe
A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g – N r. 3 0 - 2 0 2 5 Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) gemäß § 87 b SGB V der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) Beschluss der
19.09.2025 - Keine vertragsärztliche Tätigkeit über einen vollen Versorgungsauftrag hinaus
BSG, Urteil vom 26.03.2025, - Az.: B 6 KA 7/24 R -
Nimmt ein Arzt bereits mit einem vollen