… über 30 bis 35 km Entfernungsradius über 35 km Wegepauschalen im Rahmen des organisierten Notdienstes werden bei der Abrechnung durch die KVT mit dem Großbuchstaben „N“ gesondert gekennzeichnet. …
… Online (KVTOP), Arzneimittelfrühinformation (KVTOP), eDokumentation, ePrüfung, Dienstplanportal für Notdienste). Achtung: Einige dieser Dienste sind nur über einen KV-Safenet-Anschluss erreichbar. Erstantrag…
…al zu übertragen oder kann von der KVT zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des vertragsärztlichen Notdienstes gemäß § 105 Abs. 1b SGB V verwendet werden. §2 Abrechnung (1) Die Kennzeichnung der Zuschläge…
… Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der §§ 75, 75 Abs. 1b SGB V zur Sicherstellung eines ausreichenden Notdienstes zu den sprechstundenfreien Zeiten hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung…
…al zu übertragen oder kann von der KVT zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des vertragsärztlichen Notdienstes gemäß § 105 Abs. 1b SGB V verwendet werden. §2 Abrechnung (1) Die Kennzeichnung der Zuschläge…
… 1b Satz 5 SGB V Krankenhausärzte können auf Grund einer Kooperationsvereinbarung mit der KV im Rahmen des Notdienstes ambulant tätig werden. Ambulante Behandlung durch Krankenhausärzte nach § 115a SGB V Stationär…
… Zudem steht ein Informationsblatt für Praxen zur Verfügung, welches das Funktionieren des zahnärztlichen Notdienstes erklärt. +++ Jugendarbeitsschutz: Beantragung des…
… erstmals im Rahmen einer Vereinbarung nach § 105 Abs. 1b SGB V zur Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes verwendet werden. Eine Einigung bezüglich der eindringlichen Forderungen seitens der KVT, die…
… welche im Rahmen einer Vereinbarung nach § 105 Abs. 1b SGB V zur Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes verwendet werden. Die Honorarvereinbarung für das Jahr 2023 finden Sie auf der Internetseite der…
… welche im Rahmen einer Vereinbarung nach § 105 Abs. 1b SGB V zur Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes verwendet werden. Die Honorarvereinbarung für das Jahr 2024 finden Sie hier. Bitte beachten Sie,…