kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten
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351. Honorarvereinbarung 2025  
Honorarvereinbarung 2025 Vereinbarung zur vertragsärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2025 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen vertreten durch die 1.  
352. 2025_07_AmtlB_HV-2025_gez.pdf  
A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g – N r. 0 7 - 2 0 2 5 Vereinbarung zur vertragsärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2025 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung  
353. Rundschreiben 3/2025 v. 31.03.2025  
Rundschreiben 3/2025 v. 31.03.2025 Rundschreiben 3/2025 Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Themen dieses Rundschreibens im Überblick: EBM-Änderungen zum 01.04.2025  
354. Rundschreiben 1/2025 v. 31.01.2025  
Rundschreiben 1/2025 v. 31.01.2025 Rundschreiben 1/2025 Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Themen dieses Rundschreibens im Überblick: Elektronische Ersatzbescheinigung via  
355. Neufassung der Satzung der KVT  
Neufassung der Satzung der KVT Amtliche Bekanntmachung – Nr. 08-2025 Neufassung der Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Die Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen in der  
356. Rundschreiben 4/2025 v. 30.04.2025  
Rundschreiben 4/2025 v. 30.04.2025 Rundschreiben 4/2025 Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Themen dieses Rundschreibens im Überblick: Darmkrebsfrüherkennung zum 01.04.2025  
357. 2025_09_AmtlB_vertragsarztsitze_Ausschreibungen.pdf  
Amtliche Bekanntmachung – Nr. 09-2025 Ausschreibung der Vertragsarztsitze Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) schreibt auf Antrag gemäß § 103 (4) SGB V einen Vertragsarztsitz im  
358. Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit  
Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ist eine höchstpersönliche Rechtsposition und die Grundform der Teilnahme an der vertragsärztlichen  
359. Sonderbedarfszulassung  
Sonderbedarfszulassung Ein Sonderbedarf kann durch den Zulassungsausschuss genehmigt werden, wenn die Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes in einem gesperrten Planungsbereich für die  
360. Angestellter Arzt im Sonderbedarf  
Angestellter Arzt im Sonderbedarf Ein Sonderbedarf kann durch den Zulassungsausschuss genehmigt werden, wenn die Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes in einem gesperrten Planungsbereich  
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