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Angestellter Arzt im Jobsharing
Ärzte können bei zugelassenen Vertragsärzten oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellt werden. Die Anstellung ist durch den Zulassungsausschuss zu
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Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit
Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ist eine höchstpersönliche Rechtsposition und die Grundform der Teilnahme an der vertragsärztlichen
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Beschluss Nr. 06/2021 des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen vom 15. Juli 2021 Nach dem Inkrafttreten des Bedarfsplanes der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen zum 01.