Berufsausübungsgemeinschaft
Die Berufsausübungsgemeinschaft - auch Gemeinschaftspraxis genannt - ist ein Zusammenschluss mehrerer Partner zur gemeinsamen Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit.
Ermächtigung
Es werden zwei Formen der Ermächtigung unterschieden. Ermächtigt werden können u. a. Ärzte in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen etc. oder ärztlich geleitete Einrichtungen
Beschluss Nr. 02/2019 des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen vom 11. Februar 2019 Änderung des Beschlusses Nr. 10/2018 des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in
Nebenbetriebsstätte
Eine Tätigkeit an weiteren Orten (Nebenbetriebsstätten) außerhalb der Hauptpraxis muss durch die Kassenärztliche Vereinigung genehmigt werden. Hier wird zwischen Zweigpraxen und
Zulassung
Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ist eine höchstpersönliche Rechtsposition und die Grundform der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Die Zulassung ist ein
Informationen zu Zulassungsmöglichkeiten und Fördermöglichkeiten in Ihrer Arztgruppe
Ausschreibung Vertragsarztsitz
Verzichtet der Vertragsarzt auf seine Zulassung oder endet die
Beschluss Nr. 09/2018 des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen vom 26.11.2018 Bezug nehmend auf die erfolgten Veröffentlichungen im Thüringer Ärzteblatt bzw. unter www.kvt.de
Beschluss Nr. 14/2018 des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen vom 4. Januar 2019 Bezug nehmend auf die erfolgten Veröffentlichungen im Thüringer Ärzteblatt bzw. unter
Bekanntmachungen der Beschlüsse des Zulassungsausschusses in Thüringen Erstermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen/-anstellungen Sitzung vom 4. Dezember 2018 lfd. Nr. ZA-12-2018 Beschäftigung
Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft
In wegen Überversorgung gesperrten Planungsbereichen besteht die Möglichkeit, dass ein Arzt eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung erhalten kann,