kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten

Geplante Honorarkürzungen werden ambulante Versorgung spürbar verändern

Mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) plant die Bundesregierung umfassende Einsparungen im Gesundheitswesen. Nach Einschätzung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) treffen die vorgesehenen Kürzungen insbesondere die ambulante Versorgung – also Arzt- und Psychotherapiepraxen – , die täglich den Großteil der medizinischen Versorgung übernehmen.

Die KVT warnt vor weitreichenden Folgen für Arzt- und Psychotherapiepraxen sowie Patientinnen und Patienten in Thüringen. Die geplanten Eingriffe in die Vergütungsstruktur werden zu weniger finanzierten Behandlungskapazitäten, längeren Wartezeiten und Wegstrecken sowie einer zunehmenden Begrenzung medizinischer Leistungen führen.

Die geplanten Kürzungen treffen insbesondere jene Praxen, die bereits heute zusätzliche Versorgungskapazitäten bereitstellen und für die geplanten Reformen und Bestrebungen für ein Primärversorgungssystem von unverzichtbarer Bedeutung sind.

Was genau ist geplant?

1. Begrenzung der Vergütungssteigerungen

Ab 2027 sollen Vergütungssteigerungen an die Entwicklung der Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen gekoppelt werden. Zusätzlich ist für die Jahre 2027 bis 2029 eine weitere Absenkung vorgesehen.

Einschätzung der KVT

Die geplante Begrenzung könnte dazu führen, dass steigende Praxiskosten – etwa für Personal, Energie oder Material – nicht mehr ausreichend refinanziert werden können. Dies betrifft insbesondere Praxen mit hohen Versorgungsleistungen und wachsendem Personalbedarf.

2. Wegfall mehrerer Zuschläge und Vergütungen

Mehrere bislang extrabudgetär vergütete Leistungen sollen vollständig entfallen.

Betroffen sind unter anderem:

  • Zuschläge für TSVG-Fälle,
  • Organspende-Beratung,
  • ePA-Befüllung,
  • Zuschläge für Kurzzeittherapie in der Psychotherapie.

Einschätzung der KVT

Die bisherigen Zuschläge haben zusätzliche Termine, offene Sprechstunden und kurzfristige Vermittlungen unterstützt. Ihr Wegfall könnte die Terminverfügbarkeit spürbar beeinträchtigen.

3. Rücknahme zentraler TSVG-Regelungen

Die bisherigen Regelungen für:

  • Terminservicestellen-Fälle,
  • Hausarztvermittlungsfälle,
  • offene Sprechstunden

sollen weitgehend zurückgenommen werden.

Einschätzung der KVT

Viele Praxen haben seit Einführung des TSVG zusätzliche Versorgungsstrukturen aufgebaut. Besonders betroffen wären Fachgruppen mit hohem Anteil kurzfristiger Akuttermine und Vermittlungsfälle – darunter HNO-Ärzte, Orthopäden, Gynäkologen, Dermatologen, Neurologen, Psychiater und Urologen.

4. Neue Budgetierung bislang extrabudgetärer Leistungen

Bislang unbegrenzt vergütete Leistungen könnten künftig unter feste Ausgabenobergrenzen fallen.

Betroffen sein könnten beispielsweise:

  • ambulante Operationen,
  • Vorsorge- und Präventionsleistungen,
  • psychotherapeutische Leistungen,
  • Schmerztherapie,
  • Pflegeheimversorgung,
  • Palliativversorgung.

Einschätzung der KVT

Die KVT sieht darin einen grundlegenden Systemwechsel. Leistungen, die bisher unabhängig von Mengenbegrenzungen erbracht werden konnten, würden künftig unter Budgetdruck geraten.

5. Überführung extrabudgetärer Leistungen in die MGV

Bislang extrabudgetär vergütete Leistungen könnten künftig innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) budgetiert werden.

Einschätzung der KVT

Dadurch steigt das Risiko, dass Leistungen nur noch anteilig vergütet werden. Zusätzliche Versorgungskapazitäten könnten wirtschaftlich schwieriger aufrechterhalten werden.

6. Degressionsregelungen bei Fallzahlsteigerungen

Für Hausarzt- und Kinderarztpraxen sollen künftig Abschläge greifen, wenn Fallzahlen steigen.

Einschätzung der KVT

Die KVT sieht darin eine problematische Signalwirkung:
Praxen, die zusätzliche Patientinnen und Patienten aufnehmen oder Versorgungslücken schließen, könnten wirtschaftlich benachteiligt werden. Dies betrifft insbesondere Regionen mit offenen Hausarzt- und Kinderarztsitzen.


 

Warum die KVT das Gesetz kritisch sieht

Nach Auffassung der KVT würde die ambulante Versorgung künftig stärker an den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen als am tatsächlichen medizinischen Bedarf ausgerichtet.

Das bedeutet:

Nicht mehr allein der Versorgungsbedarf entscheidet über verfügbare Leistungen und Termine, sondern zunehmend die vorhandenen Finanzmittel.

Gerade Thüringen mit

  • der höchsten altersstandardisierten Krankheitslast bundesweit,
  • steigendem Versorgungsbedarf durch die demografische Entwicklungzahlreichen offenen Hausarzt- und Facharztsitzen,
  • ländlich geprägten Versorgungsstrukturen und
  • bereits heute hoher Belastung vieler Praxen

wäre von den geplanten Maßnahmen besonders betroffen.

Viele ambulante Praxen sichern derzeit Versorgungslücken ab, übernehmen zusätzliche Patientinnen und Patienten und kompensieren regionale Engpässe. Nach Einschätzung der KVT könnten genau diese Strukturen durch das Gesetz erheblich unter Druck geraten.

Warum die bisherigen TSVG-Regelungen wichtig waren

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurden seit 2019 zusätzliche Anreize geschaffen, um:

  • kurzfristige Termine anzubieten,
  • offene Sprechstunden auszubauen und
  • Hausarztvermittlungen zu stärken,

sodass sich bei dringenden Anliegen Wartezeiten reduzieren. Viele Praxen haben dafür zusätzliche Strukturen aufgebaut und zusätzliche Behandlungskapazitäten geschaffen.

Nach Einschätzung der KVT müssen diese Versorgungsstrukturen durch die geplanten Streichungen und die fehlende Finanzierungsperspektive überwiegend wieder zurückgebaut werden.

Auswirkungen auf die Versorgung in Thüringen

Die KVT rechnet mit spürbaren Auswirkungen auf die ambulante Versorgung im Freistaat.

Besonders betroffen sein könnten:

  • grundversorgende Facharztgruppen,
  • Praxen mit hohem Anteil kurzfristiger Termine,
  • Praxen mit offenen Sprechstunden,
  • psychotherapeutische Versorgung,
  • ambulant-operative Leistungen.

Nach Berechnungen der KVT könnte die Zahl nicht vollständig finanzierter Behandlungsfälle deutlich steigen.

Bis zu 370.000 Termine betroffen

Nach Auswertungen der KVT werden allein durch den Wegfall der TSVG-Regelungen ab 2027 rund 370.000 Termine für dringliche Behandlungsfälle in Thüringen nicht mehr finanziert.

Die bestehenden gesetzlichen Regelungen haben die Versorgungsbereitschaft gestärkt. Die nunmehr geplanten Änderungen machen Praxisübernahmen, Niederlassungen und Neuanstellungen sowie den Ausbau von Versorgungsangeboten unattraktiv. Das Gesetz tut damit das Gegenteil dessen, was die Politik immer von den Vertragsärztinnen, -ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einfordert.