+++ Petition: Wir brauchen Sie und Ihre Patienten +++
Am Montag startete eine Petition beim Deutschen Bundestag mit dem Ziel, die Politiker für die Probleme der ambulanten Versorgung zu sensibilisieren. Nach dem Einreichen kann es bis zu drei Wochen dauern bis die Petition online ist, dann läuft sie vier Wochen. In der Zeit muss das Quorum von 50.000 Unterschriften geschafft werden. Beginnend mit dem Einreichen der Petition können über ausgedruckte Listen bereits Unterschriften auf Papier gesammelt werden.
„Es ist fünf vor zwölf. Wenn die Politik nicht bald aktiv wird, wird es die medizinische Versorgung, so wie die Bürger sie schätzen, bald nicht mehr geben. Wir brauchen so viele Unterschriften wie möglich, um eine größtmögliche Sichtbarkeit für unser Anliegen zu bekommen“, betont der Vorstand der KBV.
Machen Sie mit – unterstützen Sie die Petition
Die KBV stellt die Unterschriftenliste der Petition zum Ausdrucken bereit. Ergänzend dazu gibt es einen Praxisaushang, um die Patienten auf die Petition aufmerksam zu machen. Die Vorlage „Hinweise zur Datenverarbeitung“ können Praxen für eventuelle Rückfragen von Patienten nutzen.
Die vollständige Petition finden Sie in der Mitte dieser Seite.
Infomaterial fürs Wartezimmer
Unterschriftenliste einreichen
Die Praxen werden gebeten, die ausgefüllten Unterschriftenliste vor Ablauf der Mitzeichnungsfrist an den Petitionsausschuss zu übermitteln – per Post, als Scan per E-Mail oder per Fax. Wann die Frist endet, steht noch nicht fest.
Sobald der Petitionsausschuss die Petition geprüft und im Internet veröffentlicht hat, kann sie auch online unterzeichnet werden.
Postanschrift:
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-Mail:post.pet@bundestag.de
Fax: 030 227-36053
- Alle Materialien zu den Protestaktionen, der Forderungskatalog sowie weitere Informationen: https://www.kbv.de/html/praxenkollaps.php.
Die aktuelle Praxisnachricht inkl. KBV-Vorstands-Statements: https://www.kbv.de/html/1150_65956.php
+++ Herbstzeit – Infektzeit: Was Sie und Ihre Patienten wissen müssen +++
In Anbetracht der kommenden kalten Jahreszeit und damit einhergehenden Infektionswellen durch SARS-CoV2 und anderen Atemwegserregern ist eine verstärkte Aufklärung im Herbst hinsichtlich der COVID-19-Auffrischimpfung erneut von großer Bedeutung. Es gilt, insbesondere die Risikogruppen mit Blick auf die Impfempfehlungen der STIKO zu informieren und diese bestmöglich vor Infektionen zu schützen.
Geschützt in die Grippesaison
Im Herbst bleibt genug Zeit, um den Immunschutz vor Influenza zu stärken, bevor die Grippesaison im Winter richtig beginnt. „In der Regel dauert es 14 Tage, bis sich der Impfschutz im Körper umfänglich etabliert. Fragen Sie ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin nach einem Impftermin und schützen Sie sich vor einer Influenza-Erkrankung und vor allem vor schweren Verläufen“, sagt Dr. Annette Rommel, erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen.
Lesen Sie die vollständige Medieninformation der KVT vom 19. Oktober hier.
Ist Ihr Corona-Impfeintrag noch aktuell?
Unsere Online-Arztsuche bietet unseren Patienten nicht nur den Service, Ärzte in Ihrer Nähe zu finden. Sie können ebenfalls nach bestimmten Leistungen filtern. So können Sie als Praxis angeben, dass Sie Impfungen gegen COVID-19 anbieten. Wir bitten Sie, auf dieses Angebot hinzuweisen und Ihre Angaben dazu ggf. entsprechend zu aktualisieren, sodass wir den Thüringerinnen und Thüringern einen umfänglichen Überblick bieten können. Patienten, die eine Impfung gegen Corona wünschen, finden so leichter den Weg zu Ihnen.
Die Meldung erfolgt ganz einfach und in wenigen Schritten im KVTOP. An dieser Stelle erfahren Sie, wo Sie das Angebot melden – und hier sehen Sie, wie Patienten in der Arztsuche nach der Impfung filtern können.
Plakat „Ist Ihr Corona-Impfschutz noch aktuell?“
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt unter folgendem Link ein Aufklärungsplakat für Praxen in verschiedenen Ausfertigungen und Größen zur Verfügung:
Das Plakat kann auf der Seite auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Ukrainisch heruntergeladen werden.
+++ Selektivvertrag zu innovativem Versorgungsansatz für erwachsene Post-COVID-Patienten startet +++
Mit Finanzmitteln des Innovationsfonds hat das über drei Jahre laufende Projekt WATCH des Universitätsklinikums Jena mit der KV Thüringen, der AOK PLUS, der BARMER und der Techniker Krankenkasse begonnen. WATCH ist die Kurzbezeichnung für die Studie „Mobile WohnortnAhe Versorgung zur Steuerung der sektorübergreifenden Therapie bei Post-COVID-19 in THüringen“.
Ziele des Vertrages:
Evaluation eines neuartigen Rehabilitationsansatzes für das Krankheitsbild „Post-COVID-Syndrom“ hinsichtlich dessen Eignung für die vertragsärztliche Regelversorgung,
Unterstützung der fachübergreifenden Zusammenarbeit von Vertragsärzten und -psychotherapeuten durch sektorenübergreifende Kooperation mit einem Spezialistenteam des UKJ und der FSU Jena
Bereitstellung einer wohnortnah organisierten Spezialversorgung unter Einsatz einer mobilen Post-COVID-Ambulanz ("PoCo-Bus") mit Einweisung in die nachfolgende interdisziplinäre telemedizinische Behandlung teilnehmender Patienten hinsichtlich körperlicher, kognitiver und seelischer Beeinträchtigungen.
Die Rekrutierung der am Post-COVID-Syndrom leidenden Patienten erfolgt über ihre Hausärzte, die deshalb möglichst flächendeckend am Vertrag teilnehmen sollten. Fachärzte und Psychotherapeuten, die symptomabhängig zur Mitbehandlung hinzugezogen werden, können ebenfalls teilnehmen. Der Versorgungsvertrag befindet sich derzeit im Unterschriftenverfahren. Nähere Informationen erhalten Sie hier:
+++ Größte Ärztebefragung zur Lage der Praxen seit über zehn Jahren +++
Die KBV hat eine Online-Befragung aller Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gestartet. Es geht um die Lage der Praxen und was sie brauchen, um ihre Patienten angemessen versorgen zu können. Die KBV führt die Befragung gemeinsam mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung durch. Es ist die größte Ärztebefragung seit über zehn Jahren.
→ Alle Hintergründe
→ Zur Befragung
+++ In Kürze +++
- Aktualisierte Aufklärungs- und Einwilligungsbögen zur Covid-19- Impfung mit mRNA Impfstoffen – Neu: Aufklärungsbogen muss nicht mehr ausgefüllt und unterschrieben werden, es genügt die Bestätigung der Kenntnisnahme auf dem Einwilligungsbogen.
- Gemeinsamer Notruf: Niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Apotheker bitten Bundeskanzler um Hilfe
- kvt impuls 3/23 erschienen – Lesen Sie das Magazin bereits heute online, damit Sie noch rechtzeitig über alle Veranstaltungen informiert sind, ehe es Sie Mitte kommender Woche auch in Papierform erreicht.