+++ Gemeinsame Protestaktion am 1. November 2023 +++
Aufruf
Die Bundesregierung bricht das mehrfach gegebene Versprechen, die flächendeckende ambulante Versorgung zu stärken. Damit ist die ambulante medizinische, zahnmedizinische, psychotherapeutische und pharmazeutische Versorgung der Menschen in unserem Land in Gefahr. Schon heute fehlen Finanzmittel und Ressourcen, um überhaupt den gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsumfang zu erfüllen. Die ambulante Versorgung, auf die sich die Menschen millionenfach jeden Tag verlassen, steht vor dem Kollaps! Trotzdem gegen Politiker und Krankenkassen den Bürgern immer mehr und unrealistische Leistungsversprechen.
Die Thüringer Initiative #Gesundheitskollaps ruft auf: Schließen Sie sich als Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit Ihrem nichtärztlichen Personal dem Protest gegen diese gesundheitspolitische Geisterfahrt an. Wir schlagen Alarm:
Mittwoch, 1. November 2023, ab 13 Uhr
vor dem Thüringer Landtag, Jürgen-Fuchs-Str. 1 in 99096 Erfurt
#Gesundheitskollaps ist eine gemeinsame Initiative der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Medizinischen Fachangestellten in Thüringen.
Mediale Verbreitung und Flyer
Die KV Thüringen wird am 19. Oktober die Medien über die Protestveranstaltung informieren. Sowohl am 27. Oktober wie auch am 1. November selbst wird es ausführliche Medieninformationen zur Aktion geben.
Bis dahin können Sie die Teilnahme gern selbst aktiv unterstützen und eine noch breitere Öffentlichkeit auf die Protestveranstaltung aufmerksam machen. Unter nachstehendem Link finden Sie dazu Zugang zu einem Zip-Ordner mit einem Flyer sowie Varianten, die für Social Media und WhatsApp genutzt werden können:
+++ Aktuelle Hinweise zur Covid-19-Impfung +++
BioNTech/Pfizer XBB.1.5:
Der neue XBB.1.5-adaptierte Covid-Impfstoff von BioNTech/Pfizer wird vom Bund bereitgestellt und unter Angabe des BAS als Kostenträger von der Lieferapotheke bezogen.
Die Abrechnung kann mit der Abrechnungsziffer 88342R oder 88342Xerfolgen.
→ zu den Abrechnungshinweisen der KVTDie Vergütung der Impfung orientiert sich dabei an den bereits für die Coronaimpfung vereinbarten Vergütungen in Höhe von 15,00 EUR.
Können nicht alle Dosen aus einem Mehrdosenbehältnis verimpft werden, besteht kein Regressrisiko.
Die Datenübermittlung an das RKI über das Impf-DokuPortal der KBV wird wie gewohnt fortgesetzt.
Die Bestellung nicht vom Bund bereitgestellter Impfstoffe verursacht Mehrkosten für die Krankenkassen, auch wenn diese als Einzeldosen angeboten werden. Die KBV rät unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit weiterhin davon ab.
Diese Impfstoffe sind ab 1. November nicht mehr verfügbar:
Comirnaty Original/Omicron BA.1 (15/15 Mikrogramm)/Dosis Injektionsdispersion
Comirnaty 10 Mikrogramm/Dosis Konzentrat zur Herstellung einer Injektionsdispersion (für 5- bis 11-Jährige)
Comirnaty 3 Mikrogramm/Dosis Konzentrat zur Herstellung einer Injektionsdispersion (für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren)
VidPrevtyn Beta Lösung und Emulsion zur Herstellung einer Emulsion zur Injektion
JCOVDEN (COVID-19-Vaccine Janssen) Injektionssuspension
Details dazu finden Sie in den KBV-Praxisnachrichten vom 12.10.23.
+++ Geänderte STIKO-Empfehlung zu Pneumokokken-Impfstoffen noch nicht in Kraft +++
Die STIKO empfiehlt seit 28.09.23 den 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20, Apexxnar) für Erwachsene mit beruflichen oder medizinischen Indikationen sowie für die Standardimpfung ab 60 Jahren.
Bitte beachten Sie, dass dieser erst zulasten der GKV über den Sprechstundenbedarf bezogen werden kann, wenn der G-BA die STIKO-Empfehlung in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen hat und diese Änderung im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Darüber werden wir Sie gesondert informieren.
Sobald die Änderungen in Kraft getreten sind, werden die bisherigen Impfschemata, die die Verwendung von PPSV23 bzw. eine sequentielle Impfung vorsehen, abgelöst. Für die Umsetzung hat der G-BA zwei Monate Zeit. Bitte berücksichtigen Sie dies bei einer bedarfsgerechten Bestellung in der Zwischenzeit eventuell noch benötigter Impfstoffe. Für die Indikationsimpfung bei 2- bis 17-Jährigen wird weiterhin nach den alten Schemata verfahren, denn in dieser Altersgruppe ist PCV20 nicht zugelassen.
+++ Aktuelles zum eRezept +++
eRezept-Serie Teil 4 erschienen – Einlösewege des eRezepts
Um ein eRezept in der Apotheke einzulösen, existieren drei Möglichkeiten: Patient:innen nutzen ihre eGK, die eRezept-App oder einen Tokenausdruck. Wie welches Verfahren funktioniert und was dafür nötig ist, erklären wir im vierten Teil unserer eRezept-Reihe.
Das eRezept kommt – Webinar am 25. Oktober
Bei diesem gemeinsamen Webinar mit der gematik wird Ihnen einen Überblick über den Status Quo und die weiteren Ausbaustufen gegeben. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Zur Anmeldung gelangen Sie hier. Bitte geben Sie pro Teilnehmer eine separate E-Mail-Adresse an, damit jeder seinen eigenen Zugang bekommt.
+++ In Kürze +++
Höhere Preise und Innovationen – Mehr Geld für Arznei- und Heilmittel in 2024
Thüringer MRE-/Hygiene-Workshop am 25. Oktober (Fortbildungsveranstaltung der LÄKT) – Anmeldeschluss 16. Oktober:
Zeit und Ort: 09:30 Uhr bis 15:30 Uhr im RADISSON BLU Hotel in Erfurt;
Veranstalter: Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e.V. und Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Kooperation mit der Landesärztekammer Thüringen;
Teilnahmegebühr: 150,00 Euro pro Person, Seminarunterlagen sowie Verpflegung inklusive.
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