kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten

2023-10-06 – kvticker KW 40

Geld für TI 3. Quartal 2023 + Erstbefüllung ePA via GOP 01648 + Mailingaktion gegen #Praxenkollaps

+++ Nicht liegenlassen: Geld für TI ab 3. Quartal 2023! +++
 

TI-Pauschale: Ohne Abgabe der Eigenerklärungen erhalten Praxen im 3. Quartal 2023 kein Geld für die TI. Jetzt im KVTOP prüfen

Bezugnehmend auf unsere letzte Meldung bitten wir dringend um Abgabe der Eigenerklärungen für die Telematikinfrastruktur (TI)! Nach aktuellem Stand der Eigenerklärungen würden lediglich 26 Prozent der anspruchsberechtigten Betriebsstätten die neue TI-Pauschale erhalten. Wiederum nur die Hälfte davon erhält die volle Höhe. Hintergrund: Das Bundesgesundheitsministerium hat die Grundlagen zur Finanzierung der TI-Infrastruktur geändert. Seit 01.07.2023 erfolgt eine Erstattung der Kosten auf Basis von Monatspauschalen. Damit Praxen nicht von massiven Kürzungen bedroht werden, müssen sie ihre Anbindung an die TI mithilfe von Eigenerklärungen bestätigen. Ohne diese erhalten Praxen im 3. Quartal 2023 kein Geld für die TI.

Im Mitgliederportal KVTOP stehen die aktualisierten Eigenerklärungen für die TI-Fachanwendungen zur Verfügung. Enthalten sind alle Fachanwendungen, die laut der Festlegung des BMG nach § 378 SGB V Voraussetzung für den Erhalt der vollen TI-Pauschale sind. Neu aufgenommen wurden die Fachanwendungen KIM, eAU und eArztbrief. Wir informierten ausführlich im kvticker der KW 36.

Weitere Informationen zu den Pauschalen und Voraussetzungen finden Sie auf unserer Webseite und den den Seiten der KBV.

 

+++ Erstbefüllung ePA wird weiterhin über die bisher befristete GOP 01648 vergütet +++
 

Der Bewertungsausschuss hat sich auf eine Verlängerung der bislang bis zum 31. Dezember 2023 befristeten EBM-Leistung verständigt. Die Weiterführung der GOP 01648 gilt bis zum 14. Januar 2025. Die Bewertung bleibt unverändert bei 89 Punkten. Die Leistung umfasst wie bisher das Befüllen der Akte mit Befunden, Arztbriefen und anderen Dokumenten, die für die Behandlung relevant sind. Die Patientenberatung ist weiterhin nicht Bestandteil der Leistung. Auch Vertragspsychotherapeuten können die Erstbefüllung vornehmen und die GOP abrechnen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der KV Info Aktuell Nr. 236 sowie der schriftlichen Beschlussfassung.

 

+++ Mailingaktion gegen #Praxenkollaps +++
 

KBV hat unter www.praxenkollaps.info ein Tool eingerichtet, mit dem alle Menschen per Mausklick in kürzester Zeit eine vorformulierte Mail an ihre Bundestagsabgeordneten schicken können. Alternativ können sie auch selbst frei formulieren.

 

+++ In Kürze +++