+++ Früherkennungsuntersuchungen: Ausnahmeregelung ausgelaufen +++
Die Ausnahmeregelungen für die Früherkennungsuntersuchungen U6 bis U9 wurden nicht verlängert. Während der Pandemie wurden Toleranzzeiten vereinbart, sodass die Untersuchungen verschoben werden konnten. Seit dem 1. Juli müssen wieder die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden. Den Beschluss sowie die Begründung des G-BA finden Sie an dieser Stelle.