+++ Bundesschiedsamt setzt höhere Erstattungsbeträge für TI fest +++
Praxen erhalten höhere Kostenerstattungen für die Telematikinfrastruktur. Das hat das Bundesschiedsamt entschieden. So werden die Pauschalen für Kartenterminals, für KIM-Dienste und weitere Anwendungen angehoben sowie neue Pauschalen eingeführt.
Die nun festgelegten Eckpunkte sehen unter anderem einen höheren Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals vor; statt 595,00 Euro erhalten Praxen nunmehr 677,50 Euro. Auch die Erstausstattungspauschalen, in denen die Erstattungen für die Terminals beinhaltet sind, werden angehoben (KBV).
Sobald die Anpassungen des Schiedspruches und die weiteren Einigungen mit dem GKV-Spitzenverband in der TI-Finanzierungsvereinbarung eingflossen sind, informieren wir Sie an dieser Stelle über die Rahmenbedingungen wie Fristen, Voraussetzungen und Nachweise zum Erhalt der jeweiligen Pauschalen.
Weitere Informationen erhalten Sie bis dahin unter folgenden Quellen:
- der Website der KBV,
- der KV InfoAktuell Nr. 110,
- der TI-Finanzierungsvereinbarung sowie der 17. Änderungsvereinbarung.
+++ Abrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der Videosprechstunde beachten +++
Einige Sonderregelungen zur Videosprechstunde gehören inzwischen zur Regelversorgung, z. B. psychotherapeutische Akutbehandlungen oder Gruppenpsychotherapien. Andere Sonderregelungen sind zum 31.03.2022 beendet worden. Was seit 01.04.2022 noch per Videosprechstunde erbracht werden kann, ist seitens der KBV in einer kürzlich angepassten Übersicht sehr gut dargestellt.