+++ Herbstzeit – Infektzeit: Was Sie und Ihre Patienten jetzt wissen müssen +++
Mit Beginn der kühleren Jahreszeit nehmen Atemwegsinfektionen wieder deutlich zu. Neben Influenza und RSV ist auch SARS-CoV-2 weiterhin präsent. Daher bleibt die Aufklärung über Impfungen – insbesondere für Risikogruppen – ein zentraler Bestandteil der Prävention. Orientieren Sie sich dabei an den aktuellen Impfempfehlungen der STIKO und sprechen Sie Ihre Patientinnen und Patienten gezielt auf die Auffrischimpfungen an.
Grippeschutzimpfung: Jetzt an Impftermine erinnern
Die jährliche Influenza-Impfung ist ein wirksamer Schutz vor schweren Krankheitsverläufen – vor allem für ältere Menschen, chronisch Erkrankte und andere Risikogruppen. Der empfohlene Impfzeitraum liegt auch in diesem Jahr zwischen Oktober und November, damit der Impfschutz rechtzeitig wirkt. Weisen Sie Ihre Patientinnen und Patienten frühzeitig auf die Bedeutung der Grippeschutzimpfung hin und bieten Sie entsprechende Termine an.
Corona-Impfangebot aktuell halten
Unsere Online-Arztsuche ermöglicht es Patientinnen und Patienten, gezielt nach Praxen zu suchen, die COVID-19-Impfungen anbieten. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben im KVTOP und aktualisieren Sie diese bei Bedarf, damit wir den Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen einen verlässlichen Überblick bieten können.
Die Meldung Ihres Angebots ist in wenigen Schritten möglich. Hier finden Sie die Filtermöglichkeit für Patientinnen und Patienten in der Arztsuche.
Beachten Sie dazu auch die heutige Medieninformation der KV Thüringen.
+++ ePA für alle – Jetzt Eigenerklärung abgeben +++
Die Einführung der elektronischen Patientenakte für alle (ePA 3.0) schreitet voran. Ab 1. Oktober 2025 ist ihre Nutzung verpflichtend.
Im Mitgliederportal KVTOP steht eine neue Eigenerklärung zur Verfügung. Wenn die Installation bei Ihnen bereits erfolgt ist, können Sie die Erklärung schon jetzt abgeben. So vermeiden Sie Honorarkürzungen und eine Kürzung der TI-Pauschale.
Weitere Informationen zur ePA stellt die KBV unter folgendem Link bereit: KBV – Elektronische Patientenakte.
Neu ist außerdem: Eigenerklärungen können gelöscht und erneut abgegeben werden – beispielsweise, wenn ein falsches Installationsdatum angegeben wurde.
+++ Neue Schnittstelle für Fortbildungsnachweise +++
Ab sofort übermittelt die Landesärztekammer Thüringen Fortbildungspunkte direkt an die KV Thüringen – sowohl den Punktestand Ihres Fortbildungskontos als auch Nachweise für genehmigungspflichtige Leistungen (z. B. Palliativversorgung, Akupunktur).
Wichtig für Sie: Fortbildungsnachweise reichen Sie künftig nur noch bei der Landesärztekammer Thüringen ein. Die KV Thüringen prüft die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtungen anhand des Datenaustauschs.
Ausnahme: Nachweise des Praxispersonals (z. B. onkologisches Fachpersonal) sind weiterhin bei der KV einzureichen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie der LÄK Thüringen Ihr Einverständnis zur Datenübermittlung erteilt haben. Ohne dieses müssen Nachweise wie bisher direkt bei der KV eingereicht werden.
Ihre Ansprechpartnerin bei der KVT: Katharina Rohbock, Tel. 03643 559-729
+++ In Kürze +++
- Gassen: Wir brauchen ein klares politisches Bekenntnis zur Selbstverwaltung – Die ärztliche Selbstverwaltung in Deutschland muss nach Aussage des Vorstandsvorsitzenden der KBV, Dr. Andreas Gassen, wieder freier und unabhängiger agieren dürfen
- Steiner: „Praxen sind Vorreiter bei der ePA“