kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten

2025-08-29 - kvticker KW 35

Hausarztzentrierte Versorgung (AOK PLUS) - Fehlerhaftes Teilnehmerverzeichnis führt teilweise zu irrtümlichen Absetzungen + RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen und Säuglingen ist kein Sprechstundenbedarf + Digitale monatliche Fallzahlmeldung über KVTOP ab 01.09.2025 + Digitale monatliche Fallzahlmeldung über KVTOP ab 01.09.2025

+++ Hausarztzentrierte Versorgung (AOK PLUS) - Fehlerhaftes Teilnehmerverzeichnis führt teilweise zu irrtümlichen Absetzungen +++
 

Die KV Thüringen wurde seitens der AOK PLUS informiert, dass bei der Erfassung der Teilnahmeerklärungen von Versicherten im 2. Quartal 2025 ein technisches Problem bei der Krankenkasse aufgetreten ist. Dies führte zu einem fehlerhaften Teilnehmerverzeichnis, wonach die KV Thüringen eine Vielzahl von Leistungen im Rahmen des Hausarztvertrages abgesetzt hat. Nach Aussage der AOK PLUS ist das Problem zwischenzeitlich behoben. 

Nach Vorlage eines korrigierten Verzeichnisses wird die KV Thüringen von Amtswegen im 3. Quartal 2025 eine entsprechende Nachvergütung umsetzen. Betroffene Praxen müssen dahingehend keinen Widerspruch gegen den Honorarbescheid II/2025 einlegen.


+++ RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen und Säuglingen ist kein Sprechstundenbedarf +++


Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt zum Schutz vor dem Respiratorischen Synzytialvirus (RSV) für Neugeborene und Säuglinge eine Prophylaxe mit Nirsevimab. Der genaue Zeitpunkt der Prophylaxe ist abhängig vom Geburtsmonat:
 

  • Kinder mit den Geburtsmonaten von April bis September sollen zu Beginn der RSV-Saison eine entsprechende Prophylaxe erhalten

  • Kinder, die zwischen Oktober und März geboren werden, sollen zeitnah nach der Geburt geimpft werden 

Bitte beachten Sie, dass die RSV-Prophylaxe nicht zum Sprechstundenbedarf zählt, sondern auf den Namen des Kindes verordnet werden muss. 
 

+++ Digitale monatliche Fallzahlmeldung über KVTOP ab 01.09.2025 +++


Neu: Ab dem 1. September 2025 melden neu zugelassene Ärzte und Psychotherapeuten ihre monatlichen Fallzahlen des Vormonats zur Abschlagsberechnung digital über KVTOP: https://wwws.kvt.de/ 

  • Die Möglichkeit der Fallzahlmeldung finden Sie im KVTOP unter Formulare → Fallzahlmeldung.
  • Für die Nutzung des Mitgliederportals benötigen Sie Zugangsdaten. Falls Sie noch keine haben, stellen Sie bitte einen Antrag auf Nutzung von Onlinediensten (PDF)
  • Tipp: Mit dem Zugang können Sie auch weitere Funktionen nutzen, z. B. Abrechnungsabgabe, Dokumenten-Center, Sprechzeiten-Selfservice u. v. m.
     

Wer muss melden?

  • neu zugelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten: empfohlen für mindestens 12 Monate
  • Neugründerinnen und Neugründer einer Praxis: verpflichtend über mindestens 6 Monate, um einen individuellen Abschlag zu berechnen
  • Hinweis: Die Meldung erfolgt für die gesamte Praxis und pro Monat.
     

Fristen beachten!

  • Fallzahlen bitte bis zum 2. Kalendertag des Folgemonats melden (Fallzahlen für September also bis spätestens 2. Oktober)
  • Spätere Meldungen: Auszahlung der Abschläge frühestens zum 15. des Folgemonats
     

Wichtige Änderungen

  • Nur noch digital über KVTOP: Ab dem 1. Januar 2026 werden Meldungen per E-Mail, Fax oder Post nicht mehr berücksichtigt.
  • Übergangsfrist bis 31.12.2025
     

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Susanne Hagenbruch (03643 559-246) oder Franziska Lindner (03643 559-242) oder schreiben Sie eine E-Mail an buchhaltungnoSpam@kvt.de


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