+++ Vorhaltepauschale für Hausärzte ab 2026 neu geregelt +++
KBV und GKV-Spitzenverband haben Details zur künftigen Vorhaltepauschale (GOP 03040 mit Zuschlägen) beschlossen. Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft und sind recht komplex ausgefallen.
Wir prüfen derzeit die Details und klären offene Fragen mit der KBV. Nach einem ersten Überblick zeichnen sich keine gravierenden finanziellen Auswirkungen ab: Zwar wird die Bewertung der GOP 03040 um 10 Punkte abgesenkt, gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die meisten Praxen mindestens zwei der zehn geforderten Kriterien erfüllen und damit den 10-Punkte-Zuschlag (GOP 03041) erhalten. So sollten sich kaum finanzielle Einbußen ergeben.
Auf einen Blick: Die Vorhaltepauschale ab 2026
- GOP 03040 ohne Zuschlag (128 Punkte)
– wird gezahlt, wenn die Praxis kein oder nur ein Kriterium erfüllt - GOP 03040 plus Zuschlag I – GOP 03041 (128 Punkte + 10 Punkte)
– wird gezahlt, wenn die Praxis mindestens zwei bis maximal sieben Kriterien erfüllt - GOP 03040 plus Zuschlag II – GOP 03042 (128 Punkte + 30 Punkte)
– wird gezahlt, wenn die Praxis acht oder mehr Kriterien erfüllt
Wie bisher gilt zudem: Die Bewertung der GOP 03040 hängt auch von der Fallzahl ab – Praxen mit weniger als 400 Behandlungsfällen je Hausarzt im Quartal erhalten einen Abschlag, Praxen mit mehr als 1.200 Fällen einen Zuschlag.
Wir informieren Sie, sobald weitere gesicherte Informationen vorliegen.
- KBV-Themenseite zur Vorhaltepauschale
- Beschlusstext des Bewertungsausschusses
- KBV-Statement zur Einigung
+++ ePA für alle – Jetzt neue Eigenerklärung abgeben +++
Die Einführung der elektronischen Patientenakte für alle (ePA 3.0) schreitet voran. Ab 1. Oktober 2025 ist ihre Nutzung verpflichtend.
Ab sofort steht im Mitgliederportal KVTOP eine neue Eigenerklärung zur Verfügung. Wenn die Installation bei Ihnen bereits erfolgt ist, können Sie die Erklärung schon jetzt abgeben. So vermeiden Sie Honorarkürzungen und eine Kürzung der TI-Pauschale ab dem 1. Januar 2026.
Weitere Informationen zur ePA stellt die KBV unter folgendem Link bereit: KBV – Elektronische Patientenakte
Neu ist außerdem: Eigenerklärungen können gelöscht und erneut abgegeben werden – beispielsweise, wenn ein falsches Installationsdatum angegeben wurde.
+++ Umstellung auf das neue TI-Gateway: Informationen für Praxen mit Hasomed-PVS +++
In den kommenden Tagen informiert Hasomed rund 5.000 psychotherapeutische Praxen mit TiaaS-Zugang (TI as a Service) über eine bevorstehende technische Umstellung im Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Hintergrund ist eine von gematik und BSI verbindlich vorgeschriebene Änderung der Verschlüsselung (RSA) zur Datenübertragung. Diese Anpassung erfordert die Umstellung auf das neue TI-Gateway.
Ohne diese Umstellung wird ein Zugang zur TI laut Vorgabe der gematik ab dem 31.12.2025 nicht mehr möglich sein.
Die betroffenen Praxen erhalten ein ausführliches Informationsschreiben von Hasomed mit dem Hinweis, einen kostenlosen Umstellungstermin zu buchen. Die Umstellung erfolgt durch das Hasomed-Team und ist für Abo-Kunden kostenfrei.
Weitere Informationen stellt Hasomed online bereit unter: https://elefant.hasomed.de/ti-konfiguration
Bei Rückfragen können sich Praxen direkt an Hasomed wenden: vertrieb@hasomed.de.
+++ Digitale monatliche Fallzahlmeldung über KVTOP ab 01.09.2025 +++
Neu: Ab dem 1. September 2025 melden neu zugelassene Ärzte und Psychotherapeuten ihre monatlichen Fallzahlen des Vormonats zur Abschlagsberechnung digital über KVTOP: https://wwws.kvt.de/
- Die Möglichkeit der Fallzahlmeldung finden Sie im KVTOP unter Formulare → Fallzahlmeldung.
- Für die Nutzung des Mitgliederportals benötigen Sie Zugangsdaten. Falls Sie noch keine haben, stellen Sie bitte einen Antrag auf Nutzung von Onlinediensten (PDF)
- Tipp: Mit dem Zugang können Sie auch weitere Funktionen nutzen, z. B. Abrechnungsabgabe, Dokumenten-Center, Sprechzeiten-Selfservice u. v. m.
Wer muss melden?
- neu zugelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten: empfohlen für mindestens 12 Monate
- Neugründerinnen und Neugründer einer Praxis: verpflichtend über mindestens 6 Monate, um einen individuellen Abschlag zu berechnen
- Hinweis: Die Meldung erfolgt für die gesamte Praxis und pro Monat.
Fristen beachten!
- Fallzahlen bitte bis zum 2. Kalendertag des Folgemonats melden (Fallzahlen für September also bis spätestens 2. Oktober)
- Spätere Meldungen: Auszahlung der Abschläge frühestens zum 15. des Folgemonats
Wichtige Änderungen
- Nur noch digital über KVTOP: Ab dem 1. Januar 2026 werden Meldungen per E-Mail, Fax oder Post nicht mehr berücksichtigt.
- Übergangsfrist bis 31.12.2025
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Susanne Hagenbruch (03643 559-246) oder Franziska Lindner (03643 559-242) oder schreiben Sie eine E-Mail an buchhaltung@kvt.de.
+++ Webinar Herbstbriefing - Neuigkeiten aus der Verordnungsberatung am 10.09.2025 von 14.00 – 14.45 Uhr +++
In diesem Webinar informieren wir Sie über aktuelle Themen wie:
- moderne Lipidtherapie,
- die kommende Impfsaison,
- einen in Kürze erscheinenden neuen Bericht im Mitgliederportal KVTOP und
- häufige Anlässe für Einzelfallprüfungen und wie man sie vermeidet.
Termin: 10.09.25 – 14:00 – 14:45 Uhr
Ort: KV Thüringen
Referentin: Beratungsapothekerin Sharon Pfeifer
Anmeldung: https://www.kvt-events.de/ESOR/Event/Info/2013
Die Zertifizierung wurde beantragt.