+++ Referentenentwurf zum Medizinal-Cannabisgesetz: Persönliche Arztkontakte und Versandverbot geplant +++
Das Bundesgesundheitsministerium hat im Juli 2025 einen Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes vorgelegt. Ziel des Entwurfes ist es, den stark gewachsenen und teils unkontrollierten Markt für medizinisches Cannabis stärker zu regulieren.
Hintergrund sind ein deutlicher Anstieg der Cannabisimporte sowie die zunehmende Zahl von Online-Plattformen, die Rezepte ohne persönlichen Arztkontakt ausstellen. Künftig soll die Verordnung von Cannabisblüten daher nur noch nach einem persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient möglich sein. Auch für Folgeverordnungen ist ein solcher persönlicher Kontakt in der selben Arztpraxis oder im Rahmen eines Hausbesuches innerhalb der letzten vier Quartale verpflichtend.
Zudem wird der Versandhandel mit Cannabisblüten durch Apotheken untersagt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass eine qualifizierte Beratung vor Ort erfolgt. Die Gesetzesänderung befindet sich noch im parlamentarischen Prozess. Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten der Gesetzesänderung steht derzeit noch nicht fest.
+++ Digitale monatliche Fallzahlmeldung über KVTOP ab 01.09.2025 +++
Neu: Ab dem 1. September 2025 melden neu zugelassene Ärzte und Psychotherapeuten ihre monatlichen Fallzahlen des Vormonats zur Abschlagsberechnung digital über KVTOP: https://wwws.kvt.de/
- Die Möglichkeit der Fallzahlmeldung finden Sie im KVTOP unter Formulare → Fallzahlmeldung.
- Für die Nutzung des Mitgliederportals benötigen Sie Zugangsdaten. Falls Sie noch keine haben, stellen Sie bitte einen Antrag auf Nutzung von Onlinediensten (PDF)
- Tipp: Mit dem Zugang können Sie auch weitere Funktionen nutzen, z. B. Abrechnungsabgabe, Dokumenten-Center, Sprechzeiten-Selfservice u. v. m.
Wer muss melden?
- neu zugelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten: empfohlen für mindestens 12 Monate
- Neugründerinnen und Neugründer einer Praxis: verpflichtend über mindestens sechs Monate, um einen individuellen Abschlag zu berechnen
- Hinweis: Die Meldung erfolgt für die gesamte Praxis und pro Monat.
Fristen beachten!
- Fallzahlen bitte bis zum 2. Kalendertag des Folgemonats melden (Beispiel: Fallzahlen für September also bis spätestens 2. Oktober melden)
- Spätere Meldungen: Auszahlung der Abschläge frühestens zum 15. des Folgemonats
Wichtige Änderungen
- Nur noch digital über KVTOP: Ab dem 01.01.2026 werden Meldungen per E-Mail, Fax oder Post nicht mehr berücksichtigt.
- Die Übergangsfrist endet zum 31.12.2025
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Susanne Hagenbruch (03643 559-246) oder Franziska Lindner (03643 559-242) oder schreiben Sie eine E-Mail an buchhaltung@kvt.de.
+++ Hausarztvermittlungsfall – Terminvergabe nur von Praxis zu Praxis +++
In letzter Zeit kommt es vermehrt vor, dass Patienten mit einer Überweisung, auf der „Hausarztvermittlungsfall“ vermerkt ist, an die Terminservicestelle (TSS) verwiesen bzw. auf Terminsuche geschickt werden. Diese Fälle liegen jedoch nicht in der Zuständigkeit der TSS-Vermittlungszentrale. In Hausarztvermittlungsfällen vereinbaren Hausarztpraxen Termine für ihre Patienten direkt mit den Facharztpraxen. Dem Patienten wird dann der Termin mitgeteilt. Nur dann kann auch die Pauschale für die Hausarztvermittlung abgerechnet werden.
Patienten können unter der Rufnummer 116117 keine Termine für Hausarztvermittlungsfälle buchen. Bitte informieren Sie darüber auch Ihr Praxispersonal.
Kurze Übersicht zur Unterscheidung der Vermittlungsfälle:
| Vermittlungsfälle | Voraussetzungen | Abrechnung |
| Hausarzt-Vermittlungsfall | • Keine extra Kennzeichnung der Überweisung notwendig • Ein Termin muss für den Patienten direkt von der Haus- oder Kinderarztpraxis mit der betreffenden Facharztpraxis vereinbart werden (per Telefon, KIM, • Der Termin wird dem Patienten direkt von der überweisenden Praxis mitgeteilt. • Der Arzt stellt in diesem Zusammenhang eine Überweisung zum Facharzt aus. | Hausärzte/Kinderärzte: Angabe der GOP 03008/04008 + BSNR der Facharztpraxis
Fachärzte: Hausarztvermittlungsfall + EBM-Zuschlag entsprechend des zeitabhängigen Suffix B, C, D |
| TSS-Terminfall | • Überweisung mit einem Vermittlungscode • Terminbuchung durch die TSS (telefonische Anfrage) oder online vom Patienten über die 116117-Website oder per App • Ausnahme: Keine Überweisung notwendig bei Vermittlung zu Haus- /Kinderärzten, Augenärzten, Gynäkologen und Psychotherapeuten (PT/KJP-Sprechstunde) | Kennzeichnung: TSS-Terminfall + EBM-Zuschlag entsprechend des zeitabhängigen Suffix B, C, D |
Facharztpraxen haben die Möglichkeit, Termine zur Buchung durch die TSS, Patienten und Ärzte einzustellen oder diese ggf. auch nur zur Vermittlung durch ärztliche Kollegen freizugeben.
Zum interkollegialen Austausch bei Vermittlungsfällen haben sich die Beratenden Fachausschüsse der KVT in diesem Jahr auf ein Konsenspapier verständigt. Näheres zu den Vermittlungsfällen erfahren Sie an dieser Stelle.
+++ In Kürze +++
KBV-Brief an gematik: Nach der Störung bei Konnektoren von Secunet hat sich die KBV mit einem Beschwerde-Schreiben über diverse Störungen der Telematikinfrastruktur (TI) an die gematik gewandt. Vorständin Dr. Sibylle Steiner fordert, dass die gematik die ihr obliegende Verantwortung für den Betrieb der TI wahrnimmt und die TI-Anbieter in die Pflicht nimmt. Die KBV blicke vor dem Hintergrund zahlreicher Störungsmeldungen seit dem freiwilligen ePA-Start im April mit „großer Sorge“ auf die ab Oktober bestehende ePA-Nutzungsverpflichtung. Wenn Anbieter die zugesicherten Dienstleistungen nicht einhalten, seien durch die gematik „unverzüglich entsprechende Maßnahmen zu ergreifen sowie schnellstmöglich etwaige Verbesserungen in den entsprechenden Zulassungen umzusetzen“.
Über die jüngsten Störungen des Dienstleister Secunet berichteten wir im kvticker der KW28.