+++ G-BA-Beschluss in Kraft getreten: mRNA-Vakzine gegen RSV seit 11.07.2025 Kassenleistung +++
Seit dem 11.07.2025 sind nun auch mRNA-Impfstoffe gegen das Respiratorische Synzytial-Virus Kassenleistung. Zur Zeit ist ein mRNA-Impfstoff mit dieser Zulassung in Deutschland verfügbar und somit auch zur Standardimpfung für Personen ab 75 Jahren sowie zur Indikationsimpfung von Personen ab einem Alter von 60 Jahren und zusätzlich mit einer schwerwiegenden Grunderkrankung nutzbar. Beide in Deutschland zugelassenen proteinbasierten Impfstoffe sind ebenfalls weiterhin eine Kassenleistung. Verordnet werden alle RSV-Impfstoffe über ein Sprechstundenbedarfs-Rezept.
+++ Sozialgericht München: Urteil zu TeleClinic +++
Das Sozialgericht München hat am 29. April 2025 entschieden, dass das Angebot der TeleClinic GmbH in weiten Teilen rechtswidrig ist. Dies betrifft insbesondere das Angebot von Videosprechstunden in der vertragsärztlichen Versorgung. Das Urteil unter dem Aktenzeichen S 56 KA 325/22 ist nicht rechtskräftig. Für nähere Informationen weisen wir auf die ausführliche Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns hin, welche das Urteil erstritten hat: https://www.kvb.de/ueber-uns/pressearbeit/11072025.
Die KVT empfiehlt allen Vertragsärzten und Vertragsärztinnen, bei der Kooperation mit etwaigen Vermittlungsplattformen oder telemedizinischen Anbietern besonders sorgsam zu sein und die rechtlichen Voraussetzungen genau zu prüfen.
+++ gematik: Abruf elektronischer Ersatzbescheinigungen wieder möglich | Annahme seit 1. Juli Pflicht +++
Laut einer Mitteilung der gematik können elektronische Ersatzbescheinigungen (eEB) durch die Arztpraxen inzwischen wieder bei allen Krankenkassen abgerufen werden. Ärzte und Psychotherapeuten können somit für ihre Patienten einen Versicherungsnachweis per KIM anfordern, wenn die elektronische Gesundheitskarte nicht vorgelegt oder eingelesen werden kann. Mit der Reaktivierung des Abrufverfahrens durch die Praxen können Praxen ab sofort auf freiwilliger Basis wieder die elektronische Ersatzbescheinigung im Auftrag des Patienten bei den Krankenkassen abrufen.
Wegen einer Sicherheitslücke der elektronischen Patientenakte war der Abruf der elektronischen Ersatzbescheinigung vorübergehend deaktiviert worden (siehe hierzu Praxisnachricht der KBV vom 15. Mai 2025). Nicht betroffen hiervon war der Abruf der Daten durch die Patienten. Diese können über die App ihrer Krankenkasse die elektronische Ersatzbescheinigung selbst anfordern. Seit dem 1. Juli 2025 sind Praxen verpflichtet, eEB als Versichertennachweis entgegenzunehmen, wenn Patienten die elektronische Gesundheitskarte vergessen haben.
Wichtiger Hinweis der gematik: Die Anpassung der eEB allein durch die Krankenkassen reicht nicht aus. Auch die Primärsystemhersteller müssen die neuen FHIR-Profile implementieren.
Weitere Informationen erhalten Sie an dieser Stelle.
+++ Praxis und Planet: Nachhaltigkeit beginnt im Kleinen +++
Ob bei Energie, Medikamentenwahl oder dem Weg zur Arbeit – auch Arztpraxen können einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das Thema gewinnt zunehmend an Bedeutung, nicht zuletzt durch neue Leitlinien, Initiativen wie KLUG e. V., KlimaDocs oder Angebote zur Zertifizierung nachhaltiger Praxen.
Was können Sie konkret tun? Einige Beispiele:
- Ressourcen schonen – durch effiziente Heiz- und Hygienetechnik, bewusste Gerätewahl und Vermeidung von Einwegmaterialien
- Klimabewusst verordnen – etwa bei Inhalativa: Pulverinhalatoren haben einen deutlich geringeren CO₂-Fußabdruck als Dosieraerosole
- Müll vermeiden – z. B. durch gezieltes Praxismanagement und fachgerechte Entsorgung medizinischer Produkte
- Praxisteam einbinden – durch Schulungen oder kleine Veränderungen im Alltag (z. B. bei Einkauf, Mobilität, Ernährung)
- Patientinnen und Patienten beraten – zu Hitzefolgen, Allergien oder gesunder, pflanzenbasierter Lebensweise
Weitere Infos und Materialien:
- www.klima-gesund-praxen.de
- www.klimawandel-gesundheit.de/aktionsbuendnis-inhalativa
- Buch „Die grüne Arztpraxis“
+++ Diabetiker-Kongress in Erfurt: Schwerpunkt Kinderwunsch sowie Schwangerschaft mit Diabetes und Telemedizin +++
Am 16. August 2025 findet ab 9 Uhr der DiabSmart Konvent in der Alten Universität Erfurt statt. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Diabetiker und deren Angehörige. Der Schwerpunkt liegt in diesem Jahr auf den Themen Kinderwunsch und Schwangerschaft mit Diabetes sowie Telemedizin. Auch die KVT beteiligt sich mit einem Vortrag, indem wir den Patienten das Innovationsfondsprojekt DIVA vorstellen, das im kommenden Jahr startet. Informieren Sie gern ihre Patienten.
Eine vorherige Online-Anmeldung für den Konvent ist erforderlich, und zwar unter www.diabsmart-konvent.de. Der Eintritt kostet 10 Euro. Für Mitglieder des Verbandes Diabetiker Thüringen ist die Veranstaltung kostenfrei.
+++ In Kürze +++
- Umfrage unter Hausärztinnen und Hausärzten für Doktorarbeit: Ein Promovend der Uni Witten/Herdecke erbittet für seine Doktorarbeit die Einschätzung von Allgemeinmedizinern zu hybriden Versorgungskonzepten wie die Hybrid-Praxis oder Videoräume in Praxen. Die Teilnahme an der Online-Umfrage dauert ca. 15 Minuten und erfordert kein Vorwissen.