kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten

2025-07-11 - kvticker KW 28

Korrektur: Keine Abrechnung der GOP 01648 bei bereits vorhandenen Befunden in der ePA + Digitale monatliche Fallzahlmeldung über KVTOP ab 01.09.2025 + Änderung der Obergrenzen bei ausschließlicher Videosprechstunde zum 01.04.2025 + Aktuelle Störung bei secunet-Konnektoren – Handlungsbedarf für betroffene Praxen

+++ Korrektur: Keine Abrechnung der GOP 01648 bei bereits vorhandenen Befunden in der ePA +++
 

Im kvticker der letzten Woche kam es leider zu einer Verwechslung bei den Abrechnungsbestimmungen, wir bitten dies zu entschuldigen:

„Wurde für eine Patientin oder einen Patienten bereits eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt und befüllt, ist die GOP 01648 für die Erstbefüllung nicht mehr abrechnungsfähig.

Korrektur:
Für die weitere Befüllung der ePA stehen stattdessen folgende Gebührenordnungspositionen (GOP) zur Verfügung:

  • GOP 01647 – bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt (APK) – maximal 1x pro Behandlungsfall
  • GOP 01431 – bei ePA-Befüllung ohne persönlichen APK – maximal 4x im Arztfall

Zur ausführlichen ePA-Themenseite der KBV gelangen Sie hier: www.kbv.de/html/epa.php 

+++ Digitale monatliche Fallzahlmeldung über KVTOP ab 01.09.2025 +++
 

Neu: Ab dem 1. September 2025 melden neu zugelassene Ärzte und Psychotherapeuten ihre monatlichen Fallzahlen des Vormonats zur Abschlagsberechnung digital über KVTOP: https://wwws.kvt.de/ 

  • Die Möglichkeit der Fallzahlmeldung finden Sie im KVTOP unter Formulare → Fallzahlmeldung.
  • Für die Nutzung des Mitgliederportals benötigen Sie Zugangsdaten. Falls Sie noch keine haben, stellen Sie bitte einen Antrag auf Nutzung von Onlinediensten (PDF)
  • Tipp: Mit dem Zugang können Sie auch weitere Funktionen nutzen, z. B. Abrechnungsabgabe, Dokumenten-Center, Sprechzeiten-Selfservice u. v. m.

Wer muss melden?

  • neu zugelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten: empfohlen für mindestens 12 Monate
  • Neugründerinnen und Neugründer einer Praxis: verpflichtend über mindestens 6 Monate, um einen individuellen Abschlag zu berechnen
  • Hinweis: Die Meldung erfolgt für die gesamte Praxis und pro Monat.

Fristen beachten!

  • Fallzahlen bitte bis zum 2. Kalendertag des Folgemonats melden (Fallzahlen für September also bis spätestens 2. Oktober)
  • Spätere Meldungen: Auszahlung der Abschläge frühestens zum 15. des Folgemonats

Wichtige Änderungen

  • Nur noch digital über KVTOP: Ab dem 1. Januar 2026 werden Meldungen per E-Mail, Fax oder Post nicht mehr berücksichtigt.
  • Übergangsfrist bis 31.12.2025


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Susanne Hagenbruch (03643 559-246) oder Franziska Lindner (03643 559-242) oder schreiben Sie eine E-Mail an buchhaltungnoSpam@kvt.de.

+++ Änderung der Obergrenzen bei ausschließlicher Videosprechstunde zum 01.04.2025 +++
 

Der Bewertungsausschuss hat rückwirkend die Begrenzungsregelung für Behandlungsfälle im Rahmen der Videosprechstunde angepasst. Ärzte und Psychotherapeuten können jetzt bis zu 50 Prozent aller Patienten ausschließlich per Video behandeln, ohne dass in dem Quartal ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet. Dabei ist es durch die neue Regelung egal, ob die Patienten der Praxis bekannt oder unbekannt sind. Die neue, Bürokratie-ärmere Regelung gilt rückwirkend ab 1. April 2025.

Behandlungsfälle mit ausschließlichen Kontakten im Rahmen der Videosprechstunde sind mit der GOP 88220 zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung ist vergütungsrelevant und deshalb Pflicht!

+++ Aktuelle Störung bei secunet-Konnektoren – Handlungsbedarf für betroffene Praxen +++
 

Bei bestimmten Konnektoren des Herstellers secunet kann es derzeit zu Störungen bei KIM-Diensten und der Prüfung elektronischer Gesundheitskarten (eGK) kommen. Nach Informationen von gematik und secunet sind ausschließlich Konnektoren betroffen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie arbeiten ausschließlich mit RSA-Zertifikaten (sogenannte RSA-only-Konnektoren),
  • sie verwenden eine Firmware ab Version 5.50.3,
  • und sie waren am 4. Juli 2025 online.


Ursache

Das Problem wurde durch das Verhalten der Firmware ausgelöst, die automatisch 180 Tage vor Ablauf der verlängerten Zertifikate nach neueren Zertifikaten sucht. Da die betroffenen Zertifikate am 31. Dezember 2025 auslaufen, kam es am 4. Juli 2025 zur Störung.

Was ist jetzt zu tun?

Secunet hat eine Anleitung zur Behebung der Störung veröffentlicht. Diese finden Sie hier: https://www.kv-thueringen.de/fileadmin/media2/Kommunikation/kvticker/Anhaenge/2025-07-09_KV-InfoAktuell_161_Anlage_secunet-Anleitung_Störungsbehebung.pdf 


Wichtig: Für die Umsetzung des Workarounds ist der Zugriff auf die Administrator-Oberfläche des Konnektors erforderlich. Bitte halten Sie dafür die Zugangsdaten zum Administrator-Account bereit.