+++ Außerklinische Intensivpflege: Dauerhafte Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung ab Juli 2025 +++
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine wichtige Anpassung der Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege beschlossen: Ab dem 1. Juli 2025 gilt eine dauerhafte Ausnahmeregelung für Versicherte, die bis einschließlich 30. Juni 2025 bereits Leistungen der außerklinischen Intensivpflege erhalten haben. Für diesen Personenkreis ist die sogenannte Potenzialerhebung künftig nicht mehr verpflichtend – es sei denn, es bestehen Anzeichen für ein Entwöhnungs- oder Dekanülierungspotenzial oder der Wunsch der Betroffenen selbst.
Die Potenzialerhebung dient dazu zu prüfen, ob bei beatmeten oder trachealkanülierten Patientinnen und Patienten eine vollständige Entwöhnung von der Beatmung, eine Umstellung auf eine nicht-invasive Beatmung oder eine Entfernung der Trachealkanüle möglich ist. Die neue Regelung soll die Versorgung sichern und gleichzeitig ärztliche Kapazitäten gezielter einsetzen.
Was sich konkret ändert:
- Für alle vor dem 1. Juli 2025 versorgten Patientinnen und Patienten entfällt die verpflichtende Potenzialerhebung dauerhaft.
- Folge-Verordnungen von außerklinischer Intensivpflege sind für diesen Kreis künftig für bis zu 12 Monate möglich.
- Für Versicherte, die ab dem 1. Juli 2025 neu in die Versorgung aufgenommen werden, gelten die allgemeinen Vorgaben: eine Potenzialerhebung ist vor jeder Verordnung erforderlich. Nur wenn innerhalb von zwei Jahren in Folge festgestellt und dokumentiert wurde, dass keine Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung erfolgen kann, sind Folgeverordnungen ohne Potenzialerhebung zulässig.
Hintergrund:
Die außerklinische Intensivpflege ist eine hochspezialisierte Leistung für schwerstkranke Menschen mit hohem Versorgungsaufwand. Seit Oktober 2020 ist sie im § 37c SGB V gesetzlich geregelt. Die aktuelle Richtlinie (AKI-RL) ist seit dem 31. Oktober 2023 verbindlich anzuwenden.
Weitere Informationen:
- Website des G-BA zur außerklinischen Intensivpflege: www.g-ba.de/themen/veranlasste-leistungen/ausserklinische-intensivpflege
- Arztsuche für Potenzialerhebung und Verordnung: gesund.bund.de
+++ Neuerungen für Qualitätszirkelmoderatoren: Verpflichtender Moderatorentag entfällt +++
Bisher mussten alle ausgebildeten Qualitätszirkelmoderatoren der KV Thüringen alle fünf Jahre verpflichtend an einem Moderatorentag teilnehmen, um ihre Anerkennung als Moderator aufrechtzuerhalten.
Mit Wirkung zum 1. März 2025 hat der Vorstand der KV Thüringen die Grundsätze zur Arbeit der Qualitätszirkel geändert: Der verpflichtende Moderatorentag entfällt. Stattdessen wird es künftig zweimal jährlich eine Online-Sprechstunde geben, in der Moderatoren freiwillig mit den Tutoren in den fachlichen Austausch treten können. Dieses neue Format soll als praxisnahe Unterstützung bei der Arbeit mit Qualitätszirkeln dienen.
Die Termine sowie das Anmeldeformular zur Online-Sprechstunde finden Sie künftig auf unserer Webseite: www.kv-thueringen.de/mitglieder/themen-a-z/q/qualitaetszirkel
+++ Einladung zur Vernissage „Zwischen Traum und Wirklichkeit“ am 22. Juni in der KVT +++
Wir laden Sie zur Vernissage „Zwischen Traum und Wirklichkeit“ am Sonntag, den 22. Juni ab 11 Uhr in das Foyer der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen ein. Der Eintritt ist frei.
Die Künstlerin Dr. Heidrun Paetzelt präsentiert ihre Gemälde im Stile des fantastischen Realismus, der realistische Darstellungen mit surrealen oder mythologischen Elementen verbindet. So finden sich in Dr. Paetzelts Bildern zahlreiche Sujets aus der antiken Welt, der Philosophie oder aus Märchen. Präsentiert werden zudem Akt- und Naturgemälde.
Musikalisch wird die Veranstaltung von den Gitarristen Stefan Schmidt und Dr. Frank G. Riege begleitet. Auch die Literatur kommt nicht zu kurz: Die Wuppertaler Autorin Susanne Meng-Ott wird mit gefühlvollen Gedichten für eine poetische Atmosphäre sorgen.
+++ In Kürze +++
- Änderungen der UV-GOÄ und des Gebührenverzeichnisses Psychotherapeuten
- Die neuen Formtexte, die ab 1. Juli 2025 gelten, können auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung abgerufen werden: www.dguv.de/formtexte/aerzte/index.jsp
- Die aktuelle UV-GOÄ wird auf der Internetseite der KBV bereitgestellt: www.kbv.de/html/uv.php
- Anmeldung zur ePA-Veranstaltung mit PVS-Herstellern – 25. Juni von 15:00 bis 16:30 Uhr