kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten

2025-06-06 - kvticker KW 23

Neue Bescheinigung einer Fehlgeburt seit 1. Juni 2025 + WATCH – Projektnews + Letzter Aufruf zur Teilnahme am Zi-Praxis-Panel 2025

+++ Aufnahme des ersten sonstigen Produkts zur Wundbehandlung in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie +++
 

Der G-BA hat „UrgoStart Tül“ auf Antrag des Herstellers als erstes sonstiges Produkt zur Wundbehandlung in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen. 

Versicherte haben nach §31 (1a) SGB V Anspruch auf Verbandstoffe. Sonstige Produkte zur Wunderversorgung sind nur zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig, insofern diese vom G-BA bewertet und in o.g. Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen worden sind. Die Unterscheidung von Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wunderversorgung erfolgt in der Arzneimittel-Richtlinie und soll ebenfalls in Ihrer Verordnungssoftware umgesetzt werden. 

Aktuell besteht weiterhin die im GVSG verlängerte Übergangsregelung: Bis zum 02.12.2025 bleiben sonstige Produkte zur Wundbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnungsfähig.
Mit Ablauf der Übergangsfrist sind dann nur noch die in Anlage V der Arzneimittel Richtlinie aufgeführten sonstigen Produkte zur Wundbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig.

 

+++ Neue Bescheinigung einer Fehlgeburt seit 1. Juni 2025 +++
 

Für Personen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, besteht seit 1. Juni 2025 u. a. Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Um für die entsprechende Zeit Mutterschaftsgeld beanspruchen zu können und zur Umsetzung des Beschäftigungsverbots durch den Arbeitgeber, ist eine ärztliche Bescheinigung über die Fehlgeburt erforderlich. Diese soll zum 1. Januar 2026 in das Muster 9 (Bescheinigung einer Frühgeburt oder einer Behinderung des Kindes) integriert werden. Bis zum 31. Dezember 2025 ist eine Fehlgeburt auf einer Übergangsbescheinigung zu attestieren. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband verständigt.

zur Übergangsbescheinigung 

+++ WATCH – Projektnews +++

 

Patienteneinschreibung beendet

Im Innovationsfondsprojekt WATCH, das die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Post-COVID-Symptomatik verbessert, ist keine Neueinschreibung mehr möglich. Der Einschreibezeitraum endete am 23. Mai 2025.

Bitte beachten Sie: Mit dem Ende der Patienteneinschreibung ist auch die Anmeldung für teilnehmende Haus- und Fachärztinnen und -ärzte sowie der Zugang zu den projektbezogenen Online-Fortbildungen nicht mehr möglich.

Weiterhin verfügbar bleibt jedoch ein e-Learning-Angebot zum Thema Post-COVID, für das Sie 5 CME-Punkte erhalten können. Weitere Informationen finden Sie hier.


Abschlussbefragung für Hausärztinnen und Hausärzte

Im Projekt läuft derzeit die Abschlussbefragung der Hausärztinnen und Hausärzte, die Patientinnen und Patienten eingeschrieben oder an das Projekt vermittelt haben.

Ihre Rückmeldung ist für die Evaluation des Projekts sehr wichtig – bitte nehmen Sie sich 6–8 Minuten Zeit:
https://www.soscisurvey.de/evaluationwatch2025/

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!


+++ Letzter Aufruf zur Teilnahme am Zi-Praxis-Panel 2025 +++
 

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) führt auch 2025 wieder das Zi-Praxis-Panel durch – eine bundesweite Befragung zur wirtschaftlichen Situation in Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapiepraxen. Ziel ist es, belastbare Daten für Verhandlungen, Forschung und Beratung bereitzustellen.

Wer ist beteiligt? 
Etwa 69.000 Praxen wurden angeschrieben. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und anonymisiert über eine Treuhandstelle.

Was wird abgefragt?
Teil 1: Praxisstruktur und Angaben zu Inhabern und Mitarbeitenden
Teil 2: Finanzdaten der Praxis (ggf. mit Unterstützung des Steuerbüros)

Neu in 2025:
Zufriedenheitsfaktoren und berufliche Belastungen werden gesondert betrachtet.

Vorteile für Teilnehmende:

  • Aufwandspauschale bis zu 470 € (abhängig von Praxisform und Datenbestätigung)
  • Individueller Praxisbericht über ein Online-Portal
  • Sicherer Datenschutz über eine externe Treuhandstelle

Frist:
Teilnahme ist bis 30. Juni 2025 möglich.

Kontakt:
Zi-Treuhandstelle – kostenfrei erreichbar unter 0800 4005 2444 oder kontaktnoSpam@zi-ths.de
Weitere Informationen und Zugang zur Befragung: www.zi-pp.de

Mit Ihrer Teilnahme stärken Sie die ärztliche Verhandlungsposition und leisten einen wichtigen Beitrag zur Transparenz im Gesundheitswesen.



+++ In Kürze +++