+++ Vertreterversammlung am 14. Mai – Nachlese +++
Am vergangenen Mittwoch tagte die Vertreterversammlung der KV Thüringen in diesem Jahr zum zweiten Mal. Die Vertreterinnen und Vertreter befassten sich u. a. mit dem Abschnitt “Gesundheit und Pflege” des Koalitionsvertrages auf Bundesebene, einem Sachstandsbericht zum flächendeckenden Rollout der ePA sowie der Weiterentwicklung der Organisation des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Thüringen.
Alle Beschlüsse, Resolutionen und Vorstandsberichte zu den Vertreterversammlungen finden Sie stets hier.
+++ Korrekturwünsche zur quartalsweisen Vorab-Information +++
Viele Praxen erhalten gerade wieder unsere quartalsweise Vorab-Information zu den sachlich-rechnerischen Richtigstellungen. Wenn Sie Korrekturwünsche haben, können Sie diese innerhalb einer Woche nach Zugang des Schreibens schriftlich bei uns einreichen.
Uns ist bewusst, dass diese Frist knapp bemessen ist – allerdings erhalten wir pro Quartal rund 2.900 Rückmeldungen mit einem Umfang von etwa 400.000 Seiten, die zeitnah bearbeitet werden müssen. Daher bitten wir um eine möglichst schnelle Rückmeldung!
Bitte senden Sie Ihre Korrekturwünsche an folgende Adresse:
KV Thüringen
Frau Hruschka/Frau Haftendorn
Zum Hospitalgraben
99425 Weimar
Alternativ können Sie Ihre Rückmeldung auch per Fax senden – nutzen Sie dafür das von uns bereitgestellte Rückantwort-Deckblatt.
Faxnummern: 03643 559-498 oder 03643 559-499
Wenn Sie keine Korrekturen haben, ist keine Rückmeldung erforderlich.
Wichtig: Nach Ablauf der Wochenfrist können Korrekturwünsche nur dann berücksichtigt werden, wenn eine fristgerechte Rückmeldung aufgrund einer nachgewiesenen Abwesenheit der Praxis (z. B. wegen Krankheit, Urlaub oder Weiterbildung) nicht möglich war. Die Abwesenheit muss der KV Thüringen schriftlich gemeldet worden sein – nutzen Sie hierfür bitte den Vordruck „Anzeige einer Praxisvertretung“.
+++ gematik: Verfahren zur elektronischen Ersatzbescheinigung vorübergehend teilweise ausgesetzt +++
Das Verfahren zur elektronischen Ersatzbescheinigung wurde laut Informationen der gematik vorübergehend teilweise ausgesetzt. Praxen können den elektronischen Versicherungsnachweis daher zurzeit nicht bei Krankenkassen anfordern. Allerdings können Versicherte die elektronische Ersatzbescheinigung weiterhin über ihre Krankenkassen-App an ihre Praxis übermitteln lassen, sofern die Praxis das Verfahren bereits nutzt.
Das Verfahren der elektronischen Ersatzbescheinigung ist vergangenes Jahr eingeführt worden (die PraxisNachrichten berichteten).
Die gematik prüft momentan Maßnahmen, um den vollständigen Betrieb des Verfahrens wiederaufzunehmen. Hintergrund ist eine Schwachstelle, die der Chaos Computer Club an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gemeldet hatte.
+++ Hausarztvermittelte Facharzttermine im Fokus: Online-Befragung gestartet +++
Seit Mai 2024 läuft am Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) ein zweijähriges Forschungsprojekt zur Evaluation der neuen Regelung zur hausarztvermittelten Überweisung (HAFA). Die Untersuchung wird von den Instituten für Allgemeinmedizin in Erlangen (Prof. Thomas Kühlein) und Hamburg-Eppendorf (Prof. Martin Scherer) durchgeführt und umfasst qualitative sowie quantitative Forschungsanteile.
Nach Fokusgruppeninterviews mit Haus- und Fachärztinnen und -ärzten startet nun die nächste Phase: eine Online-Befragung zur hausarztvermittelten Steuerung. Diese richtet sich an beide Gruppen, dauert ca. 15 Minuten, ist anonym und noch bis zum 18. Juni 2025 erreichbar.
Wir freuen uns, wenn Sie das Projekt mit Ihrer Teilnahme unterstützen können.
Für Fragen steht Ihnen Dr. Susanne Mangiapane (Zi) unter 030 2200 56 171 oder per Mail an smangiapane@zi.de zur Verfügung.
Zur Teilnahme: https://redcap.uk-erlangen.de/surveys/?s=KDCKE98HTPDHEE79