kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten

2025-04-25 - kvticker KW 17

Gut vorbereitet durch die Feiertage – jetzt Vertretung klären + Überarbeitung des elektronischen Honorarbescheides (eHON) ab dem Quartal IV/2024 + Vom Ablauf bis zur Vergütung der Videosprechstunde – PraxisInfo bietet Überblick + Erinnerung - KWEX-Studie 2024: Neu-Niedergelassene im Fokus – Angestelltenbefragung läuft noch bis 30. April

+++ Gut vorbereitet durch die Feiertage – jetzt Vertretung klären +++


Häufig nachgefragt: Heute schon an Weihnachten denken

Die Bereitschaftsdienstordnung der KV Thüringen definiert die Versorgung an Brückentagen wie folgt: Soweit ein einzelner Tag (Brückentag) zwischen einem gesetzlichen Feiertag, dem 24. Dezember oder dem 31. Dezember und einem Wochenende liegt, ist dieser ganztägig als ärztlicher Bereitschaftsdienst analog den Bereitschaftsdienstzeiten am Samstag, Sonntag und Feiertag abzusichern.

  • Folgende Tage sind in 2025 und im Übergang zu 2026 Brückentage: 2. Mai 2025, 30. Mai 2025, 2. Januar 2026
  • Zwischen Weihnachten und Neujahr: Der 22. und 23. sowie der 29. und 30. Dezember sind keine Brückentage, sondern Tage, an denen eine Praxisversorgung zu gewährleisten oder eine kollegiale Vertretung zu organisieren ist.
  • Eine Abfrage zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung zwischen Weihnachten und Silvester, wie Sie es aus vergangenen Jahren kennen, wird es in diesem Jahr nicht mehr geben.
  • Bitte stimmen Sie daher Ihre Praxisvertretung für diese und alle anderen Tage ohne ärztlichen Bereitschaftsdienst im Vorfeld mit Ihren Kolleginnen und Kollegen ab. Durch eine gute Praxisorganisation können Sie dazu beitragen, dass sich Ihre Patientinnen und Patienten auch während Ihrer Urlaubszeit an eine vorher bestimmte Vertretungspraxis wenden können und somit die medizinische Versorgung sichergestellt wird.

Hinweise für die Praxis:

  • Sorgen Sie für eine angemessene und ausreichende Versorgung in den Praxen vor Ort.
  • Informieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten rechtzeitig darüber, wann Ihre Praxis geschlossen hat. Dies kann zum Beispiel durch einen Aushang an der Praxistür, eine Ansage auf dem Anrufbeantworter oder durch einen Hinweis auf der eigenen Internetseite erfolgen.
  • Ein Verweis auf die 116117 ist unzulässig! Lediglich an den gesetzlichen Feiertagen und an Brückentagen können Ihre Patientinnen und Patienten von 7.00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetages den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) in Anspruch nehmen.

 

+++ Überarbeitung des elektronischen Honorarbescheides (eHON) ab dem Quartal IV/2024 +++ 

 

Der eHON wurde überarbeitet. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

  • Hoch- und Querformate werden jetzt anwenderfreundlicher ohne notwendiges Drehen angezeigt,
  • für das bessere Handling ist jetzt ein Inhaltsverzeichnis mit Sprungmarken zu den einzelnen Nachweisen am Anfang platziert,
  • auf jeder Seite findet sich nun eine Sprungmarke zurück zu Seite 1 (Inhalt),
  • der zur LANR im Inhaltsverzeichnis passende Arztname wird nun angezeigt.

Der elektronische Honorarbescheid (eHON) kann nur nach entsprechender schriftlicher Beauftragung durch die Praxis bei Versand des amtlichen Bescheides zusätzlich auch in das KVTOP eingestellt werden. 

Auf unserer Themenseite zum Honorarbescheid finden Sie die entsprechenden Informationen und Formulare: https://www.kv-thueringen.de/mitglieder/themen-a-z/h/honorarbescheid 

 

+++ Vom Ablauf bis zur Vergütung der Videosprechstunde – PraxisInfo bietet Überblick +++
 

Nach der Einführung zahlreicher Neuerungen bei der Videosprechstunde stellt die KBV hierzu eine aktualisierte PraxisInfo zur Verfügung. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten damit einen schnellen und praxisnahen Überblick, was sie zur Behandlung per Video wissen sollten. 

Welche Leistungen und Zuschläge Ärzte und Psychotherapeuten abrechnen können, wenn sie Patientinnen und Patienten per Video versorgen, fasst eine weitere Übersicht zusammen. Auch diese wurde auf den neuesten Stand gebracht und bietet einen schnellen Überblick.

Beide Übersichten und weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite: https://www.kbv.de/html/1150_74575.php 

 

+++ Erinnerung - KWEX-Studie 2024: Neu-Niedergelassene im Fokus – Angestelltenbefragung läuft noch bis 30. April +++

 

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) führt derzeit noch eine Angestelltenbefragung im Rahmen der KWEX-Studie durch. Sie richtet sich an angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der vertragsärztlichen Versorgung. Die Frist zur Teilnahme wurde bis zum 30. April 2025 verlängert. Weitere Informationen und den Fragebogen finden Sie unter: https://kwex.zi.de/kwex_studie.php 


+++ In Kürze +++