+++ Elektronische Patientenakte (ePA): Start am 29. April – Nutzung ab Oktober verpflichtend +++
Das Bundesgesundheitsministerium hat den Zeitplan zur bundesweiten Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) konkretisiert:
- 29. April 2025: Die ePA kann bundesweit in allen Praxen eingesetzt werden. Die bisherige Einschränkung auf Modell- und Testregionen (Allow-Liste) entfällt.
- 1. April 2025 (rückwirkend): Zwei neue KBV-Richtlinien treten in Kraft:
- Zur Nutzung der ePA bei Kindern und Jugendlichen: Ärztinnen und Ärzte sind nicht verpflichtet, bei unter 15-Jährigen Daten in die ePA zu übermitteln, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder Kinderschutzaspekte dagegen sprechen. Dies ist in der Dokumentation zu vermerken.
- Zur Anwendung des Abrechnungsverzichts: Bis zum 31. Dezember 2025 gilt: Kein Ausschluss von der Vergütung, wenn ePA-Pflichten aufgrund technischer Umstände nicht erfüllt werden können – es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
- Zur Nutzung der ePA bei Kindern und Jugendlichen: Ärztinnen und Ärzte sind nicht verpflichtet, bei unter 15-Jährigen Daten in die ePA zu übermitteln, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder Kinderschutzaspekte dagegen sprechen. Dies ist in der Dokumentation zu vermerken.
- 1. Oktober 2025: Die Nutzung der ePA wird für alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten verpflichtend. Bis dahin bleibt die Anwendung freiwillig – die Phase dient zur Erprobung in den Praxen und zur Rückmeldung technischer Probleme an die Hersteller.
Anbei finden Sie dazu die aktuellen Praxisnachrichten der KBV sowie die Ankündigung eines Starterpakets mit umfassenden Informationsmaterialien zum Ende des Monats.
+++ Ambulante Behandlung ukrainischer Militärpatientinnen und -patienten: Abrechnungshinweise verfügbar +++
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium des Innern (BMI) haben aktuelle Informationsmaterialien zur Versorgung militärischer Patientinnen und Patienten aus der Ukraine veröffentlicht. Für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte sind insbesondere die Hinweise zur Kostenübernahme und zur praktischen Umsetzung relevant.
Die Materialien enthalten u. a. mehrsprachige Informationen für Patientinnen und Patienten sowie konkrete Ablaufbeschreibungen zur Versorgung und Abrechnung. Unter diesem Zip-Ordner finden Sie alle verfügbaren Materialien.
+++ KWEX-Studie 2024: Neu-Niedergelassene im Fokus – Angestelltenbefragung läuft noch +++
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat den Ergebnisbericht zur „Neu-Niedergelassenenbefragung 2024“ veröffentlicht. Die Ergebnisse bieten einen detaillierten Einblick in die Erfahrungen und Herausforderungen von Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen sowie Psychotherapeuten, die sich im Jahr 2023 niedergelassen haben.
Neben Informationen zu Motiven, Hürden und Zufriedenheit mit der Niederlassung geht es auch um Fragen der Unterstützung durch KVen. Bei Interesse an regionalisierten Auswertungen können Sie sich direkt an das Zi wenden.
Parallel läuft derzeit die Angestelltenbefragung im Rahmen der KWEX-Studie. Sie richtet sich an angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der vertragsärztlichen Versorgung. Die Frist zur Teilnahme wurde aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens bis zum 30. April 2025 verlängert. Weitere Informationen finden Sie auf der Projektwebseite unter www.kwex-studie.de.
+++ Bereitschaftsdienst an Ostern +++
In einer aktuellen Presseinformation weist die KVT auf das erweiterte Angebot des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes über die Osterfeiertage hin. Neben den 29 geöffneten Bereitschaftsdienstpraxen in 27 Thüringer Regionen werden Patientinnen und Patienten auch per Video oder Telefon ärztlich versorgt – bei Bedarf rund um die Uhr.
Zur vollständigen Medieninformation gelangen Sie hier.