kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten

2025-04-04 - kvticker KW 14

Besserer Schutz vor Cyberkriminalität - IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen mit neuen Anforderungen + Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher seit 01.04.25 möglich + Stimmersatzhilfen/Shunt-Ventile – Bezug über Muster 16 auch im 2. Quartal 2025 möglich + Elektronische Meldung von Infektionskrankheiten jetzt über DEMIS-Portal möglich + WATCH - Einschreibung von Post-COVID erkrankten Patienten noch bis 23.05.2025 möglich

+++ Besserer Schutz vor Cyberkriminalität - IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen mit neuen Anforderungen +++
 

Die IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen wurde aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben aktualisiert. Damit kommen spätestens ab Oktober einige Neuerungen auf die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten zu. Sie betreffen vor allem das Praxispersonal, das stärker sensibilisiert und geschult werden soll. Ziel ist es, sensible Daten noch besser zu schützen. 


+++ Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher seit 01.04.25 möglich +++


Seit dem 01.04.2025 können Leistungen für die ambulante Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher nach der KJ-KSVPsych-Richtlinie abgerechnet werden. Hierzu wurde ein neuer Abschnitt 37.6 in das EBM-Kapitel 37 aufgenommen. An der Versorgung nach der KJ-KSVPsych-Richtlinie können teilnehmen: 
 

  • Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Fachpsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche,
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Nervenheilkunde, Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie mit mindestens zweijähriger Weiterbildung im Bereich der der Kinder- und Jugendpsychiatrie,
  • Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie mit mindestens zweijähriger Erfahrung in der Behandlung von schwer psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen (insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie) sowie
  • Psychologische oder ärztliche Psychotherapeuten mit der fachlichen Befähigung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen nach der Psychotherapie-Vereinbarung.

Das Antragsformular für die Teilnahme an der Versorgung nach der KJ-KSVPsych-Richtlinie finden Sie hier. 


+++ Stimmersatzhilfen/Shunt-Ventile – Bezug über Muster 16 auch im 2. Quartal 2025 möglich +++
 

Die Stimmersatzhilfen (Shunt-Ventile) wurden bereits 2022 aus der Produktgruppe 27 „Sprechhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses gestrichen. Zunächst wurde auf der Bundesebene eine zweijährige Übergangsfrist festgelegt, die noch einmal bis zum 31.03.2025 verlängert wurde.

Leider konnte bislang keine abschließende Regelung zur Verordnung und zum Bezug der Stimmersatzhilfen/Shunt-Ventile ab dem 2. Quartal 2025 gefunden werden. Die KVT konnte in enger Abstimmung mit dem Berufsverband der HNO-Ärzte nunmehr mit den Thüringer Krankenkassen eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 30.06.2025 vereinbaren. 

Dies bedeutet: Das bisherige Verfahren der Verordnung und Abrechnung als Hilfsmittel wird auch im 2. Quartal 2025 beibehalten. Gegenüber dem Status Quo ergeben sich für Sie somit keine Änderungen. Bitte verwenden Sie bis zum 30.06.2025 weiterhin das Muster 16 unter der Angabe der bisherigen Hilfsmittelpositions-Nr. und setzen Sie das Kreuz für Hilfsmittel!
 

+++ Elektronische Meldung von Infektionskrankheiten jetzt über DEMIS-Portal möglich +++


Seit dem 5. März 2025 ist das „Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS)“ für Arztpraxen freigeschaltet. Damit ersetzt das DEMIS-Meldeportal das bisherige Fax-Meldeverfahren gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Das RKI stellt hierzu Informationsmaterial bereit, das Ärztinnen und Ärzte bei der Anmeldung und Nutzung des Portals unterstützt. Die Authentisierung erfolgt über die Telematikinfrastruktur mittels SMC-B und dem „gematik-Authenticator“.

Weiterführende Informationen sowie die entsprechenden Dokumente der KBV, des RKI und DEMIS finden Sie Weiterführende Informationen sowie die entsprechenden Dokumente der KBV, des RKI und DEMIS finden Sie auf dieser Seite unter „Aktuelles“.

Eine Online-Sprechstunde der gematik zur Installation und Konfiguration des gematik Authenticator für Dienstleister vor Ort (DVO) und IT-affine Ärztinnen und Ärzte ist für den 09. April 2025, um 15 Uhr geplant. 

Weitere Informationen zu dieser Online-Veranstaltung und Anmeldung finden Sie unter: https://fachportal.gematik.de/veranstaltung/veranstaltung-detail/demis-meldeportal-authenticator-fuer-dvos-und-it-affine-aerzte 

 

+++ WATCH - Einschreibung von Post-COVID erkrankten Patienten noch bis 23.05.2025 möglich +++ 


Seit dem Start von WATCH am 01.11.2023 haben inzwischen viele Patientinnen und Patienten die Früh- bzw. Spätintervention im PoCo-Bus durchlaufen. Das positive Feedback der Patienten zeigt, dass der im WATCH-Vertrag gewählte Versorgungspfad in Form der Interventionen sehr gut angenommen wird. 

Sie können dieses Projekt weiterhin unterstützen und Ihre an Post-COVID erkrankten Patienten bis einschließlich 23.05.2025 in das Projekt einschreiben, sofern diese bei der AOK PLUS, Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, IKK classic oder IKK gesund plus versichert sind. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Internetseite sowie dem Fahrplan des WATCH-Busses.



+++ In Kürze +++