Genehmigungen und Kommissionen
Diese Seite informiert über Aufgaben in den Bereichen Qualitätssicherung, Fortbildung, Qualitätsmanagement und Genehmigungsverfahren. Grundlage der Arbeit sind gesetzliche Vorgaben – insbesondere das Sozialgesetzbuch V (SGB V) – sowie Richtlinien und Vereinbarungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Qualitätssicherung und Genehmigungen
Im Rahmen der gesetzlichen Qualitätssicherung übernehmen wir unter anderem folgende Aufgaben:
- Erstellung von Genehmigungsbescheiden zur Ausführung und Abrechnung genehmigungspflichtiger Leistungen – auf Grundlage der Prüfung fachlicher Befähigungen und/oder apparativer Ausstattung
- Organisation von Qualitätsprüfungen im Einzelfall (z. B. Stichprobenprüfungen) sowie Kolloquien
- Geschäftsführung der Qualitätssicherungskommissionen
- Umsetzung neuer Richtlinien und Vereinbarungen zur Qualitätssicherung
- Beratung und Information unserer Mitglieder zu qualitätssichernden Maßnahmen
- Mitwirkung in der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen im Gesundheitswesen (z. B. KVen, KBV, Landesärztekammer) auf dem Gebiet der Qualitätssicherung
Qualitätsmanagement, Hygiene und Fortbildung
Darüber hinaus unterstützen wir Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten in weiteren qualitätsbezogenen Themen:
- Unterstützung beim Aufbau eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements
- Beratung zur Praxishygiene
- Betreuung und Koordination von Qualitätszirkeln, einschließlich der Fortbildung für Moderatorinnen und Moderatoren
- Prüfung der Nachweiszeiträume zur Fortbildungsverpflichtung nach § 95d SGB V