kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Sekundärprävention - AOK PLUS

Vertragspartner:
  • KV Thüringen
  • AOK PLUS
Gültigkeit:
  • ab 01.10.2009
  • ab 01.01.2014 (1. Nachtrag)
  • ab 01.01.2018 (2. Nachtrag)
  • ab 01.01.2022 (3. Nachtrag)
Vertragsinhalt:Zusammenarbeit bei der Wiederherstellung der Gesundheit bzw. Verbesserung des Gesundheitszustandes (Sekundärprävention)
Hinweis:

Das Antragsformblatt (Kontraindikationen gemäß Anlage 1 sind zu beachten) sowie der Informationsflyer "Ihre Gesundheit an erster Stelle" stehen im Fachportal für Leistungserbringer auf der Internetseite der AOK PLUS zum Herunterladen zur Verfügung oder sind über die Formularausgabe der KVT (Tel. 03643 559-231) bzw. Online-Formularbestellung erhältlich.

Eine Übersicht der in der Nähe verfügbaren AOK PLUS-Partner erhalten Ihre Patienten im Kontakt mit der AOK PLUS oder auf der Internetseite der AOK PLUS für Versicherte.

    Merkblatt zum Vertrag