Heilmittelvereinbarung + Richtgrößen Heilmittel
Vertragspartner: |
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Gesetzliche Grundlage: | § 84 Abs. 7 bzw. 8 i. V. m. Abs. 1 SGB V (Heilmittelvereinbarung) § 106b SGB V (Richtgrößen) |
Heilmittel- und Richtgrößenvereinbarung für das Jahr 2024
Heilmittel- und Richtgrößenvereinbarung für das Jahr 2023
Heilmittel- und Richtgrößenvereinbarung für das Jahr 2022
Heilmittel- und Richtgrößenvereinbarung für das Jahr 2021
- pdfHeilmittelvereinbarung für das Jahr 2021 inkl. 2 Anlagen204 KB
- pdf1. Nachtrag zur Heilmittelvereinbarung für das Jahr 202194 KB
- pdfRichtgrößen für Heilmittel 2021, inkl. 2 Anlagen142 KB
- pdfErgänzende Protokollnotiz zur Richtgrößen-Vereinbarung Heilmittel für das Jahr 202179 KB
- pdf1. Nachtrag zur Richtgrößen-Vereinbarung Heilmittel für das Jahr 2021, inkl. 2 Anlagen165 KB
- pdf2. Nachtrag zur Richtgrößen-Vereinbarung Heilmittel für das Jahr 202179 KB