kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten
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Kooperative Versorgung durch Hausärzte und Rheumatologen

Gültigkeit:ab 01.04.2026
Inhalt:Empfehlungen zur kooperativen Versorgung von Patienten mit Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises 
Vertragspartner:- KV Thüringen
- Berufsverband Deutscher Rheumatologen e. V. Landesverband Thüringen und
- Hausärztinnen- und Hausärzteverband Thüringen e. V.
Kurzbeschreibung:

Die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen bleibt in Thüringen herausfordernd. Um Wartezeiten zu verkürzen und Behandlungswege zu stabilisieren, wurden neue Empfehlungen zur kooperativen Versorgung mit dem Thüringer Hausärztinnen- und Hausärzteverband sowie dem Berufsverband der Rheumatologen abgestimmt. 

Hausarztpraxen können künftig stärker in die Mitversorgung eingebunden werden. Dazu zählen insbesondere Folgeverordnungen eingeleiteter Basistherapien, das Monitoring relevanter Laborwerte sowie Impf- und Komorbiditätsmanagement. Gleichzeitig verbleiben Therapieentscheidung und Gesamtverantwortung beim Rheumatologen.

Für Hausärzte bietet die Kooperation konkrete Vorteile: Verordnungen im Rahmen der abgestimmten Therapieempfehlungen sind grundsätzlich regressgeschützt, zudem greifen entlastende Sonderregelungen beim Wirtschaftlichkeitsbonus Labor. So kann die Mitversorgung nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich planbar gestaltet werden.

Die Empfehlungen sollen dazu beitragen, die Versorgung rheumatologischer Patientinnen und Patienten in Thüringen gemeinsam zu sichern – mit klarer Arbeitsteilung und kurzen Abstimmungswegen.