kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten
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Kooperationsvereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz

Vertragspartner:
  • Gemeinde- und Städtebund Thüringen e. V.
  • Thüringischer Landkreistag e. V.
Gültigkeit:
  • ab 01.02.2025
Gesetzliche Grundlage:
  • § 73c SGB V
Vertragsinhalt:Zusammenarbeit mit den Jugendämtern, um die vertragsärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, bei denen Anhaltspunkte für eine Gefährdung ihres Wohls festgestellt werden