kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten
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Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

Vertragspartner:
  • KV Thüringen
  • Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Gültigkeit:
  • ab 01.01.2025
  • ab 01.03.2025 (1. Nachtrag)
Vertragsinhalt:Durchführung, Abrechnung und Vergütung der Jugendarbeitsschutzuntersuchungen (JAS)
Hinweis:Informationen zum Jugendarbeitsschutzgesetz erhalten Sie hier ...

Untersuchungsbögen

Für die Erstuntersuchung (§ 32 JArbSchG) und ggf. notwendige Nachuntersuchungenen (§§ 33, 34, 35, 42 JArbSchG) werden unterschiedliche Vordrucke eingesetzt. Die Dokumente beinhalten jeweils 

  • den Untersuchungsbogen zum Verbleib beim untersuchenden Arzt,
  • die ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten sowie
  • die ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber

Ergänzungsuntersuchungen sind nur durchzuführen, soweit diese zur Abklärung des Gesundheitszustandes unbedingt erforderlich sind, um eine Aussage darüber treffen zu können, ob der Jugendliche beruflich einsatzfähig ist. Im Bedarfsfall ist die Ergänzungsuntersuchung vom Arzt, der die Erst- bzw. Nachuntersuchung durchführt, mit dem Formular „Durchführung einer Ergänzungsuntersuchung“ zu veranlassen.

Sie können die Dokumente hier als bearbeitbare Version downloaden oder über die Online-Formularbestellung bei der KVT bestellen.

Hinweis: Der Erhebungsbogen mit Informationen zur Anamnese/Vorgeschichte des Jugendlichen wird dem Jugendlichen bei der Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins (UBS) zur Verfügung gestellt und ist zur Untersuchung mitzubringen.

Abrechnungsformular

Zur Abrechnung der Untersuchung ist das Abrechnungsformular vollständig auszufüllen und an die KVT zu senden. 

  • Die persönlichen Daten des Jugendlichen (Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie zwingend die UBS-ID) 
    können gern vom Jugendlichen bzw. von dessen Personensorgeberechtigten selbst am Untersuchungstag auf 
    dem Abrechnungsformular eingetragen werden.
  • Die Art sowie der Tag der Untersuchung sind vom Arzt deutlich zu kennzeichnen. Darüber hinaus ist die 
    Bankverbindung zur Überweisung der Untersuchungskosten anzugeben (nicht von Thüringer Vertragsärzten) 
    und das Abrechnungsformular mit Datum, Unterschrift des Arztes und Arztstempel zu versehen.
  • Vereinzelt kann es, besonders im ersten Quartal 2025, noch zur parallelen Vorlage der bisherigen UBS (ohne UBS-ID; als Original von der Kommune bereits im Jahr 2024 ausgegeben) und neuen UBS (mit UBS-ID; ausgestellt ab Januar 2025) in der Arztpraxis kommen. Sollte ein „alter“ UBS (ohne UBS-ID) vorgelegt werden, ist dieser im Original zusammen mit dem Abrechnungsformular bei der KVT einzureichen.

Sie können das Abrechnungsformular hier als bearbeitbare Version downloaden oder über die Online-Formularbestellung bei der KVT bestellen.