kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten
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Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

Vertragspartner:
  • KV Thüringen
  • Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Gültigkeit:
  • ab 01.01.2025
  • ab 01.03.2025 (1. Nachtrag)
  • ab 01.07.2026 (2. Nachtrag)
Vertragsinhalt:Durchführung, Abrechnung und Vergütung der Jugendarbeitsschutzuntersuchungen (JAS)
Hinweis:Informationen zum Jugendarbeitsschutzgesetz erhalten Sie hier ...

Erhöhung der Vergütung für Erst- und Nachuntersuchungen ab 01.07.2026

Ab dem 01.07.2026 wird die Erst- und Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz in Thüringen mit 53,62 € vergütet.

Im Praxisalltag ergeben sich keine Änderungen. Die durchgeführten Untersuchungen sind wie gewohnt mit dem Abrechnungsformular (siehe unten) gegenüber der KV Thüringen abzurechnen. Die erhöhte Vergütung wird automatisch von der KV Thüringen umgesetzt.

Untersuchungsbögen

Für die Erstuntersuchung (§ 32 JArbSchG) und ggf. notwendige Nachuntersuchungenen (§§ 33, 34, 35, 42 JArbSchG) werden unterschiedliche Vordrucke eingesetzt. Die Dokumente beinhalten jeweils 

  • den Untersuchungsbogen zum Verbleib beim untersuchenden Arzt,
  • die ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten sowie
  • die ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber. 

Ergänzungsuntersuchungen sind nur durchzuführen, soweit diese zur Abklärung des Gesundheitszustandes unbedingt erforderlich sind, um eine Aussage darüber treffen zu können, ob der Jugendliche beruflich einsatzfähig ist. Im Bedarfsfall ist die Ergänzungsuntersuchung vom Arzt, der die Erst- bzw. Nachuntersuchung durchführt, mit dem Formular „Durchführung einer Ergänzungsuntersuchung“ zu veranlassen.

Sie können die Dokumente hier als bearbeitbare Version downloaden oder über die Online-Formularbestellung bei der KVT bestellen.

Hinweis: Der Erhebungsbogen mit Informationen zur Anamnese/Vorgeschichte des Jugendlichen wird dem Jugendlichen bei der Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins (UBS) zur Verfügung gestellt und ist zur Untersuchung mitzubringen.

Abrechnungsformular

Zur Abrechnung der Untersuchung ist das Abrechnungsformular vollständig auszufüllen und an die KVT zu senden. 

  • Die persönlichen Daten des Jugendlichen (Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie zwingend die UBS-ID) 
    können gern vom Jugendlichen bzw. von dessen Personensorgeberechtigten selbst am Untersuchungstag auf 
    dem Abrechnungsformular eingetragen werden.
  • Die Art sowie der Tag der Untersuchung sind vom Arzt deutlich zu kennzeichnen. Darüber hinaus ist die 
    Bankverbindung zur Überweisung der Untersuchungskosten anzugeben (nicht von Thüringer Vertragsärzten) 
    und das Abrechnungsformular mit Datum, Unterschrift des Arztes und Arztstempel zu versehen.

Sie können das Abrechnungsformular hier als bearbeitbare Version downloaden oder über die Online-Formularbestellung bei der KVT bestellen.