Jugendarbeitsschutzuntersuchungen - Informationen für Jugendliche
Der Jugendliche muss vor der Untersuchung
- einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) sowie
- einen Erhebungsbogen (Informationen zur Anamnese/Vorgeschichte des Jugendlichen)
beim Arzt vorlegen.
Die Unterlagen sind für jede notwendige Erst- bzw. Nachuntersuchung über das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) entweder online oder vor Ort zu beantragen. Auf der Website des TLV finden die Jugendlichen Schritt-für-Schritt-Anleitungen und einen Erklärfilm zum digitalen Antragsverfahren. Alternativ können sie über die Website auch einen Vor-Ort-Termin in einer der Regionalinspektionen des TLV (Erfurt, Gera, Nordhausen, Suhl) vereinbaren, um die Dokumente zu erhalten.
Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsberechtigungsschein ist das TLV telefonisch unter der Telefonnummer 115 (ohne Vorwahl) erreichbar.
Hinweis für Ärzte: Bei Bedarf können Sie den "Info-Flyer für Jugendliche" zur Auslage in der Arztpraxis direkt beim TLV bestellen. Bitte richten Sie eine kurze E-Mail unter Angabe der gewünschten Stückzahl (z. B. 20 Stück) an pressestelle@tlv.thueringen.de.