kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

Vertragspartner:
  • KV Thüringen
  • Freistaat Thüringen (TMSFG)
Gültigkeit:
  • ab 01.01.2002
  • ab 02.05.2006 (Ergänzungsvereinbarung)
  • ab 29.03.2010 (1. Änderung des Vertrages)
Vertragsinhalt:Abrechnung der Gebührenforderung der Ärzte im Rahmen von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen (JAS)
Hinweis:Informationen zum Jugendarbeitsschutzgesetz erhalten Sie hier ...

Untersuchungsbögen

Zur besseren Unterscheidung werden für Erstuntersuchungen (§ 32 JArbSchG) weiße und für Nachuntersuchungen (§§ 33, 34, 35, 42 JArbSchG) rosa Vordrucke eingesetzt. 

Die Dokumente beinhalten jeweils 

  • den Untersuchungsbogen zum Verbleib beim untersuchenden Arzt, 
  • die ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten sowie 
  • die ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber. 

Sie können die Dokumente hier als bearbeitbare Version downloaden oder über die Online-Formularbestellung bei der KVT bestellen.