Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
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Gültigkeit: |
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Vertragsinhalt: | Durchführung, Abrechnung und Vergütung der Jugendarbeitsschutzuntersuchungen (JAS) |
Hinweis: | Informationen zum Jugendarbeitsschutzgesetz erhalten Sie hier ... |
Im Rundschreiben 12/2024 haben wir über die Einführung der neuen Untersuchungsberechtigungsscheine (UBS) inklusive einer UBS-ID ab 01.01.2025 informiert. In diesem Zusammenhang wurde ein neues Abrechnungsformular etabliert. Bitte verwenden Sie das Abrechnungsformular, um jede Untersuchung ggü. der KVT abzurechnen. Sie erhalten das Abrechnungsformular über die Online-Formularbestellung der KVT in Papierform. Alternativ finden Sie die Formulare weiter unten auf dieser Seite auch als digital ausfüllbare Version zum Selbstdruck. Bitte beachten Sie auch die neuen Untersuchungsbögen.
Vereinzelt kann es, besonders im ersten Quartal 2025, noch zur parallelen Vorlage der bisherigen UBS (ohne UBS-ID; als Original von der Kommune bereits im Jahr 2024 ausgegeben) und neuen UBS (mit UBS-ID; ausgestellt ab Januar 2025) in der Arztpraxis kommen. Sollte ein „alter“ UBS (ohne UBS-ID) vorgelegt werden, ist dieser im Original zusammen mit dem Abrechnungsformular bei der KVT einzureichen.
Merkblatt zum Vertrag
Untersuchungsbögen
Für die Erstuntersuchung (§ 32 JArbSchG) und ggf. notwendige Nachuntersuchungenen (§§ 33, 34, 35, 42 JArbSchG) werden unterschiedliche Vordrucke eingesetzt. Die Dokumente beinhalten jeweils
- den Untersuchungsbogen zum Verbleib beim untersuchenden Arzt,
- die ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten sowie
- die ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber.
Ergänzungsuntersuchungen sind nur durchzuführen, soweit diese zur Abklärung des Gesundheitszustandes unbedingt erforderlich sind, um eine Aussage darüber treffen zu können, ob der Jugendliche beruflich einsatzfähig ist. Im Bedarfsfall ist die Ergänzungsuntersuchung vom Arzt, der die Erst- bzw. Nachuntersuchung durchführt, mit dem Formular „Durchführung einer Ergänzungsuntersuchung“ zu veranlassen.
Sie können die Dokumente hier als bearbeitbare Version downloaden oder über die Online-Formularbestellung bei der KVT bestellen.
Abrechnungsformular
Zur Abrechnung der Untersuchung ist das Abrechnungsformular vollständig auszufüllen und an die KVT zu senden.
- Die persönlichen Daten des Jugendlichen (Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie zwingend die UBS-ID)
können gern vom Jugendlichen bzw. von dessen Personensorgeberechtigten selbst am Untersuchungstag auf
dem Abrechnungsformular eingetragen werden. - Die Art sowie der Tag der Untersuchung sind vom Arzt deutlich zu kennzeichnen. Darüber hinaus ist die
Bankverbindung zur Überweisung der Untersuchungskosten anzugeben (nicht von Thüringer Vertragsärzten)
und das Abrechnungsformular mit Datum, Unterschrift des Arztes und Arztstempel zu versehen. - Vereinzelt kann es, besonders im ersten Quartal 2025, noch zur parallelen Vorlage der bisherigen UBS (ohne UBS-ID; als Original von der Kommune bereits im Jahr 2024 ausgegeben) und neuen UBS (mit UBS-ID; ausgestellt ab Januar 2025) in der Arztpraxis kommen. Sollte ein „alter“ UBS (ohne UBS-ID) vorgelegt werden, ist dieser im Original zusammen mit dem Abrechnungsformular bei der KVT einzureichen.
Sie können das Abrechnungsformular hier als bearbeitbare Version downloaden oder über die Online-Formularbestellung bei der KVT bestellen.
Vertragsunterlagen
Informationen für Jugendliche
Der Jugendliche muss vor der Untersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) beim Arzt vorlegen. Dieser UBS ist für jede notwendige Erst- bzw. Nachuntersuchung entweder online oder beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) zu beantragen und enthält eine thüringenspezifische UBS-ID. Weitere Informationen finden Sie unter: https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs.
Die Meldestellen der Kommunen sind ab 01.01.2025 nicht mehr zuständig. Bereits von diesen ausgestellte UBS ohne UBS-ID können übergangsweise weiter verwendet und vom Arzt ggü. der KVT abgerechnet werden.
Hinweis für Ärzte: Bei Bedarf können Sie den "Info-Flyer für Jugendliche" zur Auslage in der Arztpraxis direkt beim TLV bestellen. Bitte richten Sie eine kurze E-Mail unter Angabe der gewünschten Stückzahl (z. B. 20 Stück) an pressestelle. @tlv.thueringen.de