Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
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Vertragsinhalt: | Abrechnung der Gebührenforderung der Ärzte im Rahmen von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen (JAS) |
Hinweis: | Informationen zum Jugendarbeitsschutzgesetz erhalten Sie hier ... |
Merkblatt zum Vertrag
Untersuchungsbögen
Zur besseren Unterscheidung werden für Erstuntersuchungen (§ 32 JArbSchG) weiße und für Nachuntersuchungen (§§ 33, 34, 35, 42 JArbSchG) rosa Vordrucke eingesetzt.
Die Dokumente beinhalten jeweils
- den Untersuchungsbogen zum Verbleib beim untersuchenden Arzt,
- die ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten sowie
- die ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber.
Sie können die Dokumente hier als bearbeitbare Version downloaden oder über die Online-Formularbestellung bei der KVT bestellen.