kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Feto-Neonat-Pfad

Vertragspartner:
  • KV Thüringen, KV Sachsen
  • AOK PLUS, BARMER
  • Universitätsklinikum Dresden, Universitätsklinikum Jena
Gültigkeit:
  • ab 01.01.2020
  • ab 01.04.2020 (1. Nachtrag)
  • ab 01.10.2021 (2. Nachtrag)
  • ab 01.09.2022 (3. Nachtrag)

Beitritt weiterer Krankenkassen:

  • 01.04.2020 DAK-Gesundheit
  • 01.04.2020 IKK classic
Gesetzliche Grundlage:

§ 140a SGB V ( i. R. d. Innovationsfonds gemäß § 92a Abs. 1 SGB V)

Vertragsinhalt:
  • fach- und sektorenübergreifender feto-neonataler Versorgungspfad für Risikoschwangere zur Verbesserung des kindlichen Outcomes (ein vom Innovationsausschuss des G-BA gefördertes Projekt)
  • strukturierte Betreuung von Schwangeren mit erhöhtem Risiko einer fetalen Wachstumsrestriktion (FWR) des Kindes bzw. einer Präeklampsie
  • Betreuung der Neugeborenen bis zum vollendeten ersten Lebensjahr mit dem Ziel, z. B. die Gefahr von Wachstumsstörungen oder entwicklungsneurologischen Problemen beim Kind oder eines metabolischen Syndroms im Erwachsenenalter zu verringern
Hinweis:Zum 31.03.2022 endete die Möglichkeit, schwangere Frauen in das Innovationsfondsprojekt „Feto-Neonat-Pfad“ einzuschreiben. Ein kostenfreies Präeklampsie-Screening über den Pfad ist nun nicht mehr möglich. Alle Frauen und Kinder, die bis dahin an dem Pfad teilnehmen, können den Behandlungsablauf noch vollständig durchlaufen.
Bitte beachten Sie, dass nur Neugeborene, deren Mutter bereits am Feto-Neonat-Pfad teilnimmt, zur Teilnahme berechtigt sind. Wenn diese bis zum Ende der 5. Lebenswoche in den Vertrag eingeschrieben werden, ist eine Teilnahme bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres möglich.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter www.ukdd.de/feto-neonat-pfad.

 

Merkblatt zum Vertrag