kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

16.04.2024 - Aktualisierung des Vertrages DMP Asthma bronchiale und COPD

Mit der Aktualisierung zum 01.04.2024 wurden Änderungen der Dokumentationsparameter sowie Aktualisierungen inhaltlicher Behandlungsempfehlungen zum DMP COPD vorgenommen. Zudem erfolgen ab 01.10.2024 weitere Änderungen des DMP Asthma.

Das von der AOK PLUS eingeleitete Unterschriftenverfahren für den Änderungsvertrag ist bereits abgeschlossen; er unterliegt aber noch dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Prüfung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Weitere Informationen sowie die Vertragsunterlagen finden Sie hier ...

Ihre Ansprechpartnerin: Claudia Prohl, Telefon: 03643 559-133

25.03.2024 - 7. Nachtrag zur Impfvereinbarung

Mit dem 7. Nachtrag wurde die Anlage 2 “Schutzimpfungen/Dokumentationsnummern/Vergütungen” zum 01.01.2024 angepasst. Die Corona-Impfungen sind nun in der neuen Anlage 2a (gültig ab 01.01.2024) gelistet. Zum 01.04.2024 tritt die Änderung in § 5 “Verordnung von Impfstoffen” in Kraft (Anpassung der Impfstoffe, die nicht über Sprechstundenbedarf zu beziehen sind).

Die Lesefassung der Impfvereinbarung finden Sie hier…

Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134

11.03.2024 - 1. Nachtrag zur Honorarvereinbarung 2024

Die KV Thüringen hat mit den Thüringer Krankenkassen eine Anpassung der Honorarvereinbarung vereinbart. Die Änderung beinhaltet im Wesentlichen die Umsetzung von Vorgaben der Bundesebene. So wurden u. a. die Finanzierung von neuen EBM-Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung umgesetzt.

Bitte beachten Sie, dass der 1. Nachtrag noch unter dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Prüfung steht.

Die Lesefassung des Honorarvertrages finden Sie hier…

Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134

20.02.2024 - Thüringer Onkologie-Vereinbarung: Anpassung zum 01.01.2024

Die KVT und die Thüringer Krankenkassen haben sich auf folgende Erhöhung der Vergütungs­pauschalen der Onkologie-Vereinbarung verständigt:

Abrechnung

Abr.-Nr.

Leistungsinhalt

Vergütung

bis 31.12.2023

Vergütung

ab 01.01.2024

Versorgungsebene Eins

96500

Behandlung florider Hämoblastosen

17,09 €

17,75 €

96501

Behandlung solider Tumore unter tumorspezifischer Therapie

17,09 €

17,75 €

96502

Intrakavitäre zytostatische Tumortherapie

22,59 €

23,46 €

96507

Onkologisch indizierte Bisphosphonatinfusionstherapie

11,57 €

12,02 €

96508

Onkologisch indizierte Bisphosphonatinfusionstherapie

ab 2 Stunden

28,65 €

29,75 €

Versorgungsebene Zwei

96503

Subkutane/intravasale zytostatische Tumortherapie

180,71 €

187,67 €

96504

Behandlung einer laboratoriumsmedizinisch oder histologisch/zytologisch gesicherten onkologischen Systemerkrankung

17,09 €

17,75 €

96505

Orale zytostatische Chemotherapie

88,43 €

91,83 €

96506

Gabe von Bluttransfusionen oder

Gabe von Apheresethrombozytenkonzentraten

44,30 €

46,01 €

96506A

Gabe von Poolthrombozytenkonzentraten

64,82 €

67,32 €

96509

Palliativversorgung von Tumorpatienten

180,71 €

187,67 €

Darüber hinaus wurde bei der Abr.-Nr.96504 die Einschränkung der Abrechnungauf die Fachgruppen Gynäkologie, Urologie und Fachärzte gemäß § 4 Pkt. 3a (5) aufgehoben, sodass die Ziffer nun von allen an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten abgerechnet werden darf.

Eine weitere Änderung betrifft die Teilnahme an der Versorgungsebene Zwei. Der teilnehmende onkologisch verantwortliche Arzt hat seine besondere onkologische Qualifikation bei Antragstellung auf Basis verschiedener Optionen nachzuweisen. Eine Option ist die Zusatzweiterbildung „Medikamentöse Tumortherapie“. Gemäß neuer Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen, gültig ab 01.07.2020, ist die Medikamentöse Tumortherapie im Fach Urologie integraler Bestandteil der Facharztweiterbildung. Der bisherige notwendige Erwerb der Zusatzweiterbildung entfällt damit für alle, die ihre Prüfung nach der neuen Weiterbildungsordnung abgelegt haben.

Die aktualisierte Anlage 1 – Leistungsinhalte/Ver­gütung finden Sie auf unserer Internetseite.

https://www.kv-thueringen.de/mitglieder/vertraege/vertraege-a-z/o/onkologie-vereinbarung

Ihre Ansprechpartnerin: Anne Wettstädt, Telefon 03643 559-137

20.02.2024 - Anpassung des Vertrages "Hallo Baby"

Mit dem 8. Nachtrag wurden u. a. die Teilnahmeerklärung für Ärzte und die Teilnahme- und Einwilligungserklärung für Versicherte sowie die Patienteninformation angepasst Die aktualisierten Dokumente sind ab dem 01.04.2024 zu verwenden. Wir stellen Ihnen diese zum Quartalswechsel auf unserer Homepage zur Verfügung. Bis dahin nutzen Sie bitte die derzeit veröffentlichten Unterlagen. Änderungen hinsichtlich der Vergütung gab es nicht.

Die Liste der teilnehmenden Betriebskrankenkassen sowie die vollständigen Vertragsunterlagen finden Sie hier …

Ihre Ansprechpartnerin: Elisabeth Haberzettl, Tel. 03643 559-131

29.12.2023 - Honorarvereinbarung für das Jahr 2024

Die Verhandlungen zur Honorarvereinbarung 2024 sind abgeschlossen. Folgende Eckpunkte konnten mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Thüringen geeint werden:

  1. Der regionale Punktwert beträgt 11,9339 Cent.
  2. Die Gesamtvergütung wird um rund 54 Mio. € gesteigert.
  3. Für die förderungswürdigen Leistungen stehen in 2024 9,25 Mio. € zur Verfügung:
  4. Die vereinbarten Leistungen außerhalb der MGV sind in der Anlage 2 der Honorarvereinbarung aufgeführt.
  5. Die Finanzierung aller augenärztlichen Leistungen des Kapitel 6 außerhalb der MGV konnte für den Zeitraum von 2024 bis 2026 vereinbart werden.
  6. Für das Jahr 2024 stehen zusätzliche Finanzmittel in Höhe von rund 4,5 Mio. € zur Verfügung, welche im Rahmen einer Vereinbarung nach § 105 Abs. 1b SGB V zur Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes verwendet werden.

Die Honorarvereinbarung für das Jahr 2024 finden Sie hier...

Bitte beachten Sie, dass derzeit die aufsichtsrechtliche Prüfung der Vereinbarung noch nicht abgeschlossen ist.

Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134

21.12.2023 - 2. Nachtrag zur Honorarvereinbarung 2023

Die KV Thüringen hat mit den Thüringer Krankenkassen eine Anpassung des Honorarvertrages vereinbart. Die Änderung beinhaltet im Wesentlichen die Umsetzung von Vorgaben der Bundesebene. So wurden u. a. die Finanzierung von neuen EBM-Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung sowie die einmalige Anpassung der Behandlungsbedarfe im Zusammenhang mit den Leistungen der kinder- und jugendpsychiatrischen Grundversorgung, Gespräche, Beratungen, Erörterungen, Abklärungen, Anleitung von Bezugs- oder Kontaktpersonen, Betreuung sowie kontinuierlichen Mitbetreuung in häuslicher Umgebung oder in beschützenden Einrichtungen oder Heimen umgesetzt. Die Lesefassung des Honorarvertrages finden Sie hier...

Bitte beachten Sie, dass der 2. Nachtrag noch unter dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Prüfung steht.

Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134

21.12.2023 - Vertrag über ein erweitertes Präventionsangebot für Kinder und Jugendliche - Anpassung der Vergütung

Der Vertrag über ein erweitertes Präventionsangebot für Kinder und Jugendliche mit der AOKPLUS wird hinsichtlich der Vergütung angepasst. Für die Beratung, Durchführung und Dokumentation erhalten die Ärzte ab dem 01.01.2024 für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 jeweils 58,00 €. Der Nachtrag befindet sich derzeit im Unterschriftenverfahren. Sobald dies abgeschlossen ist, werden wir die Dokumente veröffentlichen. Weitere Informationen zu dem Vertrag finden Sie hier ...

Ihre Ansprechpartnerin: Elisabeth Haberzettl, Telefon: 03643 559-131

20.12.2023 - 1. Nachtrag zum Vertrag „WATCH“ sowie Beitritt weiterer Krankenkassen ab 01.01.2024

Mit dem 1. Nachtrag treten die DAK-Gesundheit, die IKK classic sowie die IKK gesund plus diesem Vertrag bei. Somit können die Leistungen des WATCH-Vertrages nun auch für eingeschriebene Versicherte der beitretenden Krankenkassen ab 01.01.2024 abgerechnet werden.

In diesem Zusammenhang wurden die entsprechenden Anlagen (insbesondere die Teilnahme- und Einwilligungserklärungen für die Haus- und Fachärzte (Anlagen 2a und 2b), die Teilnahme- und Einwilligungserklärung für Versicherte (Anlage 4a), die Versicherteninformation (Anlage 4b) sowie die Patienteninformation zum Projekt (Anlage 4c) angepasst. Bitte verwenden Sie ab dem 01.01.2024 ausschließlich die neuen Vertragsdokumente, welche auf der Internetseite der KVT zum Download bereitgestellt sind. Weitere Informationen zu diesem Versorgungsangebot finden Sie hier...

Ihre Ansprechpartnerin: Christin Güth, Telefon 03643 559-132

20.12.2023 - Hallo Baby - aktualisierte Dokumente ab 01.01.2024

Die KBV hat die Patienteninformation (Anlage 3) mit Wirkung zum 01.01.2024 überarbeitet und die Übersicht der teilnehmenden Betriebskrankenkassen ab dem 01.01.2024 zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zu dem Vertrag finden Sie hier...

Ihre Ansprechpartnerin: Elisabeth Haberzettl, Telefon: 03643 559-131

20.12.2023 - Gesund Schwanger - aktualisierte Dokumente ab 01.01.2024

Die KBV hat die Patienteninformation (Anlage 7) mit Wirkung zum 01.01.2024 überarbeitet und die Übersicht der teilnehmenden Krankenkassen ab dem 01.01.2024 zur Verfügung gestellt.  

Weitere Informationen zu dem Vertrag finden Sie hier...

Ihre Ansprechpartnerin: Elisabeth Haberzettl, Telefon: 03643 559-131

30.10.2023 - Selektivvertrag zu innovativem Versorgungsansatz für erwachsene Post-COVID-Patienten startet ab 01.11.2023

Mit Finanzmitteln des Innovationsfonds hat das über drei Jahre laufende Projekt WATCH des Universitätsklinikums Jena mit der KV Thüringen, der AOK PLUS, der BARMER und der Techniker Krankenkasse begonnen. WATCH ist die Kurzbezeichnung für die Studie „Mobile WohnortnAhe Versorgung zur Steuerung der sektorübergreifenden Therapie bei Post-COVID-19 in THüringen“.

Weitere Informationen sowie die aktuellen Vertragsunterlagen finden Sie hier ...

Ihre Ansprechpartnerin: Christin Güth, Telefon 03643/559-132

13.10.2023 - Anpassung der Anlage 14.2 zum Gesamtvertrag IKK classic - Diabetikerschulungen außerhalb DMP

Die Patientenschulung (HBSP) hat über den 30.09.2023 hinaus keine Zulassung mehr vom Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten und entfällt somit zum 01.10.2023.

Übergangsregelung: Eine Durchführung der bis zum 30.09.2023 noch nicht absolvierten UE ist noch bis 31.10.2023 möglich.

Darüber hinaus kann ab dem 01.10.2023 auch Schulungsmaterial für Nachschulungen abgerechnet werden (die jeweiligen GNR für das Schulungsmaterial für Nachschulungen werden mit dem Suffix “N” gekennzeichnet). 

Weitere Informationen sowie die aktuellen Vertragsunterlagen finden Sie hier ...

Ihre Ansprechpartnerin: Christin Güth, Telefon 03643/559-132

02.10.2023 - Anpassung des Vertrages DMP Diabetes mellitus Typ 2 sowie des DMP-übergreifenden Vergütungsvertrages (ohne Brustkrebs)

Die Änderungen in der DMP-Anforderungen-Richtlinie (Anlage 1) werden zum 01.10.2023 vertraglich umgesetzt. Gleichzeitig hat die Patientenschulung (HBSP) über den 30.09.2023 hinaus keine Zulassung mehr vom Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten. Die HBSP-Schulung entfällt somit ab dem 30.09.2023 in den Verträgen “DMP - Diabetes mellitus Typ 1”, “DMP - Diabetes mellitus Typ 2” und “DMP - KHK”. Übergangsregelung: Eine Durchführung der bis zum 30.09.2023 noch nicht absolvierten Unterrichtseinheiten ist noch bis 31.10.2023 möglich. Darüber hinaus kann ab dem 01.10.2023 auch bei Nachschulungen Schulungsmaterial abgerechnet werden.

Weitere Informationen sowie die aktuellen Vertragsunterlagen zum DMP Dm2 finden Sie hier ...

Ihre Ansprechpartnerin: Claudia Prohl, Telefon 03643/559-133

29.09.2023 - Verträge über zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen in der Kinder- und Jugendmedizin (U10/U11 und J2) mit der TK angepasst

Mit den 3. Nachträgen werden die bundesweiten Verträge über Kinderfrüherkennungsuntersuchungen mit der TK hinsichtlich der Vergütung angepasst. Für die Beratung, Durchführung und Dokumentation erhalten die Ärzte ab dem 01.10.2023 je Vorsorgeuntersuchung 58,00 €.

Weitere Informationen sowie das Vertragswerk finden Sie hier…

Ihre Ansprechpartnerin: Elisabeth Haberzettl, Telefon 03643 559-131

25.09.2023 - Vertrag „Hautscreening“ BKK Landesverband Mitte (BKK LV Mitte) an § 140a SGB V angepasst

Mit der 3. Änderungsvereinbarung wird der Vertrag über die Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit dem BKK LV Mitte an die neue gesetzliche Grundlage nach § 140a SGB V angepasst und tritt ab 01.10.2023 in Kraft. Die Teilnahme- und Einverständniserklärung für Versicherte inkl. der Patienteninformation zur Teilnahme an der Besonderen Versorgung und zum Datenschutz gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie der Patienteninformation nach Art. 13 DS-GVO (Anlage 1) und die Teilnahme- und Einwilligungserklärung für Ärzte (Anlage 4) wurden überarbeitet. Ärzte und Versicherte, die bereits am bisherigen Vertrag teilgenommen haben, müssen sich nicht erneut einschreiben. Die Abrechnungsnummern sowie die Vergütungshöhe wurden nicht geändert.

Weitere Informationen sowie das Vertragswerk finden Sie hier…

Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon 03643 559-134

03.07.2023 - 7. Nachtrag zum Vertrag "Hallo Baby" - Verlängerung der GOP 81318 und 81319

Die zum 01.07.2021 zunächst für zwei Jahre befristet in den Vertrag aufgenommenen Leistungen für ein ärztliches Beratungsgespräch im letzten Drittel der Schwangerschaft zum Geburtsmodus (Förderung der natürlichen Geburt) - 81318 (Videokonferenz) und 81319 (persönlicher Kontakt) - können weiterhin, bis 31.12.2024, erbracht und abgerechnet werden. In diesem Zusammenhang wurden Anlage 3 (Patienteninformation) und Anlage 6 (Leistungsbeschreibung und Vergütung) überarbeitet. Die Änderungen treten mit Wirkung zum 01.07.2023 in Kraft.

Weitere Informationen sowie die aktuellen Vertragsdokumente finden Sie hier ...

Ihre Ansprechpartnerin: Elisabeth Haberzettl, Telefon 03643 559-135

26.06.2023 - Neufassung des Vertrages "Hautscreening" (HEK)

Die KVT hat mit der HEK eine Neufassung des o. g. Vertrages aufgrund der Anpassung an die neue gesetzliche Grundlage nach § 140a SGB V vereinbart. Der neue Vertrag tritt zum 01.07.2023 in Kraft und ersetzt den Vertrag vom 01.07.2012. Ärzte müssen ab dem 01.07.2023 ihre Teilnahme am Vertrag erklären (Anlage 3). Versicherte, die vorher bereits eingeschrieben waren, müssen nicht erneut eingeschrieben werden. An der Vergütungshöhe und den Abrechnungsnummern hat sich nichts geändert.

Weitere Informationen finden Sie hier ...

26.06.2023 - Neufassung des Vertrages "Akutpsychotherapie" (Bosch BKK) zum 01.07.2023

Die KVT hat mit der Bosch BKK eine Neufassung des o. g. Vertrages aufgrund der Anpassung an die neue gesetzliche Grundlage nach § 140a SGB V vereinbart. Der neue Vertrag tritt zum 01.07.2023 in Kraft und ersetzt den bisherigen Vertrag. Eine erneute Einschreibung des Arztes und der bereits teilnehmenden Versicherten ist nicht notwendig. Alle neu teilnehmenden Versicherten müssen wie gewohnt mittels Teilnahme- und Einwilligungserklärung (Anlage 2 des Vertrages) ihre Teilnahme am Versorgungsprogramm erklären.

An den bisherigen Abrechnungsnummern hat sich nichts geändert. Es wurden lediglich zusätzliche Vergütungspositionen aufgenommen

  • Abr.-Nr. 99701 (Zuschlag zu den EBM-Ziffern 35163-35169, 25,00 €) und
  • Abr.-Nr. 99702 (Zuschlag zu den EBM-Ziffern 35173-35178 und 35179, 25,00 €).

Weitere Informationen finden Sie hier ...

Ihr Ansprechpartner: Frank Weinert, Telefon: 03643 559-136

 

21.06.2023 - Onkologie-Vereinbarung Thüringen

Die KVT und die Thüringer Krankenkassen haben sich auf eine Erhöhung der Vergütungspauschalen (außer GNR 96506 + 96506A) verständigt. Die Anpassungen wurden mit dem 5. Nachtrag mit Wirkung zum 01.01.2023 umgesetzt. 

Weitere Informationen finden Sie hier ...

 

20.06.2023 - 1. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2023

Die KV Thüringen hat mit den Thüringer Krankenkassen eine Anpassung des Honorarvertrages vereinbart. Die Änderung beinhaltet im Wesentlichen die Umsetzung von Vorgaben der Bundesebene. So wurden u. a. die Finanzierung von neuen EBM-Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung sowie die Anpassung der Behandlungsbedarfe im Zusammenhang mit der außergewöhnlichen Belastung der ambulanten Versorgung durch akute Atemwegserkrankungen, insbesondere bei Versicherten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr umgesetzt. Da die Kosten für Prostaglandin gestiegen sind, wurde die in der Anlage 3 aufgeführte Pauschale (Abr.-Nr. 99273) rückwirkend ab 01.04.2023 auf 8,33 € erhöht.

Die Lesefassung des Honorarvertrages finden Sie hier.

25.04.2023 - Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen - Anpassung der Kosten für Prostaglandin

Da die Kosten für Prostaglandin gestiegen sind, wurde mit den Thüringer Krankenkassen vereinbart, dass sich die Pauschalen (99273A und 99273B) rückwirkend ab 01.04.2023 auf 8,33 € erhöhen. Aus diesem Grund wurde der bisherige Vergütungsanhang ab 01.01.2023 bis zum 31.03.2023 (5,95 €) befristet und ein neuer Vergütungsanhang ab 01.04.2023 erstellt.

Weitere Informationen finden Sie hier …

17.04.2023 - Verträge U10/U11 und J2 (KNAPPSCHAFT) angepasst

Mit den 4. Nachträgen wurden die Verträge zum 01.04.2023 an die neue gesetzliche Grundlage nach § 140a SGB V (ehemals § 73c SGB V) angepasst. Darüber hinaus wurde die Vergütung für die Abrechnungsziffern 81102, 81120 sowie 81121 auf 57 € erhöht. Die Teilnahmeerklärung für Versicherte (Anlage 2) wurde durch eine neue Fassung ersetzt. Die neuen Teilnhameerklärungen haben wir Ihnen bereits auf unserer Homepage unter dem jeweiligen Vertrag eingestellt.

Die 4. Nachträge befinden sich derzeit im Unterschriftenverfahren

Ihre Ansprechpartnerin: Elisabeth Haberzettl, Telefon 03643 559-135

 

 

16.03.2023 - 5. Änderungsvereinbarung zum DAK-Rahmenvertrag (u. a. Beendigung des ZNS-Konsils)

Mit der 5. Änderungsvereinbarung wurde u. a. die Beendigung des ZNS-Konsils (Anlage 9) zum 31.03.2023 umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurden auch die Teilnahmeerklärung für Ärzte (Anlage 1), die Teilnahmeerklärung für Versicherte (Anlage 2) sowie die Versicherteninformation (Anlage 3) überarbeitet. Die ab dem 01.04.2023 zu verwendenden Formulare stellen wir Ihnen in Kürze zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier...

Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134

 

06.03.2023 - neue Teilnahmeerklärung für den Hausarzt für den HzV-Vertrag mit der AOK PLUS

Im Rahmen des HzV-Vertrages mit der AOK PLUS haben sich die Vertragspartner darauf verständigt, dass nur noch Ärzte teilnehmen dürfen, die bereits bei Abgabe der Teilnahmeerklärung die S3C-Schnittstelle in ihrem Arztinformationssystem implementiert haben. Um das Antragsverfahren zu optimieren und verwaltungsökonomisch zu gestalten, haben wir in die Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Hausarztes einen entsprechenden "S3C-Nachweis" (Seite 2) etabliert, den der Arztinformationssystemhersteller, der Vertriebspartner oder der Systembetreuer lediglich abstempeln und unterschreiben muss. Darüber hinaus wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Hinweis:
Die "Verschriftlichung" der Änderung der Teilnahmeerklärung ist im Rahmen der nächsten Modifikationsvereinbarung vorgesehen.

Die neue Teilnahmeerklärung finden Sie hier …

Ihr Ansprechpartner: Frank Weinert, Telefon 03643 559-136

 

26.01.2023 - Neufassung des Vertrages „OsteoporosePLUS“

Der Vertrag „OsteoporosePLUS“ zwischen der AOK PLUS und dem Bund der Osteologen e. V. Thüringen wurde zum 01.01.2023 an die neue gesetzliche Grundlage angepasst und im Zuge dessen, mit der KV Thüringen als Vertragspartner, neu gefasst. Die Teilnahmeerklärungen für Ärzte (Anlage 1) und Versicherte (Anlage 2) sowie die Patienteninformation (Anhang 1 zu Anlage 2) wurden aktualisiert. Bitte verwenden Sie ab dem 01.01.2023 die überarbeiteten Dokumente. Ärzte und Versicherte, die bereits an dem bisherigen Vertrag teilgenommen haben, müssen sich nicht erneut einschreiben.

Hinweis: Die aktuelle Version der Teilnahmeerklärung für Versicherte (Belegnummer V50B) behält mit Ausstellungsdatum bis 31.03.2023 ihre Gültigkeit. Ab 01.04.2023 ist ausschließlich die neue Version (Belegnummer V50C) zu verwenden. Bitte bestellen Sie die neuen Teilnahmeerklärungen (V50C) wie gewohnt über den Online-Bestellservice der AOK PLUS (verfügbar voraussichtlich ab Mitte Februar 2023).

Weitere Informationen finden Sie hier...

Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134

24.01.2023 - Anpassungen zum Honorarvertrag 2022

Die KV Thüringen hat mit den Thüringer Krankenkassen eine Anpassung des Honorarvertrages vereinbart. Die Änderung beinhaltet im Wesentlichen die Umsetzung von Vorgaben der Bundesebene. So wurde u. a. die Finanzierung von neuen EBM-Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung umgesetzt.

Bitte beachten Sie, dass der 2. Nachtrag noch unter dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Prüfung steht.

Die Lesefassung des Honorarvertrages finden Sie hier…

Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134

 

23.01.2023 - Ist die Version Ihrer S3C-Schnittstelle aktuell?

Diese Information erhalten Sie beim Hochladen der Abrechnungsdatei im KVTOP. Während des Ladens findet eine Prüfung von verschiedenen Informationen der Abrechnungsdatei, u. a. der S3C-Schnittstelle, statt. Im Infocenter des KVTOP können Sie direkt bei der hochgeladenen Datei unter „Status“ sehen, ob es bei der Abrechnungsdatei mögliche Auffälligkeiten gibt. Ist ein grüner Haken vorhanden, ist alles in Ordnung und die S3C-Schnittstelle ist aktuell. Sofern ein Ausrufezeichen zu sehen ist, gibt es Auffälligkeiten im Abrechnungsdatensatz. Unter „Details“ wird Ihnen angezeigt, welche Probleme aufgetreten sind. Zur S3C-Schnittstelle könnten Sie eine von drei Konstellationen sehen:


1) S3C-Schnittstelle - Aktuelle Version für dieses Abrechnungsquartal gefunden
2) S3C-Schnittstelle - keine vollständig aktuelle Version
3) S3C-Schnittstelle - keine S3C-Version übertragen


Bei Variante 1 ist alles in Ordnung. Bei den Varianten 2 und 3 erfolgt keine Vergütung für die Vorhaltung der S3C-Schnittstelle (Abr.-Nr. 99140S sowie 99283).

23.01.2023 - Anpassungen beim HzV-Vertrag der AOK PLUS

Der Nachweis der S3C-Schnittstelle mit den Modulen Arzneimittelmanagement (S3C-AM/IMM) und Behandlungsqualität (S3C-BQ) in der jeweils aktuellen Softwareversion ist seit Jahren schon eine verpflichtende Teilnahmevoraussetzung. Der Nachweis wird durch Ihr PVS im Rahmen der regulären Arztabrechnung automatisch an die KV Thüringen übermittelt.

Mit der Anpassung des Vertrages im Zuge der 12. Modifikation wurde eine Klarstellung vorgenommen, wie bei einem fehlenden bzw. ungültigen Nachweis der S3C-Schnittstelle zu verfahren ist. Dies bedeutet, dass die HzV-Teilnahme der Praxis beendet wird, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen kein korrekter S3C-Nachweis erfolgte. Diese Regelung wird mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft gesetzt.

Beispiel:

Fehlender Nachweis in Q1/22, Q2/22, Q3/22 und Q4/22 -> keine HzV-Beendigung

Fehlender Nachweis in Q4/22 und Q1/23 -> HzV-Beendigung zum 30.06.2023

Sofern Sie durch Bestätigung des PVS-Herstellers belegen können, dass z. B. aufgrund eines technischen Fehlers der Nachweis nicht korrekt in den Abrechnungsdaten abgebildet war, kann eine Vergütung der „Quartalspauschale“ (99140S) für dieses Abrechnungsquartal erfolgen. Das entsprechende Nachweisformular, welches vom PVS-Hersteller bzw. Ihrem Systembetreuer auszufüllen ist, finden Sie hier:

ACHTUNG! Sollte der „eNachweis“ nicht korrekt erfolgen, besteht in dem betreffenden Quartal auch kein Anspruch auf die Quartalspauschale (99140S -> 2,50€/je HzV-Versicherten).

Neben den o. g. Änderungen wurden unter anderem redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Den aktualisierten Vertrag, inklusive der modifizierten Anlagen, finden Sie hier …

Ihr Ansprechpartner: Frank Weinert, Telefon 03643 559-136

23.01.2023 - Vertrag "Hautscreening" (TK) an neue Rechtsgrundlage angepasst

Der Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit der TK wurde an die neue gesetzliche Grundlage nach § 140a SGB V angepasst und tritt ab 01.01.2023 in Kraft.  Die  Teilnahmeerklärungen für Versicherte (Anlage 1) und Ärzte (Anlage 3) sowie die Versicherteninformation (Anlage 2) wurden überarbeitet. Es besteht nun auch die Möglichkeit der elektronischen Einschreibung der Versicherten mittels QR-Code (Anlage 4). Sollten Sie dieses Angebot in Ihren Praxen nutzen wollen, stellen wir Ihnen die notwendigen Unterlagen gern per Mail oder postalisch zur Verfügung.

Die aktuellen Vertragsdokumente finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134

05.01.2023 - Vertrag "Gesund schwanger" - aktualisierte Dokumente ab 01.01.2023

Der Vertrag „Gesund schwanger“ wurde zum 01.01.2023 redaktionell angepasst. Bitte verwenden Sie ab dem 01.01.2023 die überarbeiteten Anlagen 1 (Informationsblatt Arzt), 2 (Informationsblatt Versicherte) und 9 (Screeningfragebogen).

Die aktuellen Vertragsdokumente finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon 03643 559-134

05.01.2023 - Vertrag "Hallo Baby" - neue Leistung: Beratung zur Inanspruchnahme einer Früherkennungsuntersuchung (U0)

Der Vertrag „Hallo Baby“ wurde zum 01.01.2023 um die Beratung durch die teilnehmenden Gynäkologen über die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Früherkennungsuntersuchung (U0) bei einem Kinder- und Jugendarzt, der am gesonderten Vertrag BKK „Starke Kids“ teilnimmt, erweitert.

Bei der U0 können sich werdende Eltern schon vor der Geburt von einem Kinder- und Jugendarzt zu Fragen der Kindergesundheit beraten lassen. Eine ausführliche Patienteninformation zur Weitergabe an die Patienten wurde in den Vertrag aufgenommen und kann per Bestellschein geordert werden. Ein QR-Code auf dieser Information führt zu einer App, in der die teilnehmenden Kinder- und Jugendärzte gelistet sind. Dort können sich die werdenden Eltern für die U0 registrieren.

Weitere Informationen zum Vertrag und zur Vergütung finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon 03643 559-134

05.01.2023 - Vertrag "Diabetisches Fußsyndrom" (AOK PLUS) an neue Rechtsgrundlage angepasst

Der Vertrag zur besonderen Versorgung der Versicherten mit Diabetischem Fußsyndrom (DFS Thüringen) wurde an die neue gesetzliche Grundlage nach § 140a SGB V (ehemals § 73a SGB V) angepasst und tritt ab 01.01.2023 in Kraft.
In diesem Zusammenhang wurden u. a. die Teilnahmeerklärungen für Versicherte (Anlage 1) und Ärzte (Anlagen 2, 3a, 3b, 3c, 3d) überarbeitet. In den Anlagen 4a, 6, 7b, 9 und 12 wurde lediglich die Rechtsgrundlage in der Kopfzeile geändert (keine inhaltlichen Anpassungen).

Hinweis: Die aktuelle Version der Teilnahmeerklärung für Versicherte (Belegnummer V15B) behält mit Ausstellungsdatum bis 31.03.2023 ihre Gültigkeit. Ab 01.04.2023 ist ausschließlich die neue Version (Belegnummer V15C) zu verwenden. Bitte bestellen Sie die neuen Teilnahmeerklärungen (V15C) wie gewohnt über den Online-Bestellservice der AOK PLUS (verfügbar voraussichtlich ab Ende Januar 2023).

Die aktuellen Vertragsdokumente finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerin: Anne Weißmann, Telefon: 03643 559-137

05.01.2023 - Förderung „eArztbrief“ (AOK PLUS) beendet

Die Förderung der Nutzung des eArztbriefes durch die AOK PLUS endete wie vereinbart zum 31.12.2022. Die Anzahl der Ärzte, die in ihrem Praxisalltag den Austausch der Arztbriefe auf digitalem Wege nutzen, hat sich seit Vertragsbeginn im Juli 2020 verzehnfacht. Somit wurde das Ziel, die elektronische Kommunikation über den eArztbrief zu favorisieren, erreicht und die Förderung wird nicht verlängert. Der Anhang 2 (eArztbrief) zur Anlage 3 (Qualitätsmanagement) zum Rahmenvertrag "Digitale Versorgungsanwendungen“ inkl. der Abr.-Nr. 99285 entfällt damit ab 01.01.2023.

06.09.2022 - 4. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag mit der DAK-Gesundheit

Das Datenschutzmerkblatt für die Versicherten sowie die Teilnahme- und Einwilligungserklärung Arzt für den Rahmenvertrag mit der DAK-Gesundheit wurde zum 01.10.2022 aktualisiert. Bitte verwenden Sie ab dem 01.10.2022 ausschließlich die aktualisierten Dokumente. Ebenfalls angepasst wurden, die ICD-Codes in dem Versorgungsmodul neurologische Komplikationen. Gemäß der Vorgaben der ICD-10-GM 2022 wurde der ICD-Code G99.0* durch die ICD-Codes G99.0-* und G99.08* ersetzt.

Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie hier...

Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134

21.04.2022 - Neues Versorgungsmodul ab 01.04.2022 - "eKonsil PLUS"

Die KVT hat mit der AOK PLUS zum 01.04.2022 die Erweiterung des „Digitalen Rahmenvertrages“ um das neue Versorgungsmodul „eKonsil PLUS“ beschlossen. Gegenstand des Moduls ist eine an den ärztlichen Bedürfnissen orientierte, indikationsunabhängige Konsilanwendung, die direkt im Praxisverwaltungssystem (PVS) des Arztes integriert ist.

Teilnahmeberechtigt sind alle Ärzte, die als Vertragsarzt im Bereich der KVT niedergelassen sind, sofern Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und ihre Teilnahme gegenüber der KVT erklärt haben. Die Übermittlung einer Konsilanfrage/-antwort ist unter Angabe der Abrechnungsziffer 99226 bzw. 99227 gegenüber der KVT abzurechnen und wird jeweils in Höhe von 7,50 Euro vergütet.

Hinweis: Im ersten Schritt steht das eKonsil PLUS Ärzten zur Verfügung, die das PVS tomedo® der zollsoft GmbH nutzen. Die KVT und die AOK PLUS sind aktuell mit weiteren PVS-Herstellern im Gespräch.

Informationen zum Vertrag finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner: Frank Weinert, Telefon 03643 559-136

20.04.2022 - 3. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2021

Die KV Thüringen hat mit den Thüringer Krankenkassen eine Anpassung des Honorarvertrages für das Jahr 2021 vereinbart. Die Änderung beinhaltet die Umsetzung von Vorgaben der Bundesebene zur TSVG-Nachbereinigung.

Bitte beachten Sie, dass der 3. Nachtrag noch unter dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Prüfung steht.

Die Lesefassung des Honorarvertrages finden Sie hier.

 

20.04.2022 - Versorgungsmodul "eImpfpass" zum 31.12.2022 beendet

Die AOK PLUS und die KVT haben sich darauf verständigt, das Versorgungsmodul „eImpfpass“ (Anlage 1 zum Rahmenvertrag "Digitale Versorgungsanwendungen" mit der AOK PLUS) zum 31.12.2022 zu beenden. Der Grund ist eine Vermeidung von Doppelstrukturen durch die anstehende Erweiterung der elektronischen Patientenakte (ePA) um den elektronischen Impfpass.
Für Sie als Arzt bedeutet die Beendigung, dass Sie ab 01.01.2023 keine Vergütung mehr für die Eintragung von Impfungen bzw. die Qualifizierung von Impfhinweisen in der Impfmanagementsoftware im Rahmen des Versorgungsmoduls erhalten. Bitte beachten Sie auch, dass nach dem 31.12.2022 keine Strukturpauschale mehr für die Nutzung der angeschafften Impfmanagementsoftware gezahlt wird.
Die AOK PLUS wird ihre Versicherten motivieren, die ePA zu aktivieren und den eImpfpass darüber weiter zu nutzen. Die qualifizierten Daten der elmpfpässe werden dann durch die AOK PLUS vom elmpfpass-Server in die jeweilige ePA der Versicherten transferiert.

Weitere Informationen finden Sie hier.

31.03.2022 - Keine Fristverlängerung mehr für DMP-Schulungen sowie zum Gestationsdiabetes

Patientenschulungen im Rahmen der Disease-Management-Programme und des Gestationsdiabetes-Vertrages können ab dem 01.04.2022 nicht mehr per Videoübertragung durchgeführt werden. Mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie mit der AOK PLUS konnte leider keine erneute Verlängerung vereinbart werden, sodass die Sonderregelung zum 31.03.22 endet.


Weitere Informationen finden Sie unter:
DMP und
Gestationsdiabetes

25.03.2022 - Frühförderung - Vergütungsanpassung für das Ausfüllen von Förder- und Behandlungsplänen

Die Thüringer Krankenkassen haben mit dem Thüringer Ministerium und den Trägern der Frühförderung eine neue Landesrahmenvereinbarung zum 01.12.2020 geschlossen. In Umsetzung dessen hat sich die KVT in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte nunmehr mit den Thüringer Krankenkassen auf eine Anpassung der Vergütung verständigt. Für das Ausfüllen des Förder- und Behandlungsplanes erhalten die Thüringer Vertragsärzte ab dem 01.01.2022 45 € (GOP 99930). Erfolgt im Behandlungsfall neben dem Ausfüllen des Förder- und Behandlungsplanes auch die Abrechnung der GOP 04356 EBM, erhält der Vertragsarzt 40 € (GOP 99930A).

Weitere Informationen finden Sie hier ...

31.01.2022 - 2. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2021

Die KV Thüringen hat mit den Thüringer Krankenkassen eine Anpassung des Honorarvertrages für das Jahr 2021 vereinbart. Die Änderung beinhaltet im Wesentlichen die Umsetzung von Vorgaben der Bundesebene. So wurde u. a. die Finanzierung von verschiedenen neuen EBM-Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung umgesetzt.

Bitte beachten Sie, dass der 2. Nachtrag noch unter dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Prüfung steht.

Die Lesefassung des Honorarvertrages finden Sie hier…

Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134

13.01.2022 - 11. Modifikation zum HzV-Vertrag (HzV-THR) mit der AOK PLUS

Die Vertragspartner der HzV-THR haben sich darauf verständigt, den Vertrag mit Wirkung zum 01.10.2021 anzupassen. Wesentliche Änderungen betreffen den Nachweis der S3C-Schnitt-stelle. Ab 01.01.2022 wird die Nutzung der S3C-Schnittstelle mit den Modulen Arzneimittel-management (S3C-AM/IMM) und Behandlungsqualität (S3C-BQ) in der jeweils aktuellen Softwareversion gegenüber der KV Thüringen ausschließlich elektronisch nachgewiesen. Die entsprechenden Informationen werden dann im Rahmen der regulären Arztabrechnung anhand des KVDT-Datenfeldes FK0132 bereitgestellt.

 

ACHTUNG!

Sollte der Nachweis erstmals nicht korrekt erfolgen, besteht in diesem Quartal kein Anspruch mehr auf die Quartalspauschale (99140S -> 2,50€/je HzV-Versicherten).

Sofern der Nachweis der S3C-Schnittstelle auch für das folgende Abrechnungsquartal nicht korrekt enthalten ist, besteht auch in diesem Quartal kein Anspruch auf die Quartalspauschale. Darüber hinaus endet automatisch die Teilnahme des Hausarztes an der HzV-THR zum Monatsletzten des Abrechnungsquartals in dem der Nachweis zum zweiten Mal (zwei aufeinanderfolgende Quartale) nicht korrekt enthalten war.

 

Hinweis:

Hausarztpraxen, die ein PVS einsetzen, welches keine S3C-Schnittstelle anbietet, können ab 01.10.2021 nicht mehr an der HzV-THR teilnehmen. Praxen, die bereits vor dem 01.10.2021 an der HzV-THR teilgenommen haben, erhalten in diesem Fall Bestandsschutz.

 

Neben Änderungen bei der S3C-Schnittstelle wurden Anpassungen bei dem Einsatz eines PLUSmobils vorgenommen.

  • Das Fahrzeug kann perspektivisch auch ein „Jahreswagen“ sein -> vorher nur „Neuwagen“ möglich.

  • Der Anspruch auf die Pauschale „PLUSmobil“ ist nur gegeben, wenn die vertraglich vereinbarte Beschriftung deutlich sichtbar/lesbar ist.

  • Bei Aussetzung des Einsatzes des „PLUSmobil“ von mehr als 6 Wochen im Quartal besteht kein Anspruch auf die Pauschale „PLUSmobil“.

  • Der Hausarzt hat die Beendigung der Beschäftigung der Praxisassistenz (ggf. unter Benennung einer anderen Person) unverzüglich der KVT schriftlich mittzueilen.

  • Der Dienstleister, der von der AOK PLUS für die Beklebungen beauftragt wird, gibt keine Gewähr bei Schadeinwirkungen (z. B. bei mechanischen Einwirkungen wie Eiskratzer, Verwendung von Hochdruckreinigern oder grobe Bürsten bei Fahrzeugwäsche u. ä.).

Den aktualisierten Vertrag, inklusive der modifizierten Anlagen, finden Sie hier …

Ihr Ansprechpartner: Frank Weinert, Telefon 03643 559-136

04.01.2022 - Versorgungsmodul „Schnelltest PLUS“ zur Bestimmung des quantitativen CRP

Die KVT hat mit der AOK PLUS zum 01.01.2022 die Erweiterung des „Digitalen Rahmenvertrages“ um das neue Versorgungsmodul „Schnelltest PLUS“ beschlossen. Im Rahmen dieses Moduls soll der quantitative CRP mittels Point-of-Care-Testgeräten bei Atemwegsinfekten oder einer Otitis media bestimmt werden, wenn die Verschreibung eines Antibiotikums erwogen wird.

Teilnahmeberechtigt sind Vertragsärzte, die an der hausärztlichen Versorgung gem. § 73 Abs. 1a SGB V teilnehmen, sofern Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und ihre Teilnahme gegenüber der KVT erklärt haben.

Informationen zum Vertrag finden Sie hier...

Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon 03643 559-134