04.12.2025 - Anpassung der Onkologie-Vereinbarung zum 01.01.2026
Mit dem 8. Nachtrag wird die Vergütung der in Anlage 1 aufgeführten Leistungen mit Wirkung zum 01.01.2026 um 1,8 % gesteigert.
Ihre Ansprechpartner:
Ralf Babuke, Telefon: 03643 559-130
Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie hier:
https://www.kv-thueringen.de/mitglieder/vertraege/vertraege-a-z/o/onkologie-vereinbarung
24.11.2025 - Hausarztzentrierte Versorgung mit der AOK PLUS – Anpassungen zum 01.01.2026
Im Rahmen der 16. Modifikationsvereinbarung wird der Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung mit der AOK PLUS (HzV-THR) mit Wirkung zum 01.01.2026 angepasst. Wesentliche Änderungen im Überblick:
• Teilnahmevoraussetzungen sind nicht mehr in den Anlagen 1 und 2, sondern im angepassten Vertrag unter § 4 aufgeführt
• Vorhaltung der S3C-Schnittstelle als Teilnahmevoraussetzung entfällt
• Funktionalitäten der S3C-Schnittstelle werden eingestellt
• Neufassung der Teilnahme- und Einwilligungserklärung (Hausarzt)
• Neue Teilnahme- und Einwilligungserklärung für Versicherte (Version V16E) steht als Druckvariante zur Verfügung oder kann weiterhin als Original-Beleg bei der AOK PLUS über den Bestellservice online abgefordert werden
• Aktualisierung der Anlage 7 (Leitlinien)
• Anlage 9a (Pharmakotherapie) wurde mit Verweis auf den KBV-Medikationskatalog umgestellt
• Procedere zur Abrechnung und Vergütung ist nicht mehr in den Anlagen 11a/b, sondern in den §§ 16 und 17 des Vertrages beschrieben.
• geänderte HzV-Stellvertreterregelung: teilnehmende Versicherte können bei Abwesenheit ihres Hausarztes innerhalb der Praxis/Einrichtung auch von anderen an der HzV-THR teilnehmenden Vertragsärzten betreut werden.
• Anlage 10 (Vergütung): Die „Quartalspauschale“ , die „Arzneimittel-Strukturpauschale“ sowie die „Erfolgsabhängige Arzneimittel-Leistungspauschale“ entfallen ab 01.01.2026
• Die Alters-Pauschalen und Assistenz-Pauschalen werden fortgeführt.
Hinweis:
Damit Sie in der Praxis (nach Wegfall der S3C-Schnittstelle) weiterhin nachvollziehen können, welche Patienten in den HzV-Vertrag eingeschrieben sind, muss die Abr.-Nr. 99140S auch über den 31.12.2025 hinaus gegenüber der KVT abgerechnet werden! Nur so erhalten Sie weiterhin die Hinweise zur ggf. fehlenden Einschreibung von Patienten in Ihrem Honorarbescheid.
Weitere Informationen zum Vertrag inkl. Anlagen finden Sie unter HzV AOK PLUS.
Ihre Ansprechpartner zum Vertrag: Frank Weinert, Telefon 03643 559-136
10.11.2025 - Anpassung der Thüringer Impfvereinbarung
Die bestehende Impfvereinbarung wird mit Wirkung zum 25.10.2025 in Form eines 10. Nachtrages an die aktuelle Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) angepasst. Mit dem 10. Nachtrag wird die Impfung gegen Chikungunya in die Anlage 2 zur Impfvereinbarung aufgenommen. Der Impfstoff hierfür ist auf den Namen des Patienten zu verordnen.
Weitere Informationen zumVertrag und Details (einschl. Vergütung) finden Sie hier ...
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon 03643 559-134
10.11.2025 - Vertrag zur akutpsychotherapeutischen Versorgung – Bosch BKK
Mit dem 1. Nachtrag wurde die Anlage 3 (Vergütung) zum 01.07.2025 angepasst. Änderungen bezüglich der Abrechnungsnummern sowie der Vergütung ergeben sich nicht. Es wurde lediglich der Leistungsinhalt dahingehend spezifiziert, dass ab 01.07.2025 bei allen Abrechnungsnummern auch alle je EBM-Ziffer aktuell gültigen Zusatzkennzeichen (Suffixe) gemäß Codiertabelle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gelten.
Weitere Informationen zum Vertrag inkl. Anlagen finden Sie hier ...
Ihr Ansprechpartner: Frank Weinert, Telefon 03643 559-136
29.10.2025 - Thüringer Impfvereinbarung – Abrechnung Pneumokokken Standardimpfung
Vereinzelt stellen wir fest, dass Ärzte bei Patienten ab dem Alter von 60 Jahren für die Impfung gegen Pneumokokken die Dokumentationsnummer 89119R abrechnen. Bitte beachten Sie hierzu, das diese Dokumentationsnummer seit geraumer Zeit nicht mehr abrechenbar ist.
Personen, die bereits mit dem 23-valenten Polysaccharidimpfstoff (PPSV23) geimpft wurden, sollen in einem Mindestabstand von 6 Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten. Diese ist dann mit der Dokumentationsnummer 89119 abzurechnen.
Weitere Informationen zur Impfvereinbarung inkl. Anlagen finden Sie hier ...
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon 03643 559-134
29.10.2025 - Mädchensprechstunde – M1: Abrechnungshinweise
Die KBV hat über den erfolgreichen Start des Versorgungsprogramms Mädchensprechstunde M1 in den teilnehmenden Praxen berichtet. Die Resonanz bei Gynäkologen sowie bei Mädchen und jungen Frauen ist nach Information des BKK-Landesverbands Bayern sehr gut und erste Analysen weisen darauf hin, dass die neuen Leistungen zur Optimierung der geschlechtsspezifischen Versorgung dieser Zielgruppe beitragen können.
Gleichzeitig weist der BKK-Landesverband Bayern als Partner dieses Vertrages aber auch auf folgende wichtige Punkte in Zusammenhang mit der Abrechnung hin, um den langfristigen Erfolg der Mädchensprechstunde zu sichern:
Teilnahmeberechtigte Versicherte
Ziel des Vertrages Mädchensprechstunde M1 ist die Schaffung eines niedrigschwelligen, unbefangenen und anlasslosen gynäkologischen Erstkontakts für Mädchen und junge Frauen im Alter von 12 bis einschließlich 17 Jahren. Folglich können nur Versicherte eingeschrieben werden, die noch nicht zum Patientinnenstamm der gynäkologischen Praxis gehören und bei den teilnehmenden BKKen versichert sind. Alle Leistungen nach diesem Vertrag können nur für eingeschriebene Versicherte abgerechnet werden.
Parallele Abrechnung der Grundpauschale
Die Mädchensprechstunde ist ein anlassloser Erstkontakt in der frauenärztlichen Praxis. Die gleichzeitige Abrechnung der Grundpauschale ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn im Rahmen des Erstkontakts ein Anlass für eine weitere Behandlung (z. B. eine Beschwerdesymptomatik) festgestellt und kodierbar wird.
Abrechnung der Impfmotivation
Die Leistung „Impfmotivation gegen sexuell übertragbare Erkrankungen“ (GOP 81332) besteht aus einem Aufklärungs- und Motivationsgespräch zu den HPV- und Hepatitis B-Impfungen und deren Bedeutung speziell für die Frauengesundheit. Sie richtet sich an noch nicht (vollständig) immunisierte Mädchen und kann daher nicht bei Versicherten abgerechnet werden, die schon vollständig geimpft sind.
Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie hier …
Ihre Ansprechpartnerin: Elisabeth Haberzettl, Tel: 559-131
29.10.2025 - Rahmenvertrag AOK PLUS: Beendigung eKonsil Plus zum 31.12.2025
Das Versorgungsmodul „eKonsil PLUS“ (Anlage 5 zum Rahmenvertrag AOK PLUS) wurde zum 31.12.2025 durch die AOK PLUS gekündigt.
Damit sind die Abrechnungspositionen 99266 und 99267 ab dem 01.01.2026 nicht mehr berechnungsfähig.
Ihre Ansprechpartner zum Vertrag: Frank Weinert, Telefon 03643 559-136
https://www.kv-thueringen.de/mitglieder/vertraege/vertraege-a-z/r/rahmenvertrag-aok-plus
06.10.2025 - Selektivverträge mit der AOK PLUS: Teilnahmeerklärungen über den Online-Bestellservice der AOK PLUS
Das Ausdrucken der Teilnahmeerklärungen für Versicherte über die S3C-Schnittstelle ist nicht mehr möglich. Aufgrund der Beendigung der S3C-Schnittstelle von der AOK PLUS
werden zukünftig keine aktuellen Teilnahmeerklärungen für Versicherte mehr zum Herunterladen über Ihre Praxisverwaltungssoftware bereitgestellt. Für eine korrekte Einschreibung der Versicherten ist immer die Verwendung der vertraglich vereinbarten gültigen Dokumente erforderlich. Wir empfehlen deshalb, die Teilnahmeerklärungen nur noch in papiergebundener Form über den Online-Bestellservice der AOK PLUS zu ordern.
Den Link zur Internetseite der AOK PLUS erreichen Sie hier.
Wählen Sie die Region Thüringen aus, setzen Sie einen Haken an den Vertrag, für den Sie Teilnahmeerklärungen bestellen möchten und bevorraten Sie sich schon jetzt
mit den aktuellen Formularen für die Verträge:
• Diabetisches Fußsyndrom (DFS)
• Gestationsdiabetes Thüringen
• HzV Thüringen (Hausarztzentrierte Versorgung) - Die neue Teilnahmeerklärung ist ab
November bestellbar.
• mpMRT Thüringen
• Osteoporose PLUS
Zum Abgleich, ob die bereits in ihrer Praxis vorhandenen Teilnahmeerklärungen/Patienteninformationen den aktuell gültigen Stand haben, können Sie unter https://www.kv-thueringen.de/mitglieder/vertraege/vertraege-a-z auf der jeweiligen Vertragsseite die aktuelle Version der zu verwendenden Formulare einsehen.
06.10.2025 -HzV-Vertrag AOK PLUS: Anpassung der Verwaltungskostenpauschale des Thüringer Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes (THHV) zum 01.10.2025
Im Vertrag der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV-Vertrag) mit der AOK PLUS ist eine Verwaltungskostenumlage für den THHV vorgesehen. Mit dieser wird der administrative Aufwand des THHV abgegolten, der mit der Durchführung dieses Vertrages entsteht.
Mit Wirkung zum 01.10.2025 wird die Höhe der Verwaltungskostenpauschale des THHV mit der Mitgliedschaft im THHV verknüpft.
Für die Betriebsstätten, in denen alle teilnehmenden Hausärzte Mitglied im THHV sind, ändert sich nichts. Für diese gelten weiterhin 0,5 Prozentpunkte. Lediglich für die Betriebsstätten, bei denen nicht alle am Hausarztvertrag teilnehmenden Hausärzte Mitglied im THHV sind, gilt zukünftig ein erhöhter Verwaltungskostensatz. Dieser liegt dann bei 1,0 Prozentpunkten.
Die Höhe der neuen Verwaltungskostenpauschale wird erstmalig mit der Quartalsabrechnung des vierten Quartals 2025 wirksam. Die Verwaltungskostenpauschale des THHV ist ausschließlich an die HzV-Vergütung gekoppelt, wird seitens der KVT zum Abzug gebracht und im nachgang an den THHV abgeführt.
Weitere Informationen zum Vertrag inkl. Anlagen finden Sie unter HzV AOK PLUS.
Ihre Ansprechpartner zum Vertrag: Frank Weinert, Telefon 03643 559-136
01.10.2025 - Anpassung der Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SSB)
Mit dem 5. Nachtrag erfolgte eine Ergänzung zur Verordnung des SSB (Abschnitt III. Punkt 3) sowie eine Erweiterung der Liste der diagnostischen und therapeutischen Hilfsmittel (Abschnitt IV. Punkt 5b) und der verordnungsfähigen Impfstoffe (Aufnahme RSV, Abschnitt IV. Punkt 9).
Weitere Informationen finden Sie hier
09.09.2025 - COVID-19-Impfungen: an Corona-Variante LP.8.1 angepasster Corona-Impfstoff
COVID-19-Impfungen - an Corona-Variante LP.8.1 angepasster Corona-Impfstoff
Die Übersicht der abrechenbaren GOP für die COVID-19-Impfungen wurde an den aktuellen Stand der verfügbaren COVID-19-Impfstoffe angepasst.
Der Impfstoff Comirnaty LP.8.1 wird vom Bund in Mehrdosenbehältnissen bereitgestellt. Die Bestellung läuft weiterhin über das BAS (Bundesamt für Soziale Sicherung) mit der IK 103609999. Dabei wird nicht zwischen privat und gesetzlich Versicherten unterschieden. Die Auslieferung erfolgt immer Montags durch die Apotheke. Impfzubehör (Spritzen, Kanülen, etc.) gehören zu den allgemeinen Praxiskosten und werden nicht mit bereitgestellt. Informationen zur Bestellung finden Sie hier…
Der Impfstoff Spikevax LP 8.1 wird nicht vom Bund bereitgestellt. Die Verordnung des Impfstoffs wird nur im medizinisch begründeten Einzelfall auf Einzelverordnung (Muster 16) auf Namen des Versicherten empfohlen, um mögliche Regressanträge der Krankenkassen zu vermeiden.
Weitere Informationen zum Vertrag inkl. Anlagen finden Sie hier ...
Ihre Ansprechpartnerin:
Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134
19.08.2025 - Keine Beendigung des Hausarztvertrages mit der AOK PLUS in Thüringen zum 31.12.2025
Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) wurde darüber informiert, dass die CompuGroup Medical Deutschland AG ein Schreiben an zahlreiche Thüringer Hausärztinnen und Hausärzte verschickt hat.
Die Überschrift dieses Schreibens lautet: „Beendigung von HzV-Verträgen mit der AOK PLUS zum 31.12.2025 in Thüringen/Sachsen.“
Dieses Schreiben ist weder mit der KVT noch mit der AOK PLUS oder dem Thüringer Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V. abgestimmt. Da es zu Missverständnissen führen kann, stellen wir klar: Das Schreiben bezieht sich ausschließlich auf die Beendigung der S3C-Softwareverträge.
→ Der Hausarztvertrag mit der AOK PLUS bleibt unverändert bestehen!
Alle Thüringer Hausärztinnen und Hausärzte, die ein Praxisverwaltungssystem der CGM einsetzen, können weiterhin am Hausarztvertrag mit der AOK PLUS teilnehmen.
Weitere Informationen zur Beendigung der S3C-Softwareverträge sowie zu den Vergütungsbestandteilen, die ab 01.01.2026 fortbestehen, finden Sie im Newsletter Verträge Nr. 21 von Juli 2025.
18.08.2025 - Anpassung der Heilmittelvereinbarung 2025 + Richtgrößenvereinbarung/Heilmittel 2025
Mit dem 1. Nachtrag zur Heilmittelvereinbarung wurde das Netto-Ausgabevolumen für 2025 geändert. Darüber hinaus wurde im 1. Nachtrag zur Richtgrößenvereinbarung/Heilmittel 2025 die Ermittlung der Richtgrößen geändert und Anlage 2 neu gefasst.
Ihre Ansprechpartnerin:
Christin Güth, Telefon: 03643 559-131
Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie hier:
https://www.kv-thueringen.de/mitglieder/vertraege/vertraege-a-z/h/heilmittelvereinbarung
27.06.2025 - Mädchensprechstunde: Neue teilnehmende BKKen
Ab dem 01.07.2025 dürfen teilnehmende Gynäkologen die Leistungen im Rahmen des Vertrages auch für Versicherte der BKK24 und der Novitas BKK erbringen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Elisabeth Haberzettl, Telefon: 03643 559-131
Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie hier:
https://www.kv-thueringen.de/mitglieder/vertraege/vertraege-a-z/m/maedchensprechstunde-m1
27.06.2025 - Anpassung der Arzneimittelvereinbarung 2025
Mit dem 2. Nachtrag wurden die Anlagen 1 und 2 durch die Aufnahme von Tapentadol geändert. In der Anlage 1 gibt es neue Zielwerte für die Ziele 3 und 4.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.kv-thueringen.de/mitglieder/vertraege/vertraege-a-z/a/arzneimittelvereinbarung
26.05.2025 - „Diabetisches Fußsyndrom (DFS)“ – Änderung der Teilnahmevoraussetzungen für Diabetologische Fußambulanzen
Durch die Beendigung der S3C-Schnittstelle entfällt auch bei diesem Vertrag mit der AOK PLUS ab 01.07.2025 der Einsatz und Nachweis eines Praxisverwaltungssystems (PVS) mit S3C-Schnittstelle als Teilnahmevoraussetzung für die Diabetologischen Fußambulanzen.
Bereits am Vertrag teilnehmende Diabetologische Fußambulanzen sollten sich schnellstmöglich mit ihrem PVS-Anbieter in Verbindung setzen, um die Auswirkungen auf mögliche PVS-Module und ihren Lizenzvertrag aufgrund des Wegfalles der S3C-Schnittstelle zum 31.12.2025 zu klären.
Der Vertrag sowie die entsprechenden Anlagen werden mit Wirkung ab 01.07.2025 angepasst. Die Änderungen betreffen die Teilnahme- und Einwilligungserklärungen für Vertragsärzte (Anlagen 2, 3a, 3b, 3c, 3d) sowie die Hinweise zu den Arznei- und Verbandmitteln (Anlage 8). Die Anlagen 4a und 4b beinhalteten ausschließlich Regelungen zur S3C-Schnittstelle und entfallen komplett.
Sollten Sie noch nicht am Vertrag teilnehmen, verwenden Sie bitte die ab 01.07.2025 gültigen Teilnahme- und Einwilligungserklärungen für Vertragsärzte, um Ihre Teilnahme zu erklären. Diese stellen wir Ihnen rechtzeitig auf unserer Homepage zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin:
Anne Wettstädt, Telefon: 03643 559-137
Weitere Informationen zum Vertrag:
https://www.kv-thueringen.de/mitglieder/vertraege/vertraege-a-z/d/diabetisches-fusssyndrom
26.05.2025 - „Schnelltest PLUS“ – Änderung der Teilnahmevoraussetzungen für Hausärzte
Aufgrund der Beendigung der S3C-Schnittstelle haben wir mit der AOK PLUS vereinbart, dass ab dem 01.07.2025 alle Vertragsärzte am Versorgungsmodul „Schnelltest PLUS“ teilnehmen können, die an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1a SGB V teilnehmen und über ein PoC-Testgerät inkl. Zubehör gemäß Anhang 1 zur Bestimmung des quantitativen CRP verfügen. Der Nachweis einer S3C-Schnittstelle entfällt vollständig. Bitte verwenden Sie die ab 01.07.2025 gültige Teilnahme- und Einwilligungserklärung für Vertragsärzte, wenn Sie bisher noch nicht am „Schnelltest PLUS“ teilgenommen haben und den CRP-PoC-Test zukünftig in Ihrer Praxis anbieten möchten (Anhang 2).
Allen bereits teilnehmenden Hausärzten empfehlen wir, sich frühzeitig mit ihrem PVS-Anbieter in Verbindung zu setzen, um die Auswirkungen auf mögliche PVS-Module und ihren Lizenzvertrag aufgrund des Wegfalles der S3C-Schnittstelle zu klären. Die PVS-Anbieter wurden seitens der gevko GmbH (Unternehmen der AOK) bereits umfassend über den Sachverhalt informiert.
Worum geht es beim „Schnelltest PLUS“ nochmal?
Im Rahmen dieses Versorgungsmoduls (Anlage 4 zum Rahmenvertrag AOK PLUS (digitale Versorgungsanwendungen)) soll der quantitative CRP mittels Point-of-Care-Testgeräten bei Atemwegsinfekten oder einer Otitis media bestimmt werden, wenn die Verschreibung eines Antibiotikums erwogen wird. Die Leistung des CRP-PoC-Tests durch kapillare Blutentnahme wird über die Abr.-Nr. 99286 in Höhe von 7,00 € (je Test) vergütet. Die Auswahl des PoC-Testgerätes sowie der zu verwendenden Testmaterialien obliegt allein dem Arzt. Bei der Anschaffung eines Gerätes muss darauf geachtet werden, dass die im Anhang 1 definierten Mindestvoraussetzungen an das Gerät sowie den Anbieter erfüllt werden. Sehr gern beraten wir Sie vor der Anschaffung eines Gerätes.
Ihre Ansprechpartnerin:
Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134
Weitere Informationen zum Vertrag:
https://www.kv-thueringen.de/mitglieder/vertraege/vertraege-a-z/r/rahmenvertrag-aok-plus
30.04.2025 - Rahmenvertrag AOK PLUS (digitale Versorgungsanwendungen): Anlage 3 „Qualitätsmanagement (S3C)“ zum 31.12.2025 gekündigt
Die AOK PLUS stellt den Betrieb der S3C-Schnittstelle zum 31.12.2025 ein und hat infolge dessen die Anlage 3 „Qualitätsmanagement“ inkl. Anhang 1 „Elektronische Prozessunterstützung (S3C)“ zum Rahmenvertrag der digitalen Versorgungsanwendungen zum 31.12.2025 gekündigt.
Teilnehmende Ärztinnen und Ärzte, die den S3C-Nachweis im Zuge der quartalsweisen Arztabrechnung erbringen, erhalten noch bis 31.12.2025 die Strukturpauschale für die aktive Nutzung der S3C-Module „Arzneimittelmanagement und Indikationsbasiertes Medikationsmanagement (AM/IMM)“ und „Behandlungsqualität (BQ)“. Die Vergütung wird über die Abr. Nr. 99283 (1,30 € je Behandlungsfall) von der KVT zugesetzt.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem PVS-Anbieter in Verbindung, um die Auswirkungen auf mögliche PVS-Module und Ihren Lizenzvertrag aufgrund des Wegfalles dieser S3C-Module zu klären.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134
Anne Wettstädt, Telefon: 03643 559-137
Weitere Informationen zum Vertrag:
https://www.kv-thueringen.de/mitglieder/vertraege/vertraege-a-z/r/rahmenvertrag-aok-plus
29.04.2025 - HZV-Vertrag mit der AOK PLUS: Beendigung der S3C-Schnittstelle zum 31.12.2025
Die AOK PLUS hat darüber informiert, dass der Betrieb der S3C-Schnittstelle zum 31.12.2025 eingestellt wird. Damit ergeben sich für die teilnehmenden Hausärzte und Hausärztinnen bereits jetzt folgende Neuregelungen:
1. Die Verpflichtung, ein zertifiziertes Praxisverwaltungssystem (PVS) mit S3C-Schnittstelle zu nutzen und die Vorhaltung im Rahmen der quartalsweisen Arztabrechnung nachzuweisen, entfällt.
2. Bei Hausärzten und Hausärztinnen, die den S3C-Nachweis in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen nicht erbringen, erfolgt nunmehr keine Ausschreibung mehr aus dem Hausarztvertrag.
Hausärzte und Hausärztinnen, die den S3C-Nachweis im Zuge der quartalsweisen Arztabrechnung erbringen, erhalten bis 31.12.2025 weiterhin die Vergütung der Abr. Nr. 99140S (Quartalspauschale 2,50 € je Behandlungsfall).
Die PVS-Anbieter wurden seitens der gevko GmbH (Unternehmen der AOK) bereits umfassend über den Sachverhalt informiert. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit Ihrem PVS-Anbieter in Verbindung zu setzen, um die Auswirkungen auf mögliche PVS-Module und Ihren Lizenzvertrag aufgrund des Wegfalles der S3C-Schnittstelle zu klären.
Ihr Ansprechpartner: Frank Weinert, Telefon: 03643 559-136
11.04.2025 - Honorarvereinbarung 2025
Die Honorarvereinbarung 2025 ist unterzeichnet. Folgende Inhalte konnten mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Thüringen geeint werden:
- Der regionale Punktwert beträgt 12,3934 Cent.
- Die Gesamtvergütung wird um rund 49,2 Mio. € gesteigert.
- Für die förderungswürdigen Leistungen stehen in 2025 9,25 Mio. € zur Verfügung:
- Die vereinbarten Leistungen außerhalb der MGV sind in der Anlage 2 der Honorarvereinbarung aufgeführt.
- Bis auf die Förderung der Leistungen des konventionellen Röntgens werden die bereits in 2024 geförderten Leistungen unverändert fortgeführt. Neu gefördert werden die kurative Mammographie sowie die Mammasonografie.
Weitere Informationen zur Honorarvereinbarung 2025 sowie eine detaillierte Aufstellung der Fördermaßnahmen finden Sie auch in der Märzausgabe des “Newsletter Verträge”.
Die Honorarvereinbarung für das Jahr 2025 finden Sie hier... Bitte beachten Sie, dass derzeit die aufsichtsrechtliche Prüfung der Vereinbarung noch nicht abgeschlossen ist.
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134
09.04.2025 - WATCH - Einschreibung von Post-COVID erkrankten Patienten noch bis 23.05.2025 möglich
Seit dem Start von WATCH am 01.11.2023 haben inzwischen viele Patientinnen und Patienten die Früh- bzw. Spätintervention im PoCo-Bus durchlaufen. Das positive Feedback der Patienten zeigt, dass der im WATCH-Vertrag gewählte Versorgungspfad in Form der Interventionen sehr gut angenommen wird.
Sie können dieses Projekt weiterhin unterstützen und Ihre an Post-COVID erkrankten Patienten bis einschließlich 23.05.2025 in das Projekt einschreiben, sofern diese bei der AOK PLUS, Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, IKK classic oder IKK gesund plus versichert sind. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Internetseite sowie dem Fahrplan des WATCH-Busses.
07.04.2025 - U10/U11 und J2 (TK) – neue Teilnahmeerklärungen für Versicherte
Die KBV hat aktualisierte Formulare für die Einschreibung der Versicherten zur Verfügung gestellt. Bitte verwenden Sie ab sofort die auf unserer Homepage zum Download veröffentlichten Dokumente.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der jeweiligen Vertragsseite.
Ihre Ansprechpartnerin: Elisabeth Haberzettl, Telefon: 03643 559-131
03.04.2025 - Stimmersatzhilfen/Shunt-Ventile – Bezug über Muster 16 auch im 2. Quartal 2025 möglich
Die Stimmersatzhilfen (Shunt-Ventile) wurden bereits 2022 aus der Produktgruppe 27 „Sprechhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses gestrichen. Zunächst wurde auf der Bundesebene eine zweijährige bergangsfrist festgelegt, die noch einmal bis zum 31.03.2025 verlängert wurde. Leider konnte bislang keine abschließende Regelung zur Verordnung und zum Bezug der Stimmersatzhilfen/Shunt-Ventile ab dem 2. Quartal 2025 gefunden werden. Die KVT konnte in enger Abstimmung mit dem Berufsverband der HNO-Ärzte nunmehr mit den Thüringer Krankenkassen eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 30.06.2025 vereinbaren. Dies bedeutet: Das bisherige Verfahren der Verordnung und Abrechnung als Hilfsmittel wird auch im 2. Quartal 2025 beibehalten. Gegenüber dem Status Quo ergeben sich für Sie somit keine Änderungen. Bitte verwenden Sie bis zum 30.06.2025 weiterhin das Muster 16 unter der Angabe der bisherigen Hilfsmittelpositions-Nr. und setzen Sie das Kreuz für Hilfsmittel!
Ihr Ansprechpartner: Ralf Babuke, Telefon: 03643 559-130
13.03.2025 - Jugendarbeitsschutzuntersuchungen: neue Formulare
Mit der Änderung der Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV) auf Bundesebene wurden die Untersuchungsbögen angepasst. Wir hatten bereits im Rundschreiben 1/2025 darüber informiert und stellen die Formulare seitdem bereit. Der 1. Nachtrag zum Vertrag ist nun umgesetzt, sodass die Formulare ab sofort zu verwenden sind. Sie können alle Formulare als bearbeitbare Version downloaden oder falls noch nicht geschehen über die online-Formularbestellung in Papierform bei der KVT bestellen.
Übersicht der Formulare:
• Erstuntersuchung (beinhaltet jeweils den „Untersuchungsbogen“ zum Verbleib beim untersuchenden Arzt, die „Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten“ sowie die „Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber“)
• Nachuntersuchung (beinhaltet jeweils den „Untersuchungsbogen“ zum Verbleib beim untersuchenden Arzt, die „Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten“ sowie die „Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber“)
• Ergänzungsuntersuchung (vom Arzt, der die Erst- bzw. Nachuntersuchung durchführt zu veranlassen, sofern diese zur Abklärung des Gesundheitszustandes unbedingt erforderlich ist)
• Abrechnungsformular der KVT (das bisherige Formular „Fallzahlmeldung Jugendarbeitsschutz (rosa)“ entfällt).
Vorteile der Anpassung:
• weniger Dokumentationsaufwand (alle Formulare umfassen jeweils nur noch eine Seite)
• farbliche Unterscheidung der Formulare entfällt (weiß/rosa)
• einheitliche Formulare für „Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten“ und „Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber“ (keine Unterscheidung mehr nach Erst- oder Nachuntersuchung)
Die vollständigen Vertragsunterlagen finden Sie hier …
Ihre Ansprechpartnerin: Anne Wettstädt, Telefon: 03643 559-137
24.01.2025 - Kooperationsvereinbarung für eine verbesserte vertragsärztliche Versorgung bei V. a. Kindeswohlgefährdung
Die KV Thüringen hat mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene zum 01.02.2025 eine Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit von Vertragsärzten/Vertragspsychotherapeuten und Jugendämtern für eine verbesserte vertragsärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung auf Grundlage des § 73c SGB V geschlossen.
Bei einem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung können Ärzte und Psychotherapeuten ab dem 01.02.2025 Leistungen aus dem EBM abrechnen. Für die Meldung von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt über den Meldebogen (Anlage 3 der Vereinbarung) rechnen Sie die GOP 01681 ab. Für eine Fallbesprechung mit dem Jugendamt können Sie je vollendete 10 Minuten die GOP 01682 aus dem Abschnitt 1.6 des EBM in Ansatz bringen.
Die Fallbesprechung kann entweder persönlich, telefonisch oder im Rahmen einer Videofallkonferenz durchgeführt werden, das Jugendamt muss diese initiieren. Rechnen Sie die GOP 01682 im Rahmen einer Videofallkonferenz ab, ist die Leistung in der Abrechnung mit dem Suffix „V“ (GOP 01682V) zu kennzeichnen. Zusätzlich kann der Technikzuschlag (GOP 01450) abgerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass die Ausführung und Abrechnung von Videosprechstunden genehmigungspflichtig ist und Sie über einen zertifizierten Videodienstanbieter verfügen müssen.
Die Kontaktdaten der Thüringer Jugendämter inkl. der Erreichbarkeiten entnehmen Sie bitte der Anlage 1 zur Vereinbarung.
Weitere Informationen zur Vereinbarung finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134
02.01.2025 - Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen – erneute Änderung des Zeitraums für die Kontrolluntersuchung gemäß EBM
Wie bereits im Dezember-Rundschreiben mitgeteilt, wird zum 01.01.2025 die Leistungslegende der GOP 01912 EBM (Kontrolluntersuchung nach einem Schwangerschaftsabbruch) erneut angepasst. Ab Januar 2025 ist die Kontrolluntersuchung „zwischen dem 7. und 21. Tag nach Abbruch“ (bisher zwischen dem 7. und 14. Tag nach Abbruch, danach zwischen dem 14. und 21. Tag nach Abbruch) durchzuführen.
Bitte beachten Sie, dass zum Jahresende von den Krankenkassen noch Berechtigungs- und Abrechnungsscheine an die Versicherten ausgegeben werden, auf denen die „alten“ Kontrollzeiträume vermerkt sind! Um eine Absetzung dieser GOP zu vermeiden, muss zwingend das Datum der Kontrolluntersuchung gemäß dem im aktuellen EBM vorgegebenen Zeitraum (7 – 21 Tage nach Abbruch) auf dem Abrechnungsschein eingetragen werden.
Weitere Informationen zur Vereinbarung und zur Vergütung finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin: Elisabeth Haberzettl, Telefon: 03643 559-131
19.12.2024 - Vertrag „Gestationsdiabetes Thüringen“ (AOK PLUS): Anpassungen gemäß § 140a SGB V
Der bisherige Strukturvertrag zum Gestationsdiabetes gemäß § 73a SGB V mit der AOK PLUS wurde an die neue gesetzliche Grundlage nach § 140a SGB V angepasst und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Im Zuge dessen wurde ein Teilnahmeverfahren für Ärzte und Versicherte etabliert. Um das Versorgungsangebot nach den neuen Vertragsbedingungen ab 01.01.2025 arztseitig anbieten zu können, ist die Teilnahme einmalig gegenüber der KVT durch Abgabe der Teilnahme- und Einwilligungserklärung (Anlage 1) zu erklären. Die bisher teilnahmeberechtigten Ärzte wurden Anfang Dezember bereits mit einem Anschreiben über das neue Teilnahmeverfahren informiert. Alle Versicherten der AOK PLUS mit der Diagnose Diabetes mellitus bei Schwangerschaft müssen ab 01.01.2025 ebenfalls ihre Teilnahme am Vertrag erklären, sofern sie das Versorgungsprogramm noch nicht in Anspruch nehmen. Die Teilnahme- und Einwilligungserklärungen für die Versicherten erhalten Sie von der AOK PLUS im Rahmen eines Starterpaketes.
An den Leistungen zur Behandlung und Betreuung der Schwangeren im Rahmen des Vertrages hat sich inhaltlich nichts geändert (Anlage 3). Zu beachten sind lediglich die angepassten Bezeichnungen für die Schulungsprogramme sowie die (teils neuen) Abrechnungsziffern und Vergütungshöhen für das jeweilige Schulungsmaterial.
Der Schulungsnachweis (Anlage 4) dient weiterhin zur Dokumentation der durchgeführten Schulungsthemen. Neu ist jedoch, dass der vollständig ausgefüllte Schulungsnachweis in den Patientenunterlagen aufzubewahren ist und nicht mehr mit den Abrechnungsunterlagen bei der KVT eingereicht werden muss.
Die vollständigen Vertragsunterlagen finden Sie auf der Website der KVT unter https://www.kv-thueringen.de/mitglieder/vertraege/vertraege-a-z/g/gestationsdiabetes.
Ihre Ansprechpartnerin zum Teilnahmeverfahren der Ärzte: Kathrin Darnstedt, Telefon 03643 559-759
Ihre Ansprechpartnerin zum Vertrag: Anne Wettstädt, Telefon 03643 559-137
19.12.2024 - Jugendarbeitsschutzuntersuchungen: Einführung der UBS-ID ab 01.01.2025
Das TMASGFF hat die Verwaltungsvorschrift zum Erwerb der Untersuchungsberechtigungsscheine (UBS) für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zum 01.01.2025 angepasst. Der UBS enthält ab Januar 2025 eine eindeutige thüringenspezifische Identifikationsnummer (UBS-ID genannt).
Der Jugendliche beantragt den UBS mit der UBS-ID für jede notwendige Erst- bzw. Nachuntersuchung entweder online oder beim TLV – Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Die Meldestellen der Kommunen sind ab 01.01.2025 nicht mehr zuständig.
Der UBS inkl. der UBS-ID (siehe Muster-UBS) und ein Erhebungsbogen werden dem Jugendlichen je nach Beantragungsart als PDF-Dokumente oder Ausdrucke zur Verfügung gestellt und sind dem untersuchenden Arzt vor der Jugendarbeitsschutzuntersuchung in digitaler oder papiergebundener Form vorzulegen.
Die Kosten für die ärztlichen Untersuchungen der Thüringer Jugendlichen trägt gemäß § 44 JArbSchG der Freistaat Thüringen. Basis für die Berechnung der Vergütung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nach dem einfachen Gebührensatz. Eine privatärztliche Abrechnung der Untersuchungen nach dem JArbSchG gegenüber dem Jugendlichen ist nicht gestattet.
Für die Umsetzung der Abrechnung wird weiterhin die KVT vom TLV beauftragt. Um die Jugendarbeitsschutzuntersuchungen gegenüber der KVT abzurechnen, verwenden Sie ab 01.01.2025 bitte das neue Abrechnungsformular. Auf diesem sind die persönlichen Daten des Jugendlichen, das Datum und die Art der durchgeführten Untersuchung sowie zwingend die UBS-ID zu erfassen. Ohne Angabe der UBS-ID übernimmt der Freistaat Thüringen keine Vergütung der Kosten. Wir empfehlen, das Abrechnungsformular gemeinsam mit dem Jugendlichen in der Praxis auszufüllen.
Vereinzelt kann es, besonders im ersten Quartal, noch zur parallelen Vorlage der bisherigen UBS (ohne UBS-ID; als Original von der Kommune bereits im Jahr 2024 ausgegeben) und neuen UBS (mit UBS-ID; ausgestellt ab Januar 2025) in der Arztpraxis kommen. Sollte Ihnen ein „alter“ UBS (ohne UBS-ID) vorgelegt werden, reichen Sie diesen bitte im Original zusammen mit dem Abrechnungsformular bei der KVT ein.
Bei Ergänzungsuntersuchungen erfolgt eine Vergütung nur, soweit diese zur Abklärung des Gesundheitszustandes unbedingt erforderlich sind, um eine Aussage darüber treffen zu können, ob der Jugendliche beruflich einsatzfähig ist. Im Bedarfsfall ist die Ergänzungsuntersuchung vom Arzt, der die Erst- bzw. Nachuntersuchung durchführt, mit dem neuen Formular „Durchführung einer Ergänzungsuntersuchung“ zu veranlassen. Es ist die UBS-ID der jeweiligen Erst- bzw. Nachuntersuchung zu verwenden.
Das Abrechnungsformular, die Untersuchungsbögen für die Erst- und Nachuntersuchungen inkl. ärztlicher Mitteilung an den Personensorgeberechtigten und ärztlicher Bescheinigung für den Arbeitgeber sowie das Formular zur Durchführung der Ergänzungsuntersuchung erhalten Sie über die Formularausgabe der KVT in Papierform. Alternativ finden Sie die Formulare auch als digital ausfüllbare Version zum Selbstdruck auf unserer Homepage.
Ihre Ansprechpartnerinnen zur Leistungsabrechnung sind die Gruppenleiterinnen aus Ihrer Fachgruppe.
Ihre Ansprechpartnerin zum Vertrag: Anne Wettstädt, Telefon 03643 559-137
19.12.2024 - Thüringer Onkologie-Vereinbarung: Erhöhung der Vergütung zum 01.01.2025
Die KVT und die Thüringer Krankenkassen haben sich im Zuge der Honorarverhandlungen auf eine Erhöhung der Vergütungspauschalen der Onkologie-Vereinbarung ab 01.01.2025 um die Steigerung des Orientierungswertes (+3,85 %) verständigt.
| Abrechnung | |||
| Abr.-Nr. | Leistungsinhalt | Vergütung bis 31.12.2024 | Vergütung ab 01.01.2025 |
| Versorgungsebene Eins | |||
| 96500 | Behandlung florider Hämoblastosen | 17,75 € | 18,43 € |
| 96501 | Behandlung solider Tumore unter tumorspezifischer Therapie | 17,75 € | 18,43 € |
| 96502 | Intrakavitäre zytostatische Tumortherapie | 23,46 € | 24,36 € |
| 96507 | Onkologisch indizierte Bisphosphonatinfusionstherapie | 12,02 € | 12,48 € |
| 96508 | Onkologisch indizierte Bisphosphonatinfusionstherapie ab 2 Stunden | 29,75 € | 30,90 € |
| Versorgungsebene Zwei | |||
| 96503 | Subkutane/intravasale zytostatische Tumortherapie | 187,67 € | 194,89 € |
| 96504 | Behandlung einer laboratoriumsmedizinisch oder histologisch/zytologisch gesicherten onkologischen Systemerkrankung | 17,75 € | 18,43 € |
| 96505 | Orale zytostatische Chemotherapie | 91,83 € | 95,37 € |
| 96506 | Gabe von Bluttransfusionen oder Gabe von Apheresethrombozytenkonzentraten | 46,01 € | 47,78 € |
| 96506A | Gabe von Poolthrombozytenkonzentraten | 67,32 € | 69,91 € |
| 96509 | Palliativversorgung von Tumorpatienten | 187,67 € | 194,89 € |
Bitte beachten Sie, dass sich die Vereinbarungsanpassung aktuell noch im Unterschriftenverfahren befindet.
https://www.kv-thueringen.de/mitglieder/vertraege/vertraege-a-z/o/onkologie-vereinbarung
Ihre Ansprechpartnerin: Anne Wettstädt, Telefon 03643 559-137
19.12.2024 - Sozialpsychiatrie-Vereinbarung: Erhöhung der Kostenpauschale 88895 ab 01.01.2025
Die sozialpsychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird ab 01.01.2025 höher vergütet (+ 3,85 %). Die KBV und der GKV-Spitzenverband hatten sich im Sommer auf eine automatische Anpassung um die jeweilige Steigerungsrate des Orientierungswertes für die Jahre 2025, 2026 und 2027 verständigt. Somit beträgt die Kostenpauschale 88895 beim ersten bis zum 350. Behandlungsfall ab 01.01.2025 pro Quartal 213,00 € (zuvor 205,10 €), ab dem 351. Behandlungsfall 159,75 € (zuvor 153,83 €). Unverändert gilt eine Obergrenze von 400 Behandlungsfällen im Quartal.
Ihre Ansprechpartnerinnen zur Leistungsabrechnung sind die Gruppenleiterinnen aus ihrer Fachgruppe (siehe Tabelle).
19.12.2024 - Meningokokken-B-Impfung und RSV-Impfung bei älteren Menschen ab sofort zu Lasten der Thüringer Krankenkassen möglich
Die KV Thüringen konnte sich mit den Thüringer Krankenkassen bei den Verhandlungen zur Impfvereinbarung auf eine einvernehmliche Lösung verständigen. Dementsprechend ist es ab sofort möglich, dass u. a. Säuglinge die Meningokokken-B- und ältere Menschen die RSV-Impfung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erhalten können. Durch die Einigung zur Vergütung ist auch der Bezugsweg für die Impfstoffe geregelt.
Sofern in der Zwischenzeit (bis 31.12.2024) noch Impfungen als Privatleistung erbracht und direkt gegenüber dem Patienten abgerechnet wurden, besteht Einvernehmen mit den Krankenkassen, dass hier eine Erstattung durch die Krankenkassen gegenüber dem Patienten erfolgt.
Die Einigung sieht neben den vorgenannten Impfungen auch eine Regelung zur Affenpocken-, Corona- und Dengue-Impfung vor.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Übersicht.
Bitte beachten Sie, dass die RSV-Prophylaxe von Neugeborenen und Säuglingen nicht Gegenstand der Thüringer Impfvereinbarung ist, sondern über den EBM abzurechnen ist. Der Bezug von Nirsevimab zur RSV-Prophylaxe von Neugeborenen und Säuglingen erfolgt weiterhin über eine Einzelverordnung auf den Namen des Kindes.
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon 03643 559-134
17.12.2024 - U10/U11 + J2 (KNAPPSCHAFT) - Vertragsanpassung zum 01.01.2025
Mit den 5. Nachträgen werden die Verträge mit der KNAPPSCHAFT über zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen in Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin (U10/U11 und J2) zum 01.01.2025 angepasst. Für Versicherte und Ärzte gibt es jeweils eine neue Teilnahmeerklärung, die ab 01.01.2025 zu verwenden ist (Anlagen 2 und 3). Versicherte und Ärzte, die bereits eingeschrieben sind, müssen nicht erneut eingeschrieben werden. Zur Vergütungshöhe und den Abrechnungsnummern gibt es keine Änderungen.
Die aktuellen Dokumente finden Sie in Kürze hier unter dem jeweiligen Vertrag.
Ihre Ansprechpartnerin: Elisabeth Haberzettl, Telefon 03643 559-131
16.12.2024 - Arzneimittel-, Heilmittel- und Richtgrößenvereinbarung (Heilmittel) 2025
Zum Jahresende wurden die Arzneimittel- sowie die Heilmittel- und die Richtgrößenvereinbarung (für Heilmittel) für das Jahr 2025 geschlossen, u. a. mit neu verhandelten Wirtschaftlichkeitszielen (AM + HM), Referenzfallwerten im Arzneimittelbereich und Richtgrößen im Heilmittelbereich.
Weitere Informationen zur Arzneimittelvereinbarung sowie die Vertragsdokumente finden Sie hier …
Weitere Informationen zur Heilmittel- bzw. Richtgrößenvereinbarung für Heilmittel sowie die Vertragsdokumente finden Sie hier …
Ihr Ansprechpartner: Felix Biniossek, Telefon: 03643 559-767
16.12.2024 - Prüfvereinbarung
Mit der 4. Protokollnotiz zur Prüfvereinbarung von 2021 wurde Anlage 1 Teil B - Arznei- und Verbandmittel: Bereich Zielquotenprüfung aktualisiert.
Weitere Informationen sowie die Vertragsdokumente finden Sie hier …
Ihr Ansprechpartner: Felix Biniossek, Telefon: 03643 559-767
16.12.2024 - Heilmittelvereinbarung 2024
Mit dem 1. Nachtrag zur Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2024 wird das Netto-Ausgabevolumen angepasst sowie die Anlage 2 neugefasst (neu aufgenommene Heilmittelpositionsnummern KG/MT).
Weitere Informationen sowie die Vertragsdokumente finden Sie hier …
Ihr Ansprechpartner: Felix Biniossek, Telefon: 03643 559-767
16.12.2024 - Richtgrößen Heilmittel 2023
Mit dem 2. Nachtrag zur Festsetzung der Richtgrößen des Jahres 2023 wurden die entsprechenden Grundlagen sowie das Netto- bzw. Brutto-Ausgabevolumen angepasst.
Weitere Informationen sowie die Vertragsdokumente finden Sie hier …
Ihr Ansprechpartner: Felix Biniossek, Telefon: 03643 559-767
16.12.2024 - Heilmittelvereinbarung 2023
Mit dem 2. Nachtrag wurden die Grundlagen für die Festsetzung der Richtgrößen des Jahres 2023 angepasst sowie das Netto-Ausgabevolumen.
Weitere Informationen sowie die Vertragsdokumente finden Sie hier …
Ihr Ansprechpartner: Felix Biniossek, Telefon: 03643 559-767
26.11.2024 - Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen – Änderung des Zeitraums für die Kontrolluntersuchung gemäß EBM + neue Vergütungsübersicht
Wie bereits im letzten Rundschreiben mitgeteilt, wird zum 01.01.2025 die Leistungslegende der GOP 01912 EBM (Kontrolluntersuchung nach einem Schwangerschaftsabbruch) angepasst. Ab Januar 2025 ist die Kontrolluntersuchung „zwischen dem 14. und 21. Tag nach Abbruch“ (bisher zwischen dem 7. und 14. Tag nach Abbruch) durchzuführen.
Bitte beachten Sie, dass zum Jahresende von den Krankenkassen noch Berechtigungs- und Abrechnungsscheine an die Versicherten ausgegeben werden, auf denen der „alte“ Kontrollzeitraum vermerkt ist! Um eine Absetzung dieser GOP zu vermeiden, muss zwingend das Datum der Kontrolluntersuchung gemäß dem im aktuellen EBM vorgegebenen Zeitraum (14 – 21 Tage nach Abbruch) auf dem Abrechnungsschein eingetragen werden.
Für die Schwangerschaftsabbrüche ab dem 01.01.2025 erhalten die Versicherten von den Krankenkassen dann die aktuellen Formulare. Diese werden auch in Kürze auf unserer Homepage veröffentlicht.
Außerdem wird die Vergütungsübersicht zur Vereinbarung über Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen zum 01.01.2025 aktualisiert und die Vergütung an den neuen Orientierungswert angepasst.
Weitere Informationen zur Vereinbarung und zur Vergütung finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin: Elisabeth Haberzettl, Telefon: 03643 559-131
26.11.2024 - ERKÄLTUNGEN & ATEMWEGSINFEKTE
Die kalte Jahreszeit und somit die Zeit der Erkältungen und Atemwegsinfektionen steht vor der Tür. Sollten Sie bei Patienten mit Atemwegsinfekten oder einer Otitis media die Verschreibung eines Antibiotikums in Erwägung ziehen, kann Sie die Bestimmung des quantitativen CRP mittels eines Point-of-Care-Testgeräts (PoC) bei der Entscheidung einer Antibiotika-Gabe unterstützen.
Über das Versorgungsmodul „Schnelltest PLUS“ (Anlage 4 zum Rahmenvertrag "Digitale Versorgungsanwendungen" mit der AOK PLUS) wird die Leistung des CRP-PoC-Tests durch kapillare Blutentnahme bei Patienten mit Verdacht auf eine akute bakterielle Atemwegsinfektion oder eine Otitis media über die Abr.-Nr. 99286 in Höhe von 7,00 € (je Test) vergütet.
Teilnahmeberechtigt sind Thüringer Haus- und Kinderärzte, sofern sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und ihre Teilnahme gegenüber der KVT erklärt haben.
Sie nehmen noch nicht am Versorgungsmodul „Schnelltest PLUS“ teil? Informationen zum Vertrag finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134
26.11.2024 - U10/U11 + J2 (TK) - Vertragsanpassung zum 01.01.2025
Die Verträge mit der TK über zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen in Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin (U10/U11 und J2) wurden zum 01.01.2025 neu gefasst. Für Versicherte und Ärzte gibt es jeweils eine neue Teilnahmeerklärung, die ab 01.01.2025 zu verwenden ist (Anlagen 2 und 3). Versicherte und Ärzte, die bereits eingeschrieben sind, müssen nicht erneut eingeschrieben werden. Zur Vergütungshöhe und den Abrechnungsnummern gibt es keine Änderungen.
Die aktuellen Dokumente finden Sie in Kürze hier unter dem jeweiligen Vertrag.
Ihre Ansprechpartnerin: Elisabeth Haberzettl, Telefon 03643 559-131
26.11.2024 - Amblyopiescreening (KNAPPSCHAFT): beendet zum 31.12.2024
Der Vertrag über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern (Amblyopie-Screening) mit der KNAPPSCHAFT beruht auf der veralteten Rechtsgrundlage nach § 73c SGB V. Diese Rechtsgrundlage entfällt zum 31.12.2024. Aufgrund der geringen Inanspruchnahme haben die Vertragspartner beschlossen, den Vertrag nicht auf eine neue Rechtsgrundlage umzustellen. Das Versorgungsangebot endet daher zum 31.12.2024.
26.11.2024 - Konsequentes Infektionsscreening K.I.S.S. (BIG direkt gesund): beendet zum 31.12.2024
Der Vertrag zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft (K.I.S.S.) mit der BIG direkt endet zum 31.12.2024. Die BIG direkt gesund hat beschlossen, den Vertrag nicht auf eine neue Rechtsgrundlage umzustellen. Das Versorgungsangebot endet daher zum 31.12.2024. Stattdessen tritt die BIG direkt gesund zum 01.01.2025 dem Vertrag “Hallo Baby” bei.
Weitere Informationen zum Vertrag „Hallo Baby“ sowie die Vertragsunterlagen finden Sie hier …
Ihre Ansprechpartnerin: Elisabeth Haberzettl, Telefon 03643 559-131
26.11.2024 - Hallo Baby: Vertragsanpassung + Beitritt BIG direkt gesund ab 01.01.2025
Der Vertrag „Hallo Baby“ wird mit Wirkung zum 01.01.2025 angepasst sowie die entsprechende Übersicht derteilnehmenden Betriebskrankenkassen aktualisiert. Bitte verwenden Sie die neuen Teilnahmeerklärungen für Ärzte und Versicherte und beachten Sie den Wegfall der Leistung über ein ärztliches Beratungsgespräch im letzten Drittel der Schwangerschaft zur Förderung der natürlichen Geburt – die GOP 81318 und 81319 sind nur noch bis 31.12.2024 abrechenbar.
Die aktuellen Vertragsdokumente finden Sie in Kürze hier.
Ihre Ansprechpartnerin: Elisabeth Haberzettl, Telefon 03643 559-131
26.11.2024 - Homöopathie (Securvita BKK): neue Teilnahmeerklärung für Versicherte ab 01.01.2025
Die Teilnahme- und Einverständniserklärung für Versicherte inkl.Patienteninformation (Anlage 2) zum Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie (Securvita BKK) wird mit Wirkung zum 01.01.2025 angepasst. Bitte verwenden Sie ab dem 01.01.2025 die neuen Teilnahme- und Einverständniserklärungen!
Die aktuellen Vertragsdokumente finden Sie in Kürze hier.
Ihre Ansprechpartnerin: Elisabeth Haberzettl, Telefon 03643 559-131
26.11.2024 - Hautkreebsscreening (Bosch BKK): Vergütung ab 01.01.2025
Die Vergütung für das Hautkrebsscreening von unter 35jährigen Versicherten der Bosch BKK wird ab 01.01.2025 von 30,19 € auf 31,35 € erhöht. Weitere Informationen zum Vertrag und zur Vergütung finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon 03643 559-134
26.11.2024 - Hautkreebsscreening (TK): Vergütung ab 01.01.2025
Die Vergütung für das Hautkrebsscreening von unter 35jährigen Versicherten der Techniker Krankenkasse wird ab 01.01.2025 von 30,20 € auf 31,36 € erhöht. Weitere Informationen zum Vertrag und zur Vergütung finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon 03643 559-134
26.11.2024 - Hautkreebsscreening (BIG direkt gesund): Vergütung ab 01.01.2025
Die Vergütung für das Hautkrebsscreening von unter 35jährigen Versicherten der BIG direkt gesund wird ab 01.01.2025 von 30,41 € auf 31,58 € erhöht. Weitere Informationen zum Vertrag und zur Vergütung finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon 03643 559-134
26.11.2024 - Thüringer Impfvereinbarung - Vergütung ab 01.01.2025
Die Vergütung nach der Thüringer Impfvereinbarung wird ab 01.01.2025 um 4,41 % erhöht. Informationen zur Impfvereinbarung und zur Vergütung finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon 03643 559-134
11.11.2024 - COVID-19-Impfungen: aktuelle Übersicht der abrechenbaren Gebührenordnungspositionen
Die bestehende Anlage 2a zur Thüringer Impfvereinbarung wurde an den aktuellen Stand der verfügbaren COVID-19-Impfstoffe angepasst.
Weitere Informationen zum Vertrag inkl. der Anlagen finden Sie hier ...
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon 03643 559-134
04.11.2024 - Konsequentes Infektionsscreening in der Schwangerschaft (K.I.S.S.): Beendigung zum 31.12.2024
Der Vertrag zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft (K.I.S.S.) mit der BIG direkt gesund beruht auf der veralteten Rechtsgrundlage nach § 73c SGB V. Diese Rechtsgrundlage entfällt zum 31.12.2024.
Die BIG direkt gesund hat beschlossen, den Vertrag nicht auf eine neue Rechtsgrundlage umzustellen. Das Versorgungsangebot endet daher zum 31.12.2024. Stattdessen tritt die BIG direkt gesund zum 01.01.2025 dem Vertrag “Hallo Baby” bei.
Weitere Informationen sowie die Vertragsunterlagen finden Sie hier …
Ihre Ansprechpartnerin: Elisabeth Haberzettl, Telefon 03643 559-131
04.11.2024 - Amblyopie-Screening (KNAPPSCHAFT): Beendigung zum 31.12.2024
Der Vertrag über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern (Amblyopie-Screening) mit der KNAPPSCHAFT beruht auf der veralteten Rechtsgrundlage nach § 73c SGB V. Diese Rechtsgrundlage entfällt zum 31.12.2024. Aufgrund der geringen Inanspruchnahme haben die Vertragspartner beschlossen, den Vertrag nicht auf eine neue Rechtsgrundlage umzustellen. Das Versorgungsangebot endet daher zum 31.12.2024.
30.10.2024 - Anpassungen zum Honorarvertrag 2024
Die KV Thüringen hat mit den Thüringer Krankenkassen eine Anpassung des Honorarvertrages vereinbart. Die Änderung beinhaltet neben der Erweiterung der Förderung von neuen HNO-Arztstellen im Landkreis Sonneberg im Wesentlichen die Umsetzung von Vorgaben der Bundesebene. So wurde u. a. die Finanzierung von neuen EBM-Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung umgesetzt.
Bitte beachten Sie, dass der 2. Nachtrag noch unter dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Prüfung steht.
Die Lesefassung des Honorarvertrages finden Sie hier…
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134
24.09.2024 - DMP Brustkrebs: Erhöhung der Vergütung zum 01.10.2024 sowie neue Abrechnungsnummern
Das DMP Brustkrebs wurde zum 01.10.2024 an die aktualisierten Vorgaben der DMP-Anforderungen-Richtlinie angepasst. Im Zuge dessen und vor allem im Hinblick auf die immens gestiegene Beratungsintensität durch unsere DMP-Vertragsärzte konnten sich die Krankenkassen/-verbände und die KVT erfreulicherweise auf eine Erhöhung bestimmter Vergütungspauschalen verständigen.
Die DMP-Einschreibung der Versicherten wird zukünftig in zwei Pauschalen aufgesplittet:
die ursprüngliche Abr.-Nr. 99600 „DMP-Beratungs- und Einschreibepauschale wird zu Abr.-Nr. 99600A
Einführung einer neuen Leistung „Intensivberatung bei Diagnosestellung“ Abr.-Nr. 99600B
Eine Vergütung der Abr.-Nr. 99600B „Intensivberatung bei Diagnosestellung“ kann nur erfolgen, sofern im selben Quartal auch die „DMP-Beratungs- und Einschreibepauschale“ mit der Abr.-Nr. 99600A abgerechnet wurde.
Bitte beachten Sie dies unbedingt für Ihre Abrechnung ab dem 4. Quartal 2024!
Abr.-Nr. | Leistungsbeschreibung
| Vergütung in Euro |
99600A | DMP-Beratungs- und Einschreibepauschale Information, Beratung und Einschreibung der Versicherten, Erstellung der Teilnahme- und Einwilligungserklärung und vertragsgemäße Übermittlung an die Datenstelle sowie Erstellung der Erstdokumentation und vertragsgemäße Übermittlung an die Datenstelle einmalig bei Einschreibung der Versicherten |
15,00 |
99600B | Intensivberatung bei Diagnosestellung Information über Erkrankung und Therapieoptionen in Zusammenhang mit der Einschreibung der Versicherten in das DMP Brustkrebs einmalig bei Einschreibung der Versicherten |
10,00 |
Die Vergütungen der individuellen Patientinnenberatungen (außer die DMP-Begleitberatung Brustkrebs II) wurden um jeweils 2,50 € erhöht:
Abr.-Nr. | Leistungsbeschreibung
| Vergütung in Euro | |
99601 | DMP-Intensivberatung BrustkrebsI vor der stationären Aufnahme und nach histologischer Sicherung der Diagnose einmal je Diagnosestellung* | Dauer: ca. 30 Minuten |
32,50 |
99602 | DMP-Intensivberatung BrustkrebsII nach der stationären Aufnahme einmal je Diagnosestellung* | Dauer: ca. 30 Minuten |
32,50 |
99603 | DMP-Begleitberatung Brustkrebs I ohne Folgedokumentation einmal je Quartal | Dauer: ca. 15 Minuten |
15,00 |
99604 | DMP-Begleitberatung Brustkrebs II einschließlich kontinuierlicher Beratung und Betreuung der Versicherten entsprechend der „Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Patientinnen mit Brustkrebs“ (siehe DMP-Vertragsanlage „Versorgungsinhalte“) sowie Erstellung der Folgedokumentation und vertragsgemäße Übermittlung an die Datenstelle einmal je Quartal | Dauer: ca. 15 Minuten |
17,50 |
Weitere Informationen zum Vertrag inkl. der Anlagen finden Sie hier ...
Ihre Ansprechpartnerin zur Teilnahme: Kathrin Darnstedt, Telefon 03643 559-759
Ihre Ansprechpartnerin zum Vertrag: Christin Güth, Telefon 03643 559-132
15.08.2024 - COVID-19-Impfungen: aktuelle Übersicht der abrechenbaren Gebührenordnungspositionen
Die bestehende Anlage 2a zur Thüringer Impfvereinbarung wurde an den aktuellen Stand der verfügbaren COVID-19-Impfstoffe angepasst.
Weitere Informationen zum Vertrag inkl. der Anlagen finden Sie hier ...
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon 03643 559-134
23.07.2024 - Vereinbarung über Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen: Aufnahme des Hygienezuschlages
Im Rahmen der 7. Protokollnotiz wurde der vom Bewertungsausschuss rückwirkend zum 01.01.2024 beschlossene Zuschlag für den erhöhten Hygieneaufwand beim ambulanten Operieren in die Vereinbarung aufgenommen. Der Hygienezuschlag gemäß GOP 01907A zur GOP 01904A wird automatisch von der KVT zugesetzt.
Die aktuelle Lesefassung der Vereinbarung sowie den Vergütungsanhang finden Sie hier …
Ihre Ansprechpartnerin: Elisabeth Haberzettl, Telefon 03643 559-131
17.07.2024 - "Mädchensprechstunde - M1“ – Vertragsstart auch in Thüringen
Zum 01.10.2024 nimmt der auf Bundesebene geschlossene Vertrag “Mädchensprechstunde – M1“ nach § 140a SGB V seinen Wirkbetrieb auf.
Gegenstand des zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Berufsverband der Frauenärzte, der KV Bayerns und dem BKK Landesverband Bayern verhandelten Versorgungskonzeptes ist der erste Besuch von 12- bis 17-jährigen Mädchen bzw. jungen Frauen in einer Frauenarztpraxis verbunden mit einer gynäkologischen Beratung und geschlechtsspezifischen Gesundheitsprävention.
Derzeit nehmen 46 Betriebskrankenkassen am Vertrag teil; Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe können ab 01.08.2024 ihre Teilnahme erklären und Versicherte der teilnehmenden BKKen ab 01.10.2024 eingeschrieben werden.
Insgesamt können die teilnehmenden Frauenärzte für die Erbringung der im Vertrag beschriebenen Leistungen 102 Euro extrabudgetär erhalten.
Weitere Informationen sowie die Vertragsunterlagen finden Sie hier …
In Kürze werden wir Sie über das Rundschreiben sowie den Newsletter Verträge ausführlich über die Vertragsdetails informieren.
Ihre Ansprechpartnerin: Elisabeth Haberzettl, Telefon 03643 559-131
17.07.2024 - 2. Nachtrag zur Arzneimittelvereinbarung 2024
Mit dem 2 Nachtrag wurde im Ziel 14 “Multiple Sklerose - Moderate Verlaufsform" in Anlage 2 der ATC-Code beim Wirkstoff Teriflunomid mit Wirkung zum 01.01.2024 geändert.
Weitere Informationen sowie die Vertragsunterlagen finden Sie hier ...
Ihre Ansprechpartnerin: Christin Güth, Telefon: 03643 559-132
16.04.2024 - Aktualisierung des Vertrages DMP Asthma bronchiale und COPD
Mit der Aktualisierung zum 01.04.2024 wurden Änderungen der Dokumentationsparameter sowie Aktualisierungen inhaltlicher Behandlungsempfehlungen zum DMP COPD vorgenommen. Zudem erfolgen ab 01.10.2024 weitere Änderungen des DMP Asthma.
Das von der AOK PLUS eingeleitete Unterschriftenverfahren für den Änderungsvertrag ist bereits abgeschlossen; er unterliegt aber noch dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Prüfung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.
Weitere Informationen sowie die Vertragsunterlagen finden Sie hier ...
Ihre Ansprechpartnerin: Claudia Prohl, Telefon: 03643 559-133
25.03.2024 - 7. Nachtrag zur Impfvereinbarung
Mit dem 7. Nachtrag wurde die Anlage 2 “Schutzimpfungen/Dokumentationsnummern/Vergütungen” zum 01.01.2024 angepasst. Die Corona-Impfungen sind nun in der neuen Anlage 2a (gültig ab 01.01.2024) gelistet. Zum 01.04.2024 tritt die Änderung in § 5 “Verordnung von Impfstoffen” in Kraft (Anpassung der Impfstoffe, die nicht über Sprechstundenbedarf zu beziehen sind).
Die Lesefassung der Impfvereinbarung finden Sie hier…
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134
11.03.2024 - 1. Nachtrag zur Honorarvereinbarung 2024
Die KV Thüringen hat mit den Thüringer Krankenkassen eine Anpassung der Honorarvereinbarung vereinbart. Die Änderung beinhaltet im Wesentlichen die Umsetzung von Vorgaben der Bundesebene. So wurden u. a. die Finanzierung von neuen EBM-Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung umgesetzt.
Bitte beachten Sie, dass der 1. Nachtrag noch unter dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Prüfung steht.
Die Lesefassung des Honorarvertrages finden Sie hier…
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20.02.2024 - Thüringer Onkologie-Vereinbarung: Anpassung zum 01.01.2024
Die KVT und die Thüringer Krankenkassen haben sich auf folgende Erhöhung der Vergütungspauschalen der Onkologie-Vereinbarung verständigt:
Abrechnung | |||
Abr.-Nr. | Leistungsinhalt | Vergütung bis 31.12.2023 | Vergütung ab 01.01.2024 |
Versorgungsebene Eins | |||
96500 | Behandlung florider Hämoblastosen | 17,09 € | 17,75 € |
96501 | Behandlung solider Tumore unter tumorspezifischer Therapie | 17,09 € | 17,75 € |
96502 | Intrakavitäre zytostatische Tumortherapie | 22,59 € | 23,46 € |
96507 | Onkologisch indizierte Bisphosphonatinfusionstherapie | 11,57 € | 12,02 € |
96508 | Onkologisch indizierte Bisphosphonatinfusionstherapie ab 2 Stunden | 28,65 € | 29,75 € |
Versorgungsebene Zwei | |||
96503 | Subkutane/intravasale zytostatische Tumortherapie | 180,71 € | 187,67 € |
96504 | Behandlung einer laboratoriumsmedizinisch oder histologisch/zytologisch gesicherten onkologischen Systemerkrankung | 17,09 € | 17,75 € |
96505 | Orale zytostatische Chemotherapie | 88,43 € | 91,83 € |
96506 | Gabe von Bluttransfusionen oder Gabe von Apheresethrombozytenkonzentraten | 44,30 € | 46,01 € |
96506A | Gabe von Poolthrombozytenkonzentraten | 64,82 € | 67,32 € |
96509 | Palliativversorgung von Tumorpatienten | 180,71 € | 187,67 € |
Darüber hinaus wurde bei der Abr.-Nr.96504 die Einschränkung der Abrechnungauf die Fachgruppen Gynäkologie, Urologie und Fachärzte gemäß § 4 Pkt. 3a (5) aufgehoben, sodass die Ziffer nun von allen an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten abgerechnet werden darf.
Eine weitere Änderung betrifft die Teilnahme an der Versorgungsebene Zwei. Der teilnehmende onkologisch verantwortliche Arzt hat seine besondere onkologische Qualifikation bei Antragstellung auf Basis verschiedener Optionen nachzuweisen. Eine Option ist die Zusatzweiterbildung „Medikamentöse Tumortherapie“. Gemäß neuer Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen, gültig ab 01.07.2020, ist die Medikamentöse Tumortherapie im Fach Urologie integraler Bestandteil der Facharztweiterbildung. Der bisherige notwendige Erwerb der Zusatzweiterbildung entfällt damit für alle, die ihre Prüfung nach der neuen Weiterbildungsordnung abgelegt haben.
Die aktualisierte Anlage 1 – Leistungsinhalte/Vergütung finden Sie auf unserer Internetseite.
https://www.kv-thueringen.de/mitglieder/vertraege/vertraege-a-z/o/onkologie-vereinbarung
Ihre Ansprechpartnerin: Anne Wettstädt, Telefon 03643 559-137