Videosprechstunde
Seit 1. April 2017 können Ärzte bestimmter Fachgruppen unter genau definierten Voraussetzungen Videosprechstunden zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung anbieten. Hier finden Sie alle Informationen zu einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der Videosprechstunde im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
Für die Erteilung einer Genehmigung ist das Einreichen des Antragsformulares sowie der Nachweis eines zertifizierten Videodienstanbieters zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden.
Kompaktinformation
Antrag - bitte schicken Sie diesen eingescannt immer im PDF-Format
Informationen
Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.
Zertifizierte Videodienstanbieter
Videosprechstunde "Wissen kompakt"
Informationen der KBV
Rechtsgrundlagen
- Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 365 Abs. 1 SGB V (Anlage 31b BMV-Ä)
- Vereinbarung über die Anforderungen für die Sicherung der Versorgungsqualität von telemedizinischen Leistungen gemäß § 87 Absatz 2o SGB V (Anlage 31c BMV-Ä)