Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Neue Zuschläge ab 01.01.2023
Die Zuschläge für Praxen zur Terminvermittlung wurden zum 01.01.2023 erhöht. Außerdem erhalten Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte eine höhere Pauschale, wenn sie für ihre Patienten zeitnah einen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten vermitteln.
KBV-Informationen zur Terminvermittlung:
Terminservicestelle (TSS)
Die TSS vermittelt Termine zu Fach- und Hausärzten, Kinder und Jugendmedizinern sowie Erstgesprächstermine zum Psychotherapeuten.
Anleitung für Praxen zur Buchung von Arztterminen
Wie das funktioniert, wird in diesem Video erläutert.
Häufig gestellte Fragen
Meldung freier Behandlungstermine/eTerminservice
Mit dem eTerminservice der KBV können Praxen schnell und unkompliziert Termine online an die Terminservicestelle ihrer KV melden. Sie erhalten darüber ebenso die Rückmeldung, ob und an wen diese Termine vergeben wurden. Wie das funktioniert, wird in einem Video erläutert.